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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Evangelische Churfürsten und Stände des Reichs, in einer gedruckten ärgerlichen Scarteque schändlich traduciret, seinem enormen Verbrechen nach, gebührend möge bestraffen lassen. II. 930 ejusd. an die Nieder-Sächsische Cräyß-Versammlung zu Braunschweig, daß die von dem Ertz-Stifft Magdeburg eximirte vier Aemter Qverfurt, Jüterbock, Damm und Burg, aus der Nieder-Sächsischen Cräyß-Matricul möchten getilget werden. III. 566 Churfürst Carl Ludwigs zu Pfaltz, an Churfürst Johann Philippen zu Mäyntz, dem Käyser wider den Türcken beyzustehen. II. 146 ejusd. an die Reichs-Gesandtschafft zu Münster, daß seine Lande von denen auferlegten Satisfactions-Geldern vor die Schwedische Miliz möchten befreyet bleiben. I. 66 ejusd. an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß die Reichs-Armeen sowohl mit Geld-Mitteln und Unterhalt versehen werden, als auch dem Feind keine Zufuhr geschehen möchte. III. 178 der Churfürstin Charlottae zu Pfaltz, an den Käyser Leopoldum, daß er die von ihrem Gemahl, Churfürst Carl Ludwigen, mit ihr vorgenommene Ehe-Scheidung hintertreiben, und sie beyderseits durch seine hohe Interposition reconciliiren möge. II. 156 Churfürst Friedrich Wilhelms zu Brandenburg, an den König Carl Gustav in Schweden, daß er seiner vielfältig gethanen Zusage nach den Frieden mit Pohlen befördern möge. I. 680 ejusd. an das Churfürstliche Collegium zu Franckfurt am Mäyn, die Schwedischen Marche durch die Reichs-Lande möglichst abzuwenden, oder ihm im widrigen Fall mit nöthiger Hülffe zu succurriren. I. 693 ejusd. an Hertzog Christian Ludwigen zu Mecklenburg-Schwerin, daß er zweyen von seinen Regimentern einen freyen und sichern Durchzug durch seine Lande verstatten möge. III. 955 ejusd. an den Käyser Leopoldum, daß er der bey dem Cammer-Gericht, wider den Juden Löw Schuch, angestellten Commission einige Evangelische Commissarios, dem
Evangelische Churfürsten und Stände des Reichs, in einer gedruckten ärgerlichen Scarteque schändlich traduciret, seinem enormen Verbrechen nach, gebührend möge bestraffen lassen. II. 930 ejusd. an die Nieder-Sächsische Cräyß-Versammlung zu Braunschweig, daß die von dem Ertz-Stifft Magdeburg eximirte vier Aemter Qverfurt, Jüterbock, Damm und Burg, aus der Nieder-Sächsischen Cräyß-Matricul möchten getilget werden. III. 566 Churfürst Carl Ludwigs zu Pfaltz, an Churfürst Johann Philippen zu Mäyntz, dem Käyser wider den Türcken beyzustehen. II. 146 ejusd. an die Reichs-Gesandtschafft zu Münster, daß seine Lande von denen auferlegten Satisfactions-Geldern vor die Schwedische Miliz möchten befreyet bleiben. I. 66 ejusd. an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß die Reichs-Arméen sowohl mit Geld-Mitteln und Unterhalt versehen werden, als auch dem Feind keine Zufuhr geschehen möchte. III. 178 der Churfürstin Charlottae zu Pfaltz, an den Käyser Leopoldum, daß er die von ihrem Gemahl, Churfürst Carl Ludwigen, mit ihr vorgenommene Ehe-Scheidung hintertreiben, und sie beyderseits durch seine hohe Interposition reconciliiren möge. II. 156 Churfürst Friedrich Wilhelms zu Brandenburg, an den König Carl Gustav in Schweden, daß er seiner vielfältig gethanen Zusage nach den Frieden mit Pohlen befördern möge. I. 680 ejusd. an das Churfürstliche Collegium zu Franckfurt am Mäyn, die Schwedischen Marche durch die Reichs-Lande möglichst abzuwenden, oder ihm im widrigen Fall mit nöthiger Hülffe zu succurriren. I. 693 ejusd. an Hertzog Christian Ludwigen zu Mecklenburg-Schwerin, daß er zweyen von seinen Regimentern einen freyen und sichern Durchzug durch seine Lande verstatten möge. III. 955 ejusd. an den Käyser Leopoldum, daß er der bey dem Cammer-Gericht, wider den Juden Löw Schuch, angestellten Commission einige Evangelische Commissarios, dem
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                     wider den Türcken beyzustehen. II. 146 ejusd. an die Reichs-Gesandtschafft zu
                     Münster, daß seine Lande von denen auferlegten Satisfactions-Geldern vor die
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                     und Unterhalt versehen werden, als auch dem Feind keine Zufuhr geschehen möchte.
                     III. 178 der Churfürstin Charlottae zu Pfaltz, an den Käyser Leopoldum, daß er
                     die von ihrem Gemahl, Churfürst Carl Ludwigen, mit ihr vorgenommene
                     Ehe-Scheidung hintertreiben, und sie beyderseits durch seine hohe Interposition
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                     König Carl Gustav in Schweden, daß er seiner vielfältig gethanen Zusage nach den
                     Frieden mit Pohlen befördern möge. I. 680 ejusd. an das Churfürstliche Collegium
                     zu Franckfurt am Mäyn, die Schwedischen Marche durch die Reichs-Lande möglichst
                     abzuwenden, oder ihm im widrigen Fall mit nöthiger Hülffe zu succurriren. I. 693
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                     seinen Regimentern einen freyen und sichern Durchzug durch seine Lande
                     verstatten möge. III. 955 ejusd. an den Käyser Leopoldum, daß er der bey dem
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[0841] Evangelische Churfürsten und Stände des Reichs, in einer gedruckten ärgerlichen Scarteque schändlich traduciret, seinem enormen Verbrechen nach, gebührend möge bestraffen lassen. II. 930 ejusd. an die Nieder-Sächsische Cräyß-Versammlung zu Braunschweig, daß die von dem Ertz-Stifft Magdeburg eximirte vier Aemter Qverfurt, Jüterbock, Damm und Burg, aus der Nieder-Sächsischen Cräyß-Matricul möchten getilget werden. III. 566 Churfürst Carl Ludwigs zu Pfaltz, an Churfürst Johann Philippen zu Mäyntz, dem Käyser wider den Türcken beyzustehen. II. 146 ejusd. an die Reichs-Gesandtschafft zu Münster, daß seine Lande von denen auferlegten Satisfactions-Geldern vor die Schwedische Miliz möchten befreyet bleiben. I. 66 ejusd. an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß die Reichs-Arméen sowohl mit Geld-Mitteln und Unterhalt versehen werden, als auch dem Feind keine Zufuhr geschehen möchte. III. 178 der Churfürstin Charlottae zu Pfaltz, an den Käyser Leopoldum, daß er die von ihrem Gemahl, Churfürst Carl Ludwigen, mit ihr vorgenommene Ehe-Scheidung hintertreiben, und sie beyderseits durch seine hohe Interposition reconciliiren möge. II. 156 Churfürst Friedrich Wilhelms zu Brandenburg, an den König Carl Gustav in Schweden, daß er seiner vielfältig gethanen Zusage nach den Frieden mit Pohlen befördern möge. I. 680 ejusd. an das Churfürstliche Collegium zu Franckfurt am Mäyn, die Schwedischen Marche durch die Reichs-Lande möglichst abzuwenden, oder ihm im widrigen Fall mit nöthiger Hülffe zu succurriren. I. 693 ejusd. an Hertzog Christian Ludwigen zu Mecklenburg-Schwerin, daß er zweyen von seinen Regimentern einen freyen und sichern Durchzug durch seine Lande verstatten möge. III. 955 ejusd. an den Käyser Leopoldum, daß er der bey dem Cammer-Gericht, wider den Juden Löw Schuch, angestellten Commission einige Evangelische Commissarios, dem

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/841>, abgerufen am 03.07.2024.