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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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ersuchet einige Reichs-Stände, daß sie den in seine Chur- und Erb-Lande eingefallenen König von Schweden mit zusammen gesetzter Force von dem Reichs-Boden und denen Sächsischen Landen zu treiben, möchten bemühet seyn. VI. 626 demselben berichten die Stände des Churfürstenthums Sachsen den Schwedischen Einbruch, und bitten denselben wehmüthigst, das Land von dieser Gefahr zu erretten. VI. 632 demselben gratuliret die gesammte Landschafft zur Ankunfft in seinen Chur- und Erb-Landen, und bittet denselben, eine Minderung der Schwedischen Contributionen zu verschaffen, und zu sorgen, damit sich die Schwedische Miliz bald völlig möge zurücke ziehen. VI. 655 ersuchet Hertzog Wilhelm Ernsten zu Sachsen-Weimar, denen ins Reich gehenden Chur-Sächsischen Auxiliar-Trouppen auf einige Zeit in seinen Landen die Verpflegung wiederfahren zu lassen. VI. 716 denselben bittet Hertzog Johann Wilhelm von Sachsen-Eisenach, ihn von der Einqvartierung seiner Trouppen schleunigst zu befreyen. VI. 725 übernimmt, nach des Käysers Josephi Absterben, das Reichs-Vicariat. III. 582 dessen von dem Hertzog zu Sachsen-Weimar ingrossirtes Vicariats-Patent läst der Fürst zu Schwartzburg-Arnstadt abreissen. VII. 295 befiehlet dem Reichs-Erb-Marschall, Graf Christian Ernsten von Pappenheim, daß er die bey Wahl-Tagen vormahls gehaltene Acta unversäumt aufsuchen lassen, einen Reichs-Qvartier-Meister annehmen, und selbigen nach der Käyserlichen Wahl-Stadt Franckfurt abfertigen solle. VII. 255 vermahnet den Magistrat zu Franckfurt am Mäyn, bey der Käyserlichen Wahl die Nothdurfft wegen der Victualien, Fütterung und Logiamenter zu verordnen, auch dem Reichs-Qvartier-Meister mögliche Beförderung zu thun. VII. 258 entschuldiget sich gegen Churfürst Lotharium Franciscum zu Mäyntz, daß er in die begehrte Anticipation des Käy-
ersuchet einige Reichs-Stände, daß sie den in seine Chur- und Erb-Lande eingefallenen König von Schweden mit zusammen gesetzter Force von dem Reichs-Boden und denen Sächsischen Landen zu treiben, möchten bemühet seyn. VI. 626 demselben berichten die Stände des Churfürstenthums Sachsen den Schwedischen Einbruch, und bitten denselben wehmüthigst, das Land von dieser Gefahr zu erretten. VI. 632 demselben gratuliret die gesammte Landschafft zur Ankunfft in seinen Chur- und Erb-Landen, und bittet denselben, eine Minderung der Schwedischen Contributionen zu verschaffen, und zu sorgen, damit sich die Schwedische Miliz bald völlig möge zurücke ziehen. VI. 655 ersuchet Hertzog Wilhelm Ernsten zu Sachsen-Weimar, denen ins Reich gehenden Chur-Sächsischen Auxiliar-Trouppen auf einige Zeit in seinen Landen die Verpflegung wiederfahren zu lassen. VI. 716 denselben bittet Hertzog Johann Wilhelm von Sachsen-Eisenach, ihn von der Einqvartierung seiner Trouppen schleunigst zu befreyen. VI. 725 übernimmt, nach des Käysers Josephi Absterben, das Reichs-Vicariat. III. 582 dessen von dem Hertzog zu Sachsen-Weimar ingrossirtes Vicariats-Patent läst der Fürst zu Schwartzburg-Arnstadt abreissen. VII. 295 befiehlet dem Reichs-Erb-Marschall, Graf Christian Ernsten von Pappenheim, daß er die bey Wahl-Tagen vormahls gehaltene Acta unversäumt aufsuchen lassen, einen Reichs-Qvartier-Meister annehmen, und selbigen nach der Käyserlichen Wahl-Stadt Franckfurt abfertigen solle. VII. 255 vermahnet den Magistrat zu Franckfurt am Mäyn, bey der Käyserlichen Wahl die Nothdurfft wegen der Victualien, Fütterung und Logiamenter zu verordnen, auch dem Reichs-Qvartier-Meister mögliche Beförderung zu thun. VII. 258 entschuldiget sich gegen Churfürst Lotharium Franciscum zu Mäyntz, daß er in die begehrte Anticipation des Käy-
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                     die Stände des Churfürstenthums Sachsen den Schwedischen Einbruch, und bitten
                     denselben wehmüthigst, das Land von dieser Gefahr zu erretten. VI. 632 demselben
                     gratuliret die gesammte Landschafft zur Ankunfft in seinen Chur- und Erb-Landen,
                     und bittet denselben, eine Minderung der Schwedischen Contributionen zu
                     verschaffen, und zu sorgen, damit sich die Schwedische Miliz bald völlig möge
                     zurücke ziehen. VI. 655 ersuchet Hertzog Wilhelm Ernsten zu Sachsen-Weimar,
                     denen ins Reich gehenden Chur-Sächsischen Auxiliar-Trouppen auf einige Zeit in
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                     Sachsen-Weimar ingrossirtes Vicariats-Patent läst der Fürst zu
                     Schwartzburg-Arnstadt abreissen. VII. 295 befiehlet dem Reichs-Erb-Marschall,
                     Graf Christian Ernsten von Pappenheim, daß er die bey Wahl-Tagen vormahls
                     gehaltene Acta unversäumt aufsuchen lassen, einen Reichs-Qvartier-Meister
                     annehmen, und selbigen nach der Käyserlichen Wahl-Stadt Franckfurt abfertigen
                     solle. VII. 255 vermahnet den Magistrat zu Franckfurt am Mäyn, bey der
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                     zu verordnen, auch dem Reichs-Qvartier-Meister mögliche Beförderung zu thun.
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[0898] ersuchet einige Reichs-Stände, daß sie den in seine Chur- und Erb-Lande eingefallenen König von Schweden mit zusammen gesetzter Force von dem Reichs-Boden und denen Sächsischen Landen zu treiben, möchten bemühet seyn. VI. 626 demselben berichten die Stände des Churfürstenthums Sachsen den Schwedischen Einbruch, und bitten denselben wehmüthigst, das Land von dieser Gefahr zu erretten. VI. 632 demselben gratuliret die gesammte Landschafft zur Ankunfft in seinen Chur- und Erb-Landen, und bittet denselben, eine Minderung der Schwedischen Contributionen zu verschaffen, und zu sorgen, damit sich die Schwedische Miliz bald völlig möge zurücke ziehen. VI. 655 ersuchet Hertzog Wilhelm Ernsten zu Sachsen-Weimar, denen ins Reich gehenden Chur-Sächsischen Auxiliar-Trouppen auf einige Zeit in seinen Landen die Verpflegung wiederfahren zu lassen. VI. 716 denselben bittet Hertzog Johann Wilhelm von Sachsen-Eisenach, ihn von der Einqvartierung seiner Trouppen schleunigst zu befreyen. VI. 725 übernimmt, nach des Käysers Josephi Absterben, das Reichs-Vicariat. III. 582 dessen von dem Hertzog zu Sachsen-Weimar ingrossirtes Vicariats-Patent läst der Fürst zu Schwartzburg-Arnstadt abreissen. VII. 295 befiehlet dem Reichs-Erb-Marschall, Graf Christian Ernsten von Pappenheim, daß er die bey Wahl-Tagen vormahls gehaltene Acta unversäumt aufsuchen lassen, einen Reichs-Qvartier-Meister annehmen, und selbigen nach der Käyserlichen Wahl-Stadt Franckfurt abfertigen solle. VII. 255 vermahnet den Magistrat zu Franckfurt am Mäyn, bey der Käyserlichen Wahl die Nothdurfft wegen der Victualien, Fütterung und Logiamenter zu verordnen, auch dem Reichs-Qvartier-Meister mögliche Beförderung zu thun. VII. 258 entschuldiget sich gegen Churfürst Lotharium Franciscum zu Mäyntz, daß er in die begehrte Anticipation des Käy-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/898>, abgerufen am 24.11.2024.