Schreiben derer Evangelischen Churfürsten, Fürsten und Stände auf dem Reichs-Tage
zu Augspurg versammleter gevollmächtigter Räthe, Bothschafften und Gesandten, an
den Käyser Carolum VI. worinn sie um Erläuterung des Articuli III. Pacis
Rastadiensis allerunterthänigste Ansuchung thun, de Anno 1714.
Allerdurchläuchtigster etc.
ZU Eurer Käyserlichen Majestät tragen unsere gnädigste und gnädige Herren
Principalen, auch Obere und Committenten, das feste Vertrauen, dieselbe werden
diejenige allergehorsamste Bitte, so wir in dero Nahmen, unterm 11. des
verwichenen Monats Aprilis, um Erläuterung des in dem ohnlängst zu Rastadt
errichteten Friedens-Tractat sich befindenden 3. Articuli, an Ew. Käyserliche
Majestät durch deroselben allhiesigen Käyserlichen Principal-Commissarii
Fürstliche Gnaden gelangen lassen, in Käyserlichen allerhöchsten Gnaden auf- und
angenommen haben, und sie nechstens mit einer gewiehrigen Antwort erfreuen.
Gleichwie man von Eurer Käyserlichen Majestät allergerechtesten Käyserlichen
Gemüth nichts anders hoffen kan, als daß dieselbe den im heiligen Römischen
Reiche so theuer erworbenen Religions-Frieden, wie derselbe in Instrumento Pacis
stabilirt ist, in aufrechtem Stand zu erhalten, und mehrers zu befestigen,
allergnädigst geneigt seynd; Diesemnach Ew. Käyserliche Majestät die darauf
gegründete Erläuterung nicht versagen werden, wie wir denn insonderheit wegen
des Ober-Rheinischen Cräysses, der von allen andern Reichs-Cräyssen dabey
interessirt ist, solches allerunterthänigstes Ansuchen, Nahmens unserer
XXIV.
Schreiben derer Evangelischen Churfürsten, Fürsten und Stände auf dem Reichs-Tage
zu Augspurg versammleter gevollmächtigter Räthe, Bothschafften und Gesandten, an
den Käyser Carolum VI. worinn sie um Erläuterung des Articuli III. Pacis
Rastadiensis allerunterthänigste Ansuchung thun, de Anno 1714.
Allerdurchläuchtigster etc.
ZU Eurer Käyserlichen Majestät tragen unsere gnädigste und gnädige Herren
Principalen, auch Obere und Committenten, das feste Vertrauen, dieselbe werden
diejenige allergehorsamste Bitte, so wir in dero Nahmen, unterm 11. des
verwichenen Monats Aprilis, um Erläuterung des in dem ohnlängst zu Rastadt
errichteten Friedens-Tractat sich befindenden 3. Articuli, an Ew. Käyserliche
Majestät durch deroselben allhiesigen Käyserlichen Principal-Commissarii
Fürstliche Gnaden gelangen lassen, in Käyserlichen allerhöchsten Gnaden auf- und
angenommen haben, und sie nechstens mit einer gewiehrigen Antwort erfreuen.
Gleichwie man von Eurer Käyserlichen Majestät allergerechtesten Käyserlichen
Gemüth nichts anders hoffen kan, als daß dieselbe den im heiligen Römischen
Reiche so theuer erworbenen Religions-Frieden, wie derselbe in Instrumento Pacis
stabilirt ist, in aufrechtem Stand zu erhalten, und mehrers zu befestigen,
allergnädigst geneigt seynd; Diesemnach Ew. Käyserliche Majestät die darauf
gegründete Erläuterung nicht versagen werden, wie wir denn insonderheit wegen
des Ober-Rheinischen Cräysses, der von allen andern Reichs-Cräyssen dabey
interessirt ist, solches allerunterthänigstes Ansuchen, Nahmens unserer
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zu Augspurg versammleter gevollmächtigter Räthe, Bothschafften und Gesandten, an
den Käyser Carolum VI. worinn sie um Erläuterung des Articuli III. Pacis
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Principalen, auch Obere und Committenten, das feste Vertrauen, dieselbe werden
diejenige allergehorsamste Bitte, so wir in dero Nahmen, unterm 11. des
verwichenen Monats Aprilis, um Erläuterung des in dem ohnlängst zu Rastadt
errichteten Friedens-Tractat sich befindenden 3. Articuli, an Ew. Käyserliche
Majestät durch deroselben allhiesigen Käyserlichen Principal-Commissarii
Fürstliche Gnaden gelangen lassen, in Käyserlichen allerhöchsten Gnaden auf- und
angenommen haben, und sie nechstens mit einer gewiehrigen Antwort erfreuen.
Gleichwie man von Eurer Käyserlichen Majestät allergerechtesten Käyserlichen
Gemüth nichts anders hoffen kan, als daß dieselbe den im heiligen Römischen
Reiche so theuer erworbenen Religions-Frieden, wie derselbe in Instrumento Pacis
stabilirt ist, in aufrechtem Stand zu erhalten, und mehrers zu befestigen,
allergnädigst geneigt seynd; Diesemnach Ew. Käyserliche Majestät die darauf
gegründete Erläuterung nicht versagen werden, wie wir denn insonderheit wegen
des Ober-Rheinischen Cräysses, der von allen andern Reichs-Cräyssen dabey
interessirt ist, solches allerunterthänigstes Ansuchen, Nahmens unserer
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XXIV.
Schreiben derer Evangelischen Churfürsten, Fürsten und Stände auf dem Reichs-Tage zu Augspurg versammleter gevollmächtigter Räthe, Bothschafften und Gesandten, an den Käyser Carolum VI. worinn sie um Erläuterung des Articuli III. Pacis Rastadiensis allerunterthänigste Ansuchung thun, de Anno 1714. Allerdurchläuchtigster etc.
ZU Eurer Käyserlichen Majestät tragen unsere gnädigste und gnädige Herren Principalen, auch Obere und Committenten, das feste Vertrauen, dieselbe werden diejenige allergehorsamste Bitte, so wir in dero Nahmen, unterm 11. des verwichenen Monats Aprilis, um Erläuterung des in dem ohnlängst zu Rastadt errichteten Friedens-Tractat sich befindenden 3. Articuli, an Ew. Käyserliche Majestät durch deroselben allhiesigen Käyserlichen Principal-Commissarii Fürstliche Gnaden gelangen lassen, in Käyserlichen allerhöchsten Gnaden auf- und angenommen haben, und sie nechstens mit einer gewiehrigen Antwort erfreuen. Gleichwie man von Eurer Käyserlichen Majestät allergerechtesten Käyserlichen Gemüth nichts anders hoffen kan, als daß dieselbe den im heiligen Römischen Reiche so theuer erworbenen Religions-Frieden, wie derselbe in Instrumento Pacis stabilirt ist, in aufrechtem Stand zu erhalten, und mehrers zu befestigen, allergnädigst geneigt seynd; Diesemnach Ew. Käyserliche Majestät die darauf gegründete Erläuterung nicht versagen werden, wie wir denn insonderheit wegen des Ober-Rheinischen Cräysses, der von allen andern Reichs-Cräyssen dabey interessirt ist, solches allerunterthänigstes Ansuchen, Nahmens unserer
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 58. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/94>, abgerufen am 24.11.2024.
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