tution der Stadt
Straßburg, bey bevorstehenden Friedens-Tractaten, nach drücklich dringen möge.
IV. 1076 gegen denselben bedancket sich Marggraf Ludwig Wilhelm zu Baden, vor
das ihm aufgetragene Commando über die zu stellen resolvirte Mannschafft, und
verspricht solches zu übernehmen. VI. 1101 vermahnet den Chur-Bäyerischen
Cräyß-Convent, daß er sich von der Cräyß-Association nicht möge abwenden lassen.
IV. 1112 ersuchet den Käyser Leopoldum, daß er den Chur-Bäyerischen Cräyß zum
völligen Beytritt zu der vorhabenden Cräyß-Association disponiren möge. IV.
1117General-Staaten der vereinigten Niederlande wollen die
dem Teutschen Orden zugehörige Commenthurey Gömert an sich ziehen. I. 285 werden
von der Reichs-Gesandtschafft zu Nürnberg, um die Restitution gedachter
Commenthurey ersuchet. I. 285. sqq. werden von Churfürst Maximilian Heinrichen
zu Cölln, und Hertzog Augusto zu Wolffenbüttel, als hier zu ernennten
Käyserlichen Commissarien, vermahnet, ermeldte Commenthurey schleunigst wiederum
in den Stand zu setzen, darinnen sie sich vor der Turbation befunden. I. 331
werden von Bischoff Christoph Bernhardten zu Münster ersuchet, sich in seine mit
der Stadt Münster habende Sache nicht zu mengen, auch die Hansee-Städte Lübeck,
Bremen und Hamburg davon abzuhalten. I. 688 werden von denen Gesandten derer mit
Franckreich alliirten Chur- und Fürsten ersuchet, sich in die Münsterischen
Affairen nicht zu mengen. II. 120. 131 werden von Churfürst Friedrich Wilhelmen
zu Brandenburg ersuchet, daß sie den König von Schweden, nachdem er die von
ihnen offerirte Tractaten verworffen, mit allem Ernst möchten angreiffen lassen.
I. 879 werden von gedachtem Churfürsten ersuchet, bey der geschlossenen Allianz
beständig zu bleiben. II. 3 bemühen sich, zwischen dem Grafen von Ost-Frießland,
und denen Ständen gedachter Grafschafft, einen Vergleich zu stifften. II. 127.
139
tution der Stadt
Straßburg, bey bevorstehenden Friedens-Tractaten, nach drücklich dringen möge.
IV. 1076 gegen denselben bedancket sich Marggraf Ludwig Wilhelm zu Baden, vor
das ihm aufgetragene Commando über die zu stellen resolvirte Mannschafft, und
verspricht solches zu übernehmen. VI. 1101 vermahnet den Chur-Bäyerischen
Cräyß-Convent, daß er sich von der Cräyß-Association nicht möge abwenden lassen.
IV. 1112 ersuchet den Käyser Leopoldum, daß er den Chur-Bäyerischen Cräyß zum
völligen Beytritt zu der vorhabenden Cräyß-Association disponiren möge. IV.
1117General-Staaten der vereinigten Niederlande wollen die
dem Teutschen Orden zugehörige Commenthurey Gömert an sich ziehen. I. 285 werden
von der Reichs-Gesandtschafft zu Nürnberg, um die Restitution gedachter
Commenthurey ersuchet. I. 285. sqq. werden von Churfürst Maximilian Heinrichen
zu Cölln, und Hertzog Augusto zu Wolffenbüttel, als hier zu ernennten
Käyserlichen Commissarien, vermahnet, ermeldte Commenthurey schleunigst wiederum
in den Stand zu setzen, darinnen sie sich vor der Turbation befunden. I. 331
werden von Bischoff Christoph Bernhardten zu Münster ersuchet, sich in seine mit
der Stadt Münster habende Sache nicht zu mengen, auch die Hansee-Städte Lübeck,
Bremen und Hamburg davon abzuhalten. I. 688 werden von denen Gesandten derer mit
Franckreich alliirten Chur- und Fürsten ersuchet, sich in die Münsterischen
Affairen nicht zu mengen. II. 120. 131 werden von Churfürst Friedrich Wilhelmen
zu Brandenburg ersuchet, daß sie den König von Schweden, nachdem er die von
ihnen offerirte Tractaten verworffen, mit allem Ernst möchten angreiffen lassen.
I. 879 werden von gedachtem Churfürsten ersuchet, bey der geschlossenen Allianz
beständig zu bleiben. II. 3 bemühen sich, zwischen dem Grafen von Ost-Frießland,
und denen Ständen gedachter Grafschafft, einen Vergleich zu stifften. II. 127.
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tution der Stadt
Straßburg, bey bevorstehenden Friedens-Tractaten, nach drücklich dringen möge.
IV. 1076 gegen denselben bedancket sich Marggraf Ludwig Wilhelm zu Baden, vor
das ihm aufgetragene Commando über die zu stellen resolvirte Mannschafft, und
verspricht solches zu übernehmen. VI. 1101 vermahnet den Chur-Bäyerischen
Cräyß-Convent, daß er sich von der Cräyß-Association nicht möge abwenden lassen.
IV. 1112 ersuchet den Käyser Leopoldum, daß er den Chur-Bäyerischen Cräyß zum
völligen Beytritt zu der vorhabenden Cräyß-Association disponiren möge. IV.
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dem Teutschen Orden zugehörige Commenthurey Gömert an sich ziehen. I. 285 werden
von der Reichs-Gesandtschafft zu Nürnberg, um die Restitution gedachter
Commenthurey ersuchet. I. 285. sqq. werden von Churfürst Maximilian Heinrichen
zu Cölln, und Hertzog Augusto zu Wolffenbüttel, als hier zu ernennten
Käyserlichen Commissarien, vermahnet, ermeldte Commenthurey schleunigst wiederum
in den Stand zu setzen, darinnen sie sich vor der Turbation befunden. I. 331
werden von Bischoff Christoph Bernhardten zu Münster ersuchet, sich in seine mit
der Stadt Münster habende Sache nicht zu mengen, auch die Hansee-Städte Lübeck,
Bremen und Hamburg davon abzuhalten. I. 688 werden von denen Gesandten derer mit
Franckreich alliirten Chur- und Fürsten ersuchet, sich in die Münsterischen
Affairen nicht zu mengen. II. 120. 131 werden von Churfürst Friedrich Wilhelmen
zu Brandenburg ersuchet, daß sie den König von Schweden, nachdem er die von
ihnen offerirte Tractaten verworffen, mit allem Ernst möchten angreiffen lassen.
I. 879 werden von gedachtem Churfürsten ersuchet, bey der geschlossenen Allianz
beständig zu bleiben. II. 3 bemühen sich, zwischen dem Grafen von Ost-Frießland,
und denen Ständen gedachter Grafschafft, einen Vergleich zu stifften. II. 127.
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tution der Stadt Straßburg, bey bevorstehenden Friedens-Tractaten, nach drücklich dringen möge. IV. 1076 gegen denselben bedancket sich Marggraf Ludwig Wilhelm zu Baden, vor das ihm aufgetragene Commando über die zu stellen resolvirte Mannschafft, und verspricht solches zu übernehmen. VI. 1101 vermahnet den Chur-Bäyerischen Cräyß-Convent, daß er sich von der Cräyß-Association nicht möge abwenden lassen. IV. 1112 ersuchet den Käyser Leopoldum, daß er den Chur-Bäyerischen Cräyß zum völligen Beytritt zu der vorhabenden Cräyß-Association disponiren möge. IV. 1117 General-Staaten der vereinigten Niederlande wollen die dem Teutschen Orden zugehörige Commenthurey Gömert an sich ziehen. I. 285 werden von der Reichs-Gesandtschafft zu Nürnberg, um die Restitution gedachter Commenthurey ersuchet. I. 285. sqq. werden von Churfürst Maximilian Heinrichen zu Cölln, und Hertzog Augusto zu Wolffenbüttel, als hier zu ernennten Käyserlichen Commissarien, vermahnet, ermeldte Commenthurey schleunigst wiederum in den Stand zu setzen, darinnen sie sich vor der Turbation befunden. I. 331 werden von Bischoff Christoph Bernhardten zu Münster ersuchet, sich in seine mit der Stadt Münster habende Sache nicht zu mengen, auch die Hansee-Städte Lübeck, Bremen und Hamburg davon abzuhalten. I. 688 werden von denen Gesandten derer mit Franckreich alliirten Chur- und Fürsten ersuchet, sich in die Münsterischen Affairen nicht zu mengen. II. 120. 131 werden von Churfürst Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg ersuchet, daß sie den König von Schweden, nachdem er die von ihnen offerirte Tractaten verworffen, mit allem Ernst möchten angreiffen lassen. I. 879 werden von gedachtem Churfürsten ersuchet, bey der geschlossenen Allianz beständig zu bleiben. II. 3 bemühen sich, zwischen dem Grafen von Ost-Frießland, und denen Ständen gedachter Grafschafft, einen Vergleich zu stifften. II. 127. 139
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/918>, abgerufen am 03.07.2024.
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