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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Schadens dem Stifft Hildesheim zulängliche Satisfaction geben möge. V. 801 des Dom-Capituls zu Worms, an das Corpus Catholicum auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, bey dem Käyser und dem Pabst zu intercediren, daß ihnen Jacob de Boville, wider ihre Statuta und Observanz, nicht möge aufgedrungen werden. V. 89 des Käyserlichen Abgesandten in der Schweitz, Grafen von Trautmannsdorff, an die sämmtlichen Schweitzer-Cantons, um Permission, zwey Regimenter in der Schweitz vor den Käyser anzuwerben. V. 453 ejusd. an die Schweitzerische Eydgenossenschafft, daß sie ihren in Frantzösischen Diensten stehenden National-Völckern wider den Käyser und das Reich feindlich zu agiren verbieten möchte. V. 601 derer Abgesandten zu denen Pinnebergischen Tractaten, an König Fridericum III. in Dänemarck, die unterbrochnen Tractaten zu reassumiren. V. 116 des Käyserlichen Residenten zu Mäyntz, Freyherrn von Landsee, an Churfürst Carl Ludwigen zu Pfaltz, daß er die zwischen ihm und dem Churfürsten zu Mäyntz, obschwebende Differentien in der Güte möge beylegen lassen. III. 310 der ausschreibenden Grafen des Schwäbischen Collegii, an den Käyser Leopoldum, daß er an Statt des verstorbenen Cammer-Gerichts-Praesidentens, Grafens von Manderscheid, einen andern Reichs-Grafen wieder dazu benennen möge. IV 1129 des Reichs-Vice-Cantzlers, Graf Dominici Andreae von Kaunitz, an den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten zu Wetzlar, den Grafen von Solms-Laubach, daß er des Barons von Ow würckliche Reception in das Cammer-Gerichts-Collegium nicht ferner difficultiren, sondern bestens befördern möge. V. 555 des Käyserlichen General-Feld-Marschalls, Grafen von Montecuculi, an den Reichs-Feld-Marschall, Marggraf Leopold Wilhelm zu Baden, daß er ihn wegen besorglichen Einbruchs der Türcken in Steuermarck, mit der Reichs-Armee secundiren, und den Marsch beschleunigen möge. II. 411. 413
Schadens dem Stifft Hildesheim zulängliche Satisfaction geben möge. V. 801 des Dom-Capituls zu Worms, an das Corpus Catholicum auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, bey dem Käyser und dem Pabst zu intercediren, daß ihnen Jacob de Boville, wider ihre Statuta und Observanz, nicht möge aufgedrungen werden. V. 89 des Käyserlichen Abgesandten in der Schweitz, Grafen von Trautmannsdorff, an die säm̃tlichen Schweitzer-Cantons, um Permission, zwey Regimenter in der Schweitz vor den Käyser anzuwerben. V. 453 ejusd. an die Schweitzerische Eydgenossenschafft, daß sie ihren in Frantzösischen Diensten stehenden National-Völckern wider den Käyser und das Reich feindlich zu agiren verbieten möchte. V. 601 derer Abgesandten zu denen Pinnebergischen Tractaten, an König Fridericum III. in Dänemarck, die unterbrochnen Tractaten zu reassumiren. V. 116 des Käyserlichen Residenten zu Mäyntz, Freyherrn von Landsee, an Churfürst Carl Ludwigen zu Pfaltz, daß er die zwischen ihm und dem Churfürsten zu Mäyntz, obschwebende Differentien in der Güte möge beylegen lassen. III. 310 der ausschreibenden Grafen des Schwäbischen Collegii, an den Käyser Leopoldum, daß er an Statt des verstorbenen Cammer-Gerichts-Praesidentens, Grafens von Manderscheid, einen andern Reichs-Grafen wieder dazu benennen möge. IV 1129 des Reichs-Vice-Cantzlers, Graf Dominici Andreae von Kaunitz, an den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten zu Wetzlar, den Grafen von Solms-Laubach, daß er des Barons von Ow würckliche Reception in das Cammer-Gerichts-Collegium nicht ferner difficultiren, sondern bestens befördern möge. V. 555 des Käyserlichen General-Feld-Marschalls, Grafen von Montecuculi, an den Reichs-Feld-Marschall, Marggraf Leopold Wilhelm zu Baden, daß er ihn wegen besorglichen Einbruchs der Türcken in Steuermarck, mit der Reichs-Armée secundiren, und den Marsch beschleunigen möge. II. 411. 413
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Schadens dem Stifft Hildesheim
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                     Abgesandten zu denen Pinnebergischen Tractaten, an König Fridericum III. in
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                     Pfaltz, daß er die zwischen ihm und dem Churfürsten zu Mäyntz, obschwebende
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                     andern Reichs-Grafen wieder dazu benennen möge. IV 1129 des
                     Reichs-Vice-Cantzlers, Graf Dominici Andreae von Kaunitz, an den Käyserlichen
                     Cammer-Gerichts-Praesidenten zu Wetzlar, den Grafen von Solms-Laubach, daß er
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                     General-Feld-Marschalls, Grafen von Montecuculi, an den Reichs-Feld-Marschall,
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                     Türcken in Steuermarck, mit der Reichs-Armée secundiren, und den Marsch
                     beschleunigen möge. II. 411. 413
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[0856] Schadens dem Stifft Hildesheim zulängliche Satisfaction geben möge. V. 801 des Dom-Capituls zu Worms, an das Corpus Catholicum auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, bey dem Käyser und dem Pabst zu intercediren, daß ihnen Jacob de Boville, wider ihre Statuta und Observanz, nicht möge aufgedrungen werden. V. 89 des Käyserlichen Abgesandten in der Schweitz, Grafen von Trautmannsdorff, an die säm̃tlichen Schweitzer-Cantons, um Permission, zwey Regimenter in der Schweitz vor den Käyser anzuwerben. V. 453 ejusd. an die Schweitzerische Eydgenossenschafft, daß sie ihren in Frantzösischen Diensten stehenden National-Völckern wider den Käyser und das Reich feindlich zu agiren verbieten möchte. V. 601 derer Abgesandten zu denen Pinnebergischen Tractaten, an König Fridericum III. in Dänemarck, die unterbrochnen Tractaten zu reassumiren. V. 116 des Käyserlichen Residenten zu Mäyntz, Freyherrn von Landsee, an Churfürst Carl Ludwigen zu Pfaltz, daß er die zwischen ihm und dem Churfürsten zu Mäyntz, obschwebende Differentien in der Güte möge beylegen lassen. III. 310 der ausschreibenden Grafen des Schwäbischen Collegii, an den Käyser Leopoldum, daß er an Statt des verstorbenen Cammer-Gerichts-Praesidentens, Grafens von Manderscheid, einen andern Reichs-Grafen wieder dazu benennen möge. IV 1129 des Reichs-Vice-Cantzlers, Graf Dominici Andreae von Kaunitz, an den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten zu Wetzlar, den Grafen von Solms-Laubach, daß er des Barons von Ow würckliche Reception in das Cammer-Gerichts-Collegium nicht ferner difficultiren, sondern bestens befördern möge. V. 555 des Käyserlichen General-Feld-Marschalls, Grafen von Montecuculi, an den Reichs-Feld-Marschall, Marggraf Leopold Wilhelm zu Baden, daß er ihn wegen besorglichen Einbruchs der Türcken in Steuermarck, mit der Reichs-Armée secundiren, und den Marsch beschleunigen möge. II. 411. 413

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/856>, abgerufen am 02.07.2024.