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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Dero Liebden Vater, den weyland Durchläuchtigen Fürsten, Anthon Ulrichen, Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg etc. unsern lieben Oheim und Fürsten, am sieben und zwantzigsten Mertzen jüngsthin, an einer, einige Zeit her, seines hohen Alters halber, verspührten und nach und nach verzehrenden Mattigkeit, aus diesem vergänglichen zu dem ewigen Leben, durch einen sanfft- und seligen Tod abzufodern, das haben wir aus dero unterthänigstem Notifications-Schreiben, so uns von weyland dero Vaters gewesenen Ober-Cammer-Juncker, Ludwig Steehinelli von Wickenberg, wohl überbracht worden, seines mehreren Inhalts vernommen. Nachdemahlen uns nun dieser betrübte Todes-Fall nebst Dero Liebden um so mehr tieff und empfindlich zu Hertzen gedrungen, als wir und das heilige Reich dadurch eines recht getreuen, best gesinneten, und mit ungemeinen Eigenschafften begabten Fürstens, verlustiget worden, ob deme aber unser Gemüth eine sonderliche Linderung empfindet, daß Dero Liebden von all dem, was einem getreuen Reichs-Fürsten zu thun gebühret und oblieget, nicht abweichen, sondern unser und das gemeine Beste, Zeit Lebens, nach äusserstem Vermögen, und Beyspiel dero Vatern Liebden, zu beobachten und zu befördern befliessen seyn wollen; Als thun wir auch deroselben zu dero nunmehro angetretenen Regierung der auf sie gediehenen Landen gnädigst gratuliren, mit beygefügtem wohlgemeynten Wunsch, daß sie denenselben zu dero Unterthanen Trost und Wohlfahrt auf spate Jahre hinaus in allem vergnügten Wohlwesen, verstehen mögen; Wir versichern Dero Liebden anbey gnädigst, daß wir

Dero Liebden Vater, den weyland Durchläuchtigen Fürsten, Anthon Ulrichen, Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg etc. unsern lieben Oheim und Fürsten, am sieben und zwantzigsten Mertzen jüngsthin, an einer, einige Zeit her, seines hohen Alters halber, verspührten und nach und nach verzehrenden Mattigkeit, aus diesem vergänglichen zu dem ewigen Leben, durch einen sanfft- und seligen Tod abzufodern, das haben wir aus dero unterthänigstem Notifications-Schreiben, so uns von weyland dero Vaters gewesenen Ober-Cammer-Juncker, Ludwig Steehinelli von Wickenberg, wohl überbracht worden, seines mehreren Inhalts vernommen. Nachdemahlen uns nun dieser betrübte Todes-Fall nebst Dero Liebden um so mehr tieff und empfindlich zu Hertzen gedrungen, als wir und das heilige Reich dadurch eines recht getreuen, best gesinneten, und mit ungemeinen Eigenschafften begabten Fürstens, verlustiget worden, ob deme aber unser Gemüth eine sonderliche Linderung empfindet, daß Dero Liebden von all dem, was einem getreuen Reichs-Fürsten zu thun gebühret und oblieget, nicht abweichen, sondern unser und das gemeine Beste, Zeit Lebens, nach äusserstem Vermögen, und Beyspiel dero Vatern Liebden, zu beobachten und zu befördern befliessen seyn wollen; Als thun wir auch deroselben zu dero nunmehro angetretenen Regierung der auf sie gediehenen Landen gnädigst gratuliren, mit beygefügtem wohlgemeynten Wunsch, daß sie denenselben zu dero Unterthanen Trost und Wohlfahrt auf spate Jahre hinaus in allem vergnügten Wohlwesen, verstehen mögen; Wir versichern Dero Liebden anbey gnädigst, daß wir

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                     verspührten und nach und nach verzehrenden Mattigkeit, aus diesem vergänglichen
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                     dieser betrübte Todes-Fall nebst Dero Liebden um so mehr tieff und empfindlich
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[46/0082] Dero Liebden Vater, den weyland Durchläuchtigen Fürsten, Anthon Ulrichen, Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg etc. unsern lieben Oheim und Fürsten, am sieben und zwantzigsten Mertzen jüngsthin, an einer, einige Zeit her, seines hohen Alters halber, verspührten und nach und nach verzehrenden Mattigkeit, aus diesem vergänglichen zu dem ewigen Leben, durch einen sanfft- und seligen Tod abzufodern, das haben wir aus dero unterthänigstem Notifications-Schreiben, so uns von weyland dero Vaters gewesenen Ober-Cammer-Juncker, Ludwig Steehinelli von Wickenberg, wohl überbracht worden, seines mehreren Inhalts vernommen. Nachdemahlen uns nun dieser betrübte Todes-Fall nebst Dero Liebden um so mehr tieff und empfindlich zu Hertzen gedrungen, als wir und das heilige Reich dadurch eines recht getreuen, best gesinneten, und mit ungemeinen Eigenschafften begabten Fürstens, verlustiget worden, ob deme aber unser Gemüth eine sonderliche Linderung empfindet, daß Dero Liebden von all dem, was einem getreuen Reichs-Fürsten zu thun gebühret und oblieget, nicht abweichen, sondern unser und das gemeine Beste, Zeit Lebens, nach äusserstem Vermögen, und Beyspiel dero Vatern Liebden, zu beobachten und zu befördern befliessen seyn wollen; Als thun wir auch deroselben zu dero nunmehro angetretenen Regierung der auf sie gediehenen Landen gnädigst gratuliren, mit beygefügtem wohlgemeynten Wunsch, daß sie denenselben zu dero Unterthanen Trost und Wohlfahrt auf spate Jahre hinaus in allem vergnügten Wohlwesen, verstehen mögen; Wir versichern Dero Liebden anbey gnädigst, daß wir

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 46. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/82>, abgerufen am 19.05.2024.