Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
Cräysses, den Abt zu Kempten dahin zu
disponiren, daß er denen Theinselbergern ihre Kirche restituiren möge. V. 276
ersuchet den Abt Rupertum zu Kempten, wegen Restitution der Reformirten
Theinselberger Kirche. V. 280. sqq. bittet den Käyser Leopoldum, die von seinem
Reichs-Hof-Rath in der Sachsen-Coburgischen Successions-Sache erkannte
Commission zu cassiren. V. 295. sqq. beschweret sich bey gedachtem Käyser über
die von dem Churfürsten zu Pfaltz in der untern Pfaltz vorgenommene Reformation.
V. 305. 345 ersuchet den Käyser Leopoldum, das Dom-Capitul zu Münster bey seinem
Wahl-Recht wider die Eingriffe des Päbstlichen Hofes zu schützen. V. 926
gratuliret dem Käyser Josepho zu angetretener Regierung. VI. 471 intercediret
bey gedachtem Käyser vor die Evangelischen in Schlesien. VI. 689 intercediret
bey nur erwehntem Käyser vor die Reformirten in Schlesien, daß sie mit denen
Lutherischen daselbst, gleiche Religions- und Gewissens-Freyheit geniessen
möchten. VI. 1042 ersuchet das Stifft Berchtesgaden um die Loßlassung derer mit
Gewalt angehaltenen Evangelischen Innwohner zu Nürnberg und Regenspurg. VI. 887
ersuchet den Magistrat zu Hamburg, den dasigen Professorem Sebastianum Edzardi
wegen der in Schrifften wider die Reformirte Religion gebrauchten Anzügligkeiten
ernstlich anzusehen, und selbigem ferneres Schreiben zu untersagen. VI. 637. 892
ersuchet den Käyser Josephum, daß die Conventualinnen zu Lemgau mit ihrer Klage
von dem Reichs-Hof-Rath ab- und an ihren Landes-Herrn, den Grafen von der Lippe
zu Detmold, angewiesen werden möchten. VI. 790 intercediret bey gedachtem Käyser
vor den Evangelischen Fürsten zu Nassau-Catzenellenbogen, daß selbiger in puncto
der Religions-Gravaminum mit fernern Processen und Mandatis vom Reichs-Hof-Rath
möge verschonet werden. VI. 1132
Cräysses, den Abt zu Kempten dahin zu
disponiren, daß er denen Theinselbergern ihre Kirche restituiren möge. V. 276
ersuchet den Abt Rupertum zu Kempten, wegen Restitution der Reformirten
Theinselberger Kirche. V. 280. sqq. bittet den Käyser Leopoldum, die von seinem
Reichs-Hof-Rath in der Sachsen-Coburgischen Successions-Sache erkannte
Commission zu cassiren. V. 295. sqq. beschweret sich bey gedachtem Käyser über
die von dem Churfürsten zu Pfaltz in der untern Pfaltz vorgenommene Reformation.
V. 305. 345 ersuchet den Käyser Leopoldum, das Dom-Capitul zu Münster bey seinem
Wahl-Recht wider die Eingriffe des Päbstlichen Hofes zu schützen. V. 926
gratuliret dem Käyser Josepho zu angetretener Regierung. VI. 471 intercediret
bey gedachtem Käyser vor die Evangelischen in Schlesien. VI. 689 intercediret
bey nur erwehntem Käyser vor die Reformirten in Schlesien, daß sie mit denen
Lutherischen daselbst, gleiche Religions- und Gewissens-Freyheit geniessen
möchten. VI. 1042 ersuchet das Stifft Berchtesgaden um die Loßlassung derer mit
Gewalt angehaltenen Evangelischen Innwohner zu Nürnberg und Regenspurg. VI. 887
ersuchet den Magistrat zu Hamburg, den dasigen Professorem Sebastianum Edzardi
wegen der in Schrifften wider die Reformirte Religion gebrauchten Anzügligkeiten
ernstlich anzusehen, und selbigem ferneres Schreiben zu untersagen. VI. 637. 892
ersuchet den Käyser Josephum, daß die Conventualinnen zu Lemgau mit ihrer Klage
von dem Reichs-Hof-Rath ab- und an ihren Landes-Herrn, den Grafen von der Lippe
zu Detmold, angewiesen werden möchten. VI. 790 intercediret bey gedachtem Käyser
vor den Evangelischen Fürsten zu Nassau-Catzenellenbogen, daß selbiger in puncto
der Religions-Gravaminum mit fernern Processen und Mandatis vom Reichs-Hof-Rath
möge verschonet werden. VI. 1132
<TEI> <text> <body> <div> <l><pb facs="#f0864"/> Cräysses, den Abt zu Kempten dahin zu disponiren, daß er denen Theinselbergern ihre Kirche restituiren möge. V. 276 ersuchet den Abt Rupertum zu Kempten, wegen Restitution der Reformirten Theinselberger Kirche. V. 280. sqq. bittet den Käyser Leopoldum, die von seinem Reichs-Hof-Rath in der Sachsen-Coburgischen Successions-Sache erkannte Commission zu cassiren. V. 295. sqq. beschweret sich bey gedachtem Käyser über die von dem Churfürsten zu Pfaltz in der untern Pfaltz vorgenommene Reformation. V. 305. 345 ersuchet den Käyser Leopoldum, das Dom-Capitul zu Münster bey seinem Wahl-Recht wider die Eingriffe des Päbstlichen Hofes zu schützen. V. 926 gratuliret dem Käyser Josepho zu angetretener Regierung. VI. 471 intercediret bey gedachtem Käyser vor die Evangelischen in Schlesien. VI. 689 intercediret bey nur erwehntem Käyser vor die Reformirten in Schlesien, daß sie mit denen Lutherischen daselbst, gleiche Religions- und Gewissens-Freyheit geniessen möchten. VI. 1042 ersuchet das Stifft Berchtesgaden um die Loßlassung derer mit Gewalt angehaltenen Evangelischen Innwohner zu Nürnberg und Regenspurg. VI. 887 ersuchet den Magistrat zu Hamburg, den dasigen Professorem Sebastianum Edzardi wegen der in Schrifften wider die Reformirte Religion gebrauchten Anzügligkeiten ernstlich anzusehen, und selbigem ferneres Schreiben zu untersagen. VI. 637. 892 ersuchet den Käyser Josephum, daß die Conventualinnen zu Lemgau mit ihrer Klage von dem Reichs-Hof-Rath ab- und an ihren Landes-Herrn, den Grafen von der Lippe zu Detmold, angewiesen werden möchten. VI. 790 intercediret bey gedachtem Käyser vor den Evangelischen Fürsten zu Nassau-Catzenellenbogen, daß selbiger in puncto der Religions-Gravaminum mit fernern Processen und Mandatis vom Reichs-Hof-Rath möge verschonet werden. VI. 1132 </l> </div> </body> </text> </TEI> [0864]
Cräysses, den Abt zu Kempten dahin zu disponiren, daß er denen Theinselbergern ihre Kirche restituiren möge. V. 276 ersuchet den Abt Rupertum zu Kempten, wegen Restitution der Reformirten Theinselberger Kirche. V. 280. sqq. bittet den Käyser Leopoldum, die von seinem Reichs-Hof-Rath in der Sachsen-Coburgischen Successions-Sache erkannte Commission zu cassiren. V. 295. sqq. beschweret sich bey gedachtem Käyser über die von dem Churfürsten zu Pfaltz in der untern Pfaltz vorgenommene Reformation. V. 305. 345 ersuchet den Käyser Leopoldum, das Dom-Capitul zu Münster bey seinem Wahl-Recht wider die Eingriffe des Päbstlichen Hofes zu schützen. V. 926 gratuliret dem Käyser Josepho zu angetretener Regierung. VI. 471 intercediret bey gedachtem Käyser vor die Evangelischen in Schlesien. VI. 689 intercediret bey nur erwehntem Käyser vor die Reformirten in Schlesien, daß sie mit denen Lutherischen daselbst, gleiche Religions- und Gewissens-Freyheit geniessen möchten. VI. 1042 ersuchet das Stifft Berchtesgaden um die Loßlassung derer mit Gewalt angehaltenen Evangelischen Innwohner zu Nürnberg und Regenspurg. VI. 887 ersuchet den Magistrat zu Hamburg, den dasigen Professorem Sebastianum Edzardi wegen der in Schrifften wider die Reformirte Religion gebrauchten Anzügligkeiten ernstlich anzusehen, und selbigem ferneres Schreiben zu untersagen. VI. 637. 892 ersuchet den Käyser Josephum, daß die Conventualinnen zu Lemgau mit ihrer Klage von dem Reichs-Hof-Rath ab- und an ihren Landes-Herrn, den Grafen von der Lippe zu Detmold, angewiesen werden möchten. VI. 790 intercediret bey gedachtem Käyser vor den Evangelischen Fürsten zu Nassau-Catzenellenbogen, daß selbiger in puncto der Religions-Gravaminum mit fernern Processen und Mandatis vom Reichs-Hof-Rath möge verschonet werden. VI. 1132
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