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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Magistrat daselbst protestiret wider die zu Augspurg vorgenommene Wahl eines Römischen Königs. IV. 777 vor diese Stadt intercediret der Bischoff zu Worms, wie auch Churfürst Johann Wilhelm zu Pfaltz, bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg, wegen gesuchter Moderation ihres Matricular-Anschlags. VI. 347. 434 Magistrat daselbst befraget sich bey dem Rath zu Leipzig, was es eigentlich vor eine Beschaffenheit mit der vorgegebenen Contagion in Pohlen habe. VI. 380 dem Magistrat daselbst notificiret Churfürst Johann Wilhelm zu Pfaltz, daß er, nach Absterben des Käysers Josephi, sich des in denen Landen am Rhein, in Schwaben, und Fränckischen Rechtens ihm zustehenden Vicariats unterzogen habe. VII. 231 den Magistrat daselbst vermahnet Churfürst Lotharius Franciscus zu Mäyntz, sich mit der Qvartier- und Einlogirung derer Churfürsten, bey bevorstehender Käyserlicher Wahl gefast zu halten, und aller Theurung bey Zeiten zu begegnen. VII. 248 den Magistrat daselbst vermahnet König Fridericus Augustus in Pohlen und Churfürst zu Sachsen, bey der Käyserlichen Wahl die Nothdurfft wegen der Victualien, Fütterung und Logiamenter zu verordnen, auch dem Reichs-Qvartier-Meister möglichste Beförderung zu thun. VII. 258 den Magistrat daselbst vermahnet der Reichs-Erb-Marschall, Graf Christian Ernst zu Pappenheim, wegen der Qvartiere beym Wahl-Tage nöthige Anstalten zu machen. VII. 261. 263 Magistrat daselbst erhält von der verwittibten Käyserin Fleonora Magdalena Theresia, wegen der Anweis- und Einrichtung der Logiamenter vor König Carolum III. in Spanten, als König in Böheim, und dessen Gesandtschafft. VII. 267 Magistrat daselbst wird von König Friderico I. in Preussen ersuchet, seine Gesandtschafft bey dem Wahl-Tage mit einem beqvemen Qvartier zu versorgen. VII. 279 Magistrat daselbst bittet den König in Preussen, wie auch die Churfürsten zu Pfaltz und Hannover, daß der Comitat seiner Gesandten, an Mannschafft und Pferden, nach
Magistrat daselbst protestiret wider die zu Augspurg vorgenommene Wahl eines Römischen Königs. IV. 777 vor diese Stadt intercediret der Bischoff zu Worms, wie auch Churfürst Johann Wilhelm zu Pfaltz, bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg, wegen gesuchter Moderation ihres Matricular-Anschlags. VI. 347. 434 Magistrat daselbst befraget sich bey dem Rath zu Leipzig, was es eigentlich vor eine Beschaffenheit mit der vorgegebenen Contagion in Pohlen habe. VI. 380 dem Magistrat daselbst notificiret Churfürst Johann Wilhelm zu Pfaltz, daß er, nach Absterben des Käysers Josephi, sich des in denen Landen am Rhein, in Schwaben, und Fränckischen Rechtens ihm zustehenden Vicariats unterzogen habe. VII. 231 den Magistrat daselbst vermahnet Churfürst Lotharius Franciscus zu Mäyntz, sich mit der Qvartier- und Einlogirung derer Churfürsten, bey bevorstehender Käyserlicher Wahl gefast zu halten, und aller Theurung bey Zeiten zu begegnen. VII. 248 den Magistrat daselbst vermahnet König Fridericus Augustus in Pohlen und Churfürst zu Sachsen, bey der Käyserlichen Wahl die Nothdurfft wegen der Victualien, Fütterung und Logiamenter zu verordnen, auch dem Reichs-Qvartier-Meister möglichste Beförderung zu thun. VII. 258 den Magistrat daselbst vermahnet der Reichs-Erb-Marschall, Graf Christian Ernst zu Pappenheim, wegen der Qvartiere beym Wahl-Tage nöthige Anstalten zu machen. VII. 261. 263 Magistrat daselbst erhält von der verwittibten Käyserin Fleonora Magdalena Theresia, wegen der Anweis- und Einrichtung der Logiamenter vor König Carolum III. in Spanten, als König in Böheim, und dessen Gesandtschafft. VII. 267 Magistrat daselbst wird von König Friderico I. in Preussen ersuchet, seine Gesandtschafft bey dem Wahl-Tage mit einem beqvemen Qvartier zu versorgen. VII. 279 Magistrat daselbst bittet den König in Preussen, wie auch die Churfürsten zu Pfaltz und Hannover, daß der Comitat seiner Gesandten, an Mannschafft und Pferden, nach
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                     Regenspurg, wegen gesuchter Moderation ihres Matricular-Anschlags. VI. 347. 434
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                     Magistrat daselbst notificiret Churfürst Johann Wilhelm zu Pfaltz, daß er, nach
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                     und Fränckischen Rechtens ihm zustehenden Vicariats unterzogen habe. VII. 231
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                     VII. 248 den Magistrat daselbst vermahnet König Fridericus Augustus in Pohlen
                     und Churfürst zu Sachsen, bey der Käyserlichen Wahl die Nothdurfft wegen der
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                     daselbst vermahnet der Reichs-Erb-Marschall, Graf Christian Ernst zu Pappenheim,
                     wegen der Qvartiere beym Wahl-Tage nöthige Anstalten zu machen. VII. 261. 263
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                     279 Magistrat daselbst bittet den König in Preussen, wie auch die Churfürsten zu
                     Pfaltz und Hannover, daß der Comitat seiner Gesandten, an Mannschafft und
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[0878] Magistrat daselbst protestiret wider die zu Augspurg vorgenommene Wahl eines Römischen Königs. IV. 777 vor diese Stadt intercediret der Bischoff zu Worms, wie auch Churfürst Johann Wilhelm zu Pfaltz, bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg, wegen gesuchter Moderation ihres Matricular-Anschlags. VI. 347. 434 Magistrat daselbst befraget sich bey dem Rath zu Leipzig, was es eigentlich vor eine Beschaffenheit mit der vorgegebenen Contagion in Pohlen habe. VI. 380 dem Magistrat daselbst notificiret Churfürst Johann Wilhelm zu Pfaltz, daß er, nach Absterben des Käysers Josephi, sich des in denen Landen am Rhein, in Schwaben, und Fränckischen Rechtens ihm zustehenden Vicariats unterzogen habe. VII. 231 den Magistrat daselbst vermahnet Churfürst Lotharius Franciscus zu Mäyntz, sich mit der Qvartier- und Einlogirung derer Churfürsten, bey bevorstehender Käyserlicher Wahl gefast zu halten, und aller Theurung bey Zeiten zu begegnen. VII. 248 den Magistrat daselbst vermahnet König Fridericus Augustus in Pohlen und Churfürst zu Sachsen, bey der Käyserlichen Wahl die Nothdurfft wegen der Victualien, Fütterung und Logiamenter zu verordnen, auch dem Reichs-Qvartier-Meister möglichste Beförderung zu thun. VII. 258 den Magistrat daselbst vermahnet der Reichs-Erb-Marschall, Graf Christian Ernst zu Pappenheim, wegen der Qvartiere beym Wahl-Tage nöthige Anstalten zu machen. VII. 261. 263 Magistrat daselbst erhält von der verwittibten Käyserin Fleonora Magdalena Theresia, wegen der Anweis- und Einrichtung der Logiamenter vor König Carolum III. in Spanten, als König in Böheim, und dessen Gesandtschafft. VII. 267 Magistrat daselbst wird von König Friderico I. in Preussen ersuchet, seine Gesandtschafft bey dem Wahl-Tage mit einem beqvemen Qvartier zu versorgen. VII. 279 Magistrat daselbst bittet den König in Preussen, wie auch die Churfürsten zu Pfaltz und Hannover, daß der Comitat seiner Gesandten, an Mannschafft und Pferden, nach

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/878>, abgerufen am 24.11.2024.