um deren Restitution sollicitiren die
Stände des Schwäbischen Cräysses. VI. 447 wird von dem Käyser Josepho vor eine
unmittelbare Reichs-Stadt erkläret, und dem Schwäbischen Cräysse wiederum
einverleibet. VI. 445. 447 Magistrat daselbst notificiret ihre Restitution denen
ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses. VI. 445 derselben notificiret
der Käyser Josephus, daß er der Stadt Regenspurg ihre alte
Anländungs-Gerechtigkeit restituiret habe. VI. 954 derselben Streitigkeiten mit
dem Churfürsten zu Pfaltz, wegen der Saltz-Niederlags-Gerechtigkeit. VII. 59.
64. 113 vor dieselbe intercediren die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen
Cräysses, bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg, wegen der Saltz-Niederlage.
VII. 81Dorothea Hedwig, Aebtißin zu Gandersheim, gebohrne
Fürstin von Hollstein, resigniret. III. 840Dorothea Sophia, Graf Johann Friedrichs von Hohenlohe zu
Ohringen Gemahlin. VII. 252Dortmund, vor selbige Stadt intercediret Bischoff
Ferdinand zu Münster und Paderborn bey Churfürst Friedrich Wilhelmen zu
Brandenburg, daß selbige wider ihre Privilegia und Freyheiten nicht möge
graviret werden. III. 986 Magistrat daselbst ersuchet das Reichs-Städtische
Collegium auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, durch eine Intercession den Käyser
dahin zu bewegen, daß ihre Stadt von denen Chur-Brandenburgischen gewaltsamen
Attentatis endlich einmahl befreyet werden möge. IV. 430 vor diese Stadt
intercediret das Reichs-Städtische Collegium bey dem Churfürsten zu Brandenburg.
IV. 448Dovay wird von denen Alliirten erobert. VII. 85Drachter, (Nicolaus) Syndicus zu Münster. I. 688Dreher, (D.) Fürstlicher Sächsischer Weimarischer und
Gothaischer Gesandter auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg. VIII. 359Dünckelspühl, vor diese Stadt intercediren die
ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses bey der
um deren Restitution sollicitiren die
Stände des Schwäbischen Cräysses. VI. 447 wird von dem Käyser Josepho vor eine
unmittelbare Reichs-Stadt erkläret, und dem Schwäbischen Cräysse wiederum
einverleibet. VI. 445. 447 Magistrat daselbst notificiret ihre Restitution denen
ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses. VI. 445 derselben notificiret
der Käyser Josephus, daß er der Stadt Regenspurg ihre alte
Anländungs-Gerechtigkeit restituiret habe. VI. 954 derselben Streitigkeiten mit
dem Churfürsten zu Pfaltz, wegen der Saltz-Niederlags-Gerechtigkeit. VII. 59.
64. 113 vor dieselbe intercediren die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen
Cräysses, bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg, wegen der Saltz-Niederlage.
VII. 81Dorothea Hedwig, Aebtißin zu Gandersheim, gebohrne
Fürstin von Hollstein, resigniret. III. 840Dorothea Sophia, Graf Johann Friedrichs von Hohenlohe zu
Ohringen Gemahlin. VII. 252Dortmund, vor selbige Stadt intercediret Bischoff
Ferdinand zu Münster und Paderborn bey Churfürst Friedrich Wilhelmen zu
Brandenburg, daß selbige wider ihre Privilegia und Freyheiten nicht möge
graviret werden. III. 986 Magistrat daselbst ersuchet das Reichs-Städtische
Collegium auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, durch eine Intercession den Käyser
dahin zu bewegen, daß ihre Stadt von denen Chur-Brandenburgischen gewaltsamen
Attentatis endlich einmahl befreyet werden möge. IV. 430 vor diese Stadt
intercediret das Reichs-Städtische Collegium bey dem Churfürsten zu Brandenburg.
IV. 448Dovay wird von denen Alliirten erobert. VII. 85Drachter, (Nicolaus) Syndicus zu Münster. I. 688Dreher, (D.) Fürstlicher Sächsischer Weimarischer und
Gothaischer Gesandter auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg. VIII. 359Dünckelspühl, vor diese Stadt intercediren die
ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses bey der
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um deren Restitution sollicitiren die
Stände des Schwäbischen Cräysses. VI. 447 wird von dem Käyser Josepho vor eine
unmittelbare Reichs-Stadt erkläret, und dem Schwäbischen Cräysse wiederum
einverleibet. VI. 445. 447 Magistrat daselbst notificiret ihre Restitution denen
ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses. VI. 445 derselben notificiret
der Käyser Josephus, daß er der Stadt Regenspurg ihre alte
Anländungs-Gerechtigkeit restituiret habe. VI. 954 derselben Streitigkeiten mit
dem Churfürsten zu Pfaltz, wegen der Saltz-Niederlags-Gerechtigkeit. VII. 59.
64. 113 vor dieselbe intercediren die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen
Cräysses, bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg, wegen der Saltz-Niederlage.
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Ohringen Gemahlin. VII. 252</l><l><hirendition="#in">D</hi>ortmund, vor selbige Stadt intercediret Bischoff
Ferdinand zu Münster und Paderborn bey Churfürst Friedrich Wilhelmen zu
Brandenburg, daß selbige wider ihre Privilegia und Freyheiten nicht möge
graviret werden. III. 986 Magistrat daselbst ersuchet das Reichs-Städtische
Collegium auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, durch eine Intercession den Käyser
dahin zu bewegen, daß ihre Stadt von denen Chur-Brandenburgischen gewaltsamen
Attentatis endlich einmahl befreyet werden möge. IV. 430 vor diese Stadt
intercediret das Reichs-Städtische Collegium bey dem Churfürsten zu Brandenburg.
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um deren Restitution sollicitiren die Stände des Schwäbischen Cräysses. VI. 447 wird von dem Käyser Josepho vor eine unmittelbare Reichs-Stadt erkläret, und dem Schwäbischen Cräysse wiederum einverleibet. VI. 445. 447 Magistrat daselbst notificiret ihre Restitution denen ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses. VI. 445 derselben notificiret der Käyser Josephus, daß er der Stadt Regenspurg ihre alte Anländungs-Gerechtigkeit restituiret habe. VI. 954 derselben Streitigkeiten mit dem Churfürsten zu Pfaltz, wegen der Saltz-Niederlags-Gerechtigkeit. VII. 59. 64. 113 vor dieselbe intercediren die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses, bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg, wegen der Saltz-Niederlage. VII. 81 Dorothea Hedwig, Aebtißin zu Gandersheim, gebohrne Fürstin von Hollstein, resigniret. III. 840 Dorothea Sophia, Graf Johann Friedrichs von Hohenlohe zu Ohringen Gemahlin. VII. 252 Dortmund, vor selbige Stadt intercediret Bischoff Ferdinand zu Münster und Paderborn bey Churfürst Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg, daß selbige wider ihre Privilegia und Freyheiten nicht möge graviret werden. III. 986 Magistrat daselbst ersuchet das Reichs-Städtische Collegium auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, durch eine Intercession den Käyser dahin zu bewegen, daß ihre Stadt von denen Chur-Brandenburgischen gewaltsamen Attentatis endlich einmahl befreyet werden möge. IV. 430 vor diese Stadt intercediret das Reichs-Städtische Collegium bey dem Churfürsten zu Brandenburg. IV. 448 Dovay wird von denen Alliirten erobert. VII. 85 Drachter, (Nicolaus) Syndicus zu Münster. I. 688 Dreher, (D.) Fürstlicher Sächsischer Weimarischer und Gothaischer Gesandter auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg. VIII. 359 Dünckelspühl, vor diese Stadt intercediren die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses bey der
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/819>, abgerufen am 03.07.2024.
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