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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Mäyntz die Stadt Uberlingen, und andere deputirte Reichs-Städte. I. 799 daselbst anwesende Gesandtschafften ersuchen Churfürst Carl Casparn zu Trier, seine Gesandtschafft auch unverzüglich abzuschicken. I. 816. II. 31 ersuchet Hertzog Gustav Adolphen zu Mecklenburg-Güstrau, seine Deputirte schleunigst dahin abzufertigen. I. 853 ersuchet den Abt Dominicum zu Weingarten, daß er bey solchem Convent sein Votum auch würcklich mit ablegen möge. I. 854 wird von Bischoff Johann Frantzen zu Basel ersuchet, dem Käyserlichen Cammer-Gericht zu Speyer zu inhibiren, daß er ihn und seine Räthe zu Neustadt, woselbst er souverain, mit unnöthigen Processen nicht turbiren solle. I. 574 demselben recommandiret der Magistrat zu Hildesheim die Streit-Sache mit denen Capucinern. I. 563 bey demselben thut Bischoff Hugo Eberhardt zu Worms Ansuchung, daß ihm von Chur Pfaltz das Stifft Neuhausen wieder eingeräumet werden möge. I. 585 vor selbigen will Churfürst Carl Ludwig zu Pfaltz die Neuhausische Restitutions-Sache nicht ziehen lassen. I. 581 bey demselben beschweret sich der verordnete Kriegs-Commendant derer Cantons Lucern, Uri, Schweitz, Unterwalden und Zug, über die von Zürch und Bern. I. 568 vermahnet die Reformirten Schweitzer-Cantons, die benachbarten Reichs-Stände mit allen Hostilitäten zu verschonen. I. 583 gratuliret der gesammten Schweitzerischen Eyd-Genossenschafft zum wiederhergebrachten Frieden, und bittet, dem Bischoff zu Costantz alle unverschuldete Schäden zu ersetzen. I. 616 daß selbiger zugleich mit dem Wahl-Tag zu Franckfurt könne fortgesetzet werden, behauptet Churfürst Johann Philipp zu Mäyntz. I. 648 desselben Reservations- und Protestations-Schreiben, an das Churfürstliche Collegium zu Franckfurt, wider die Käyserliche Wahl-Capitulation. I. 723 stellet Bischoff Leopold Wilhelmen zu Passau die Deter-
Mäyntz die Stadt Uberlingen, und andere deputirte Reichs-Städte. I. 799 daselbst anwesende Gesandtschafften ersuchen Churfürst Carl Casparn zu Trier, seine Gesandtschafft auch unverzüglich abzuschicken. I. 816. II. 31 ersuchet Hertzog Gustav Adolphen zu Mecklenburg-Güstrau, seine Deputirte schleunigst dahin abzufertigen. I. 853 ersuchet den Abt Dominicum zu Weingarten, daß er bey solchem Convent sein Votum auch würcklich mit ablegen möge. I. 854 wird von Bischoff Johann Frantzen zu Basel ersuchet, dem Käyserlichen Cammer-Gericht zu Speyer zu inhibiren, daß er ihn und seine Räthe zu Neustadt, woselbst er souverain, mit unnöthigen Processen nicht turbiren solle. I. 574 demselben recommandiret der Magistrat zu Hildesheim die Streit-Sache mit denen Capucinern. I. 563 bey demselben thut Bischoff Hugo Eberhardt zu Worms Ansuchung, daß ihm von Chur Pfaltz das Stifft Neuhausen wieder eingeräumet werden möge. I. 585 vor selbigen will Churfürst Carl Ludwig zu Pfaltz die Neuhausische Restitutions-Sache nicht ziehen lassen. I. 581 bey demselben beschweret sich der verordnete Kriegs-Commendant derer Cantons Lucern, Uri, Schweitz, Unterwalden und Zug, über die von Zürch und Bern. I. 568 vermahnet die Reformirten Schweitzer-Cantons, die benachbarten Reichs-Stände mit allen Hostilitäten zu verschonen. I. 583 gratuliret der gesammten Schweitzerischen Eyd-Genossenschafft zum wiederhergebrachten Frieden, und bittet, dem Bischoff zu Costantz alle unverschuldete Schäden zu ersetzen. I. 616 daß selbiger zugleich mit dem Wahl-Tag zu Franckfurt könne fortgesetzet werden, behauptet Churfürst Johann Philipp zu Mäyntz. I. 648 desselben Reservations- und Protestations-Schreiben, an das Churfürstliche Collegium zu Franckfurt, wider die Käyserliche Wahl-Capitulation. I. 723 stellet Bischoff Leopold Wilhelmen zu Passau die Deter-
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Mäyntz die
                     Stadt Uberlingen, und andere deputirte Reichs-Städte. I. 799 daselbst anwesende
                     Gesandtschafften ersuchen Churfürst Carl Casparn zu Trier, seine Gesandtschafft
                     auch unverzüglich abzuschicken. I. 816. II. 31 ersuchet Hertzog Gustav Adolphen
                     zu Mecklenburg-Güstrau, seine Deputirte schleunigst dahin abzufertigen. I. 853
                     ersuchet den Abt Dominicum zu Weingarten, daß er bey solchem Convent sein Votum
                     auch würcklich mit ablegen möge. I. 854 wird von Bischoff Johann Frantzen zu
                     Basel ersuchet, dem Käyserlichen Cammer-Gericht zu Speyer zu inhibiren, daß er
                     ihn und seine Räthe zu Neustadt, woselbst er souverain, mit unnöthigen Processen
                     nicht turbiren solle. I. 574 demselben recommandiret der Magistrat zu Hildesheim
                     die Streit-Sache mit denen Capucinern. I. 563 bey demselben thut Bischoff Hugo
                     Eberhardt zu Worms Ansuchung, daß ihm von Chur Pfaltz das Stifft Neuhausen
                     wieder eingeräumet werden möge. I. 585 vor selbigen will Churfürst Carl Ludwig
                     zu Pfaltz die Neuhausische Restitutions-Sache nicht ziehen lassen. I. 581 bey
                     demselben beschweret sich der verordnete Kriegs-Commendant derer Cantons Lucern,
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                     vermahnet die Reformirten Schweitzer-Cantons, die benachbarten Reichs-Stände mit
                     allen Hostilitäten zu verschonen. I. 583 gratuliret der gesammten
                     Schweitzerischen Eyd-Genossenschafft zum wiederhergebrachten Frieden, und
                     bittet, dem Bischoff zu Costantz alle unverschuldete Schäden zu ersetzen. I. 616
                     daß selbiger zugleich mit dem Wahl-Tag zu Franckfurt könne fortgesetzet werden,
                     behauptet Churfürst Johann Philipp zu Mäyntz. I. 648 desselben Reservations- und
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[0815] Mäyntz die Stadt Uberlingen, und andere deputirte Reichs-Städte. I. 799 daselbst anwesende Gesandtschafften ersuchen Churfürst Carl Casparn zu Trier, seine Gesandtschafft auch unverzüglich abzuschicken. I. 816. II. 31 ersuchet Hertzog Gustav Adolphen zu Mecklenburg-Güstrau, seine Deputirte schleunigst dahin abzufertigen. I. 853 ersuchet den Abt Dominicum zu Weingarten, daß er bey solchem Convent sein Votum auch würcklich mit ablegen möge. I. 854 wird von Bischoff Johann Frantzen zu Basel ersuchet, dem Käyserlichen Cammer-Gericht zu Speyer zu inhibiren, daß er ihn und seine Räthe zu Neustadt, woselbst er souverain, mit unnöthigen Processen nicht turbiren solle. I. 574 demselben recommandiret der Magistrat zu Hildesheim die Streit-Sache mit denen Capucinern. I. 563 bey demselben thut Bischoff Hugo Eberhardt zu Worms Ansuchung, daß ihm von Chur Pfaltz das Stifft Neuhausen wieder eingeräumet werden möge. I. 585 vor selbigen will Churfürst Carl Ludwig zu Pfaltz die Neuhausische Restitutions-Sache nicht ziehen lassen. I. 581 bey demselben beschweret sich der verordnete Kriegs-Commendant derer Cantons Lucern, Uri, Schweitz, Unterwalden und Zug, über die von Zürch und Bern. I. 568 vermahnet die Reformirten Schweitzer-Cantons, die benachbarten Reichs-Stände mit allen Hostilitäten zu verschonen. I. 583 gratuliret der gesammten Schweitzerischen Eyd-Genossenschafft zum wiederhergebrachten Frieden, und bittet, dem Bischoff zu Costantz alle unverschuldete Schäden zu ersetzen. I. 616 daß selbiger zugleich mit dem Wahl-Tag zu Franckfurt könne fortgesetzet werden, behauptet Churfürst Johann Philipp zu Mäyntz. I. 648 desselben Reservations- und Protestations-Schreiben, an das Churfürstliche Collegium zu Franckfurt, wider die Käyserliche Wahl-Capitulation. I. 723 stellet Bischoff Leopold Wilhelmen zu Passau die Deter-

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/815>, abgerufen am 02.07.2024.