Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
wird von dem Dom-Capitul zu Hildesheim ersuchet, seine Trouppen aus der Stadt
Hildesheim heraus ziehen zu lassen, und dem Stifft vor den verursachten Schaden
zulängliche Satisfaction zu geben. V. 801. sqq. wird von dem Käyser Leopoldo
vermahnet, seine Trouppen aus der Stadt Hildesheim heraus zu ziehen. V. 883
ersuchet den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Graf Friedrich Ernsten
von Solms-Laubach, das Cammer-Gerichte nicht zu quittiren, und verspricht, die
von ihm begehrte Cammer-Gerichts-Visitation befördern zu helffen. V. 856
recommandiret dem Käyser Leopoldo den per Majora zum Coadjutor des Stiffts
Paderborn erwehlten Freyherrn von Metternich. VIII. 610 desselben Negotiationes
mit dem Hertzog von Wolffenbüttel, wegen der Praecedenz des Chur-Hauses
Hannover. VI. 68. 74. 80. sqq. ziehet das an den Hertzog von Wolffenbüttel
cedirte Amt Campen wieder an sich. VI. 173. sqq. leget wegen der
Religions-Gravaminum der Evangelischen im Stifft Hildesheim auf alle Intraden
des Catholischen Cleri in seinen Landen Arrest. VI. 167 desselben Trouppen
signalisiren sich in dem Treffen bey Höchstädt. VI. 334 demselben notificiret
der Käyser Josephus das Absterben seines Herrn Vaters. VI. 416 condoliret dem
Käyser Josepho, desselben Gemahlin, VVilhelminae Amaliae, und der verwittibten
Käyserin, Eleonorae Magdalenae Theresiae, wegen Absterben des Käysers Leopoldi.
VI. 419. 428. 429 demselben notificiret König Friedrich der I. in Preussen den
Todes-Fall seiner Gemahlin, Charlottae Sophiae. VIII. 612 condoliret gedachtem
König wegen des Todes-Falls seiner Gemahlin. VIII. 614 wird von gedachtem König
zum Leichen-Begängniß seiner Gemahlin invitiret. VIII. 616
Georg Wilhelm, Marggraf von Brandenburg-Eulmbach,
notificiret der Reichs-Versammlung zu Regenspurg den Todes, Fall seines Herrn
Vaters. VII. 543
wird von dem Dom-Capitul zu Hildesheim ersuchet, seine Trouppen aus der Stadt
Hildesheim heraus ziehen zu lassen, und dem Stifft vor den verursachten Schaden
zulängliche Satisfaction zu geben. V. 801. sqq. wird von dem Käyser Leopoldo
vermahnet, seine Trouppen aus der Stadt Hildesheim heraus zu ziehen. V. 883
ersuchet den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Graf Friedrich Ernsten
von Solms-Laubach, das Cammer-Gerichte nicht zu quittiren, und verspricht, die
von ihm begehrte Cammer-Gerichts-Visitation befördern zu helffen. V. 856
recommandiret dem Käyser Leopoldo den per Majora zum Coadjutor des Stiffts
Paderborn erwehlten Freyherrn von Metternich. VIII. 610 desselben Negotiationes
mit dem Hertzog von Wolffenbüttel, wegen der Praecedenz des Chur-Hauses
Hannover. VI. 68. 74. 80. sqq. ziehet das an den Hertzog von Wolffenbüttel
cedirte Amt Campen wieder an sich. VI. 173. sqq. leget wegen der
Religions-Gravaminum der Evangelischen im Stifft Hildesheim auf alle Intraden
des Catholischen Cleri in seinen Landen Arrest. VI. 167 desselben Trouppen
signalisiren sich in dem Treffen bey Höchstädt. VI. 334 demselben notificiret
der Käyser Josephus das Absterben seines Herrn Vaters. VI. 416 condoliret dem
Käyser Josepho, desselben Gemahlin, VVilhelminae Amaliae, und der verwittibten
Käyserin, Eleonorae Magdalenae Theresiae, wegen Absterben des Käysers Leopoldi.
VI. 419. 428. 429 demselben notificiret König Friedrich der I. in Preussen den
Todes-Fall seiner Gemahlin, Charlottae Sophiae. VIII. 612 condoliret gedachtem
König wegen des Todes-Falls seiner Gemahlin. VIII. 614 wird von gedachtem König
zum Leichen-Begängniß seiner Gemahlin invitiret. VIII. 616
Georg Wilhelm, Marggraf von Brandenburg-Eulmbach,
notificiret der Reichs-Versammlung zu Regenspurg den Todes, Fall seines Herrn
Vaters. VII. 543
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wird von dem Dom-Capitul zu Hildesheim ersuchet, seine Trouppen aus der Stadt Hildesheim heraus ziehen zu lassen, und dem Stifft vor den verursachten Schaden zulängliche Satisfaction zu geben. V. 801. sqq. wird von dem Käyser Leopoldo vermahnet, seine Trouppen aus der Stadt Hildesheim heraus zu ziehen. V. 883 ersuchet den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Graf Friedrich Ernsten von Solms-Laubach, das Cammer-Gerichte nicht zu quittiren, und verspricht, die von ihm begehrte Cammer-Gerichts-Visitation befördern zu helffen. V. 856 recommandiret dem Käyser Leopoldo den per Majora zum Coadjutor des Stiffts Paderborn erwehlten Freyherrn von Metternich. VIII. 610 desselben Negotiationes mit dem Hertzog von Wolffenbüttel, wegen der Praecedenz des Chur-Hauses Hannover. VI. 68. 74. 80. sqq. ziehet das an den Hertzog von Wolffenbüttel cedirte Amt Campen wieder an sich. VI. 173. sqq. leget wegen der Religions-Gravaminum der Evangelischen im Stifft Hildesheim auf alle Intraden des Catholischen Cleri in seinen Landen Arrest. VI. 167 desselben Trouppen signalisiren sich in dem Treffen bey Höchstädt. VI. 334 demselben notificiret der Käyser Josephus das Absterben seines Herrn Vaters. VI. 416 condoliret dem Käyser Josepho, desselben Gemahlin, VVilhelminae Amaliae, und der verwittibten Käyserin, Eleonorae Magdalenae Theresiae, wegen Absterben des Käysers Leopoldi. VI. 419. 428. 429 demselben notificiret König Friedrich der I. in Preussen den Todes-Fall seiner Gemahlin, Charlottae Sophiae. VIII. 612 condoliret gedachtem König wegen des Todes-Falls seiner Gemahlin. VIII. 614 wird von gedachtem König zum Leichen-Begängniß seiner Gemahlin invitiret. VIII. 616 Georg Wilhelm, Marggraf von Brandenburg-Eulmbach, notificiret der Reichs-Versammlung zu Regenspurg den Todes, Fall seines Herrn Vaters. VII. 543
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(2013-02-15T13:54:31Z)
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