Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
Mäyntz die
Stadt Uberlingen, und andere deputirte Reichs-Städte. I. 799 daselbst anwesende
Gesandtschafften ersuchen Churfürst Carl Casparn zu Trier, seine Gesandtschafft
auch unverzüglich abzuschicken. I. 816. II. 31 ersuchet Hertzog Gustav Adolphen
zu Mecklenburg-Güstrau, seine Deputirte schleunigst dahin abzufertigen. I. 853
ersuchet den Abt Dominicum zu Weingarten, daß er bey solchem Convent sein Votum
auch würcklich mit ablegen möge. I. 854 wird von Bischoff Johann Frantzen zu
Basel ersuchet, dem Käyserlichen Cammer-Gericht zu Speyer zu inhibiren, daß er
ihn und seine Räthe zu Neustadt, woselbst er souverain, mit unnöthigen Processen
nicht turbiren solle. I. 574 demselben recommandiret der Magistrat zu Hildesheim
die Streit-Sache mit denen Capucinern. I. 563 bey demselben thut Bischoff Hugo
Eberhardt zu Worms Ansuchung, daß ihm von Chur Pfaltz das Stifft Neuhausen
wieder eingeräumet werden möge. I. 585 vor selbigen will Churfürst Carl Ludwig
zu Pfaltz die Neuhausische Restitutions-Sache nicht ziehen lassen. I. 581 bey
demselben beschweret sich der verordnete Kriegs-Commendant derer Cantons Lucern,
Uri, Schweitz, Unterwalden und Zug, über die von Zürch und Bern. I. 568
vermahnet die Reformirten Schweitzer-Cantons, die benachbarten Reichs-Stände mit
allen Hostilitäten zu verschonen. I. 583 gratuliret der gesammten
Schweitzerischen Eyd-Genossenschafft zum wiederhergebrachten Frieden, und
bittet, dem Bischoff zu Costantz alle unverschuldete Schäden zu ersetzen. I. 616
daß selbiger zugleich mit dem Wahl-Tag zu Franckfurt könne fortgesetzet werden,
behauptet Churfürst Johann Philipp zu Mäyntz. I. 648 desselben Reservations- und
Protestations-Schreiben, an das Churfürstliche Collegium zu Franckfurt, wider
die Käyserliche Wahl-Capitulation. I. 723 stellet Bischoff Leopold Wilhelmen zu
Passau die Deter-
Mäyntz die
Stadt Uberlingen, und andere deputirte Reichs-Städte. I. 799 daselbst anwesende
Gesandtschafften ersuchen Churfürst Carl Casparn zu Trier, seine Gesandtschafft
auch unverzüglich abzuschicken. I. 816. II. 31 ersuchet Hertzog Gustav Adolphen
zu Mecklenburg-Güstrau, seine Deputirte schleunigst dahin abzufertigen. I. 853
ersuchet den Abt Dominicum zu Weingarten, daß er bey solchem Convent sein Votum
auch würcklich mit ablegen möge. I. 854 wird von Bischoff Johann Frantzen zu
Basel ersuchet, dem Käyserlichen Cammer-Gericht zu Speyer zu inhibiren, daß er
ihn und seine Räthe zu Neustadt, woselbst er souverain, mit unnöthigen Processen
nicht turbiren solle. I. 574 demselben recommandiret der Magistrat zu Hildesheim
die Streit-Sache mit denen Capucinern. I. 563 bey demselben thut Bischoff Hugo
Eberhardt zu Worms Ansuchung, daß ihm von Chur Pfaltz das Stifft Neuhausen
wieder eingeräumet werden möge. I. 585 vor selbigen will Churfürst Carl Ludwig
zu Pfaltz die Neuhausische Restitutions-Sache nicht ziehen lassen. I. 581 bey
demselben beschweret sich der verordnete Kriegs-Commendant derer Cantons Lucern,
Uri, Schweitz, Unterwalden und Zug, über die von Zürch und Bern. I. 568
vermahnet die Reformirten Schweitzer-Cantons, die benachbarten Reichs-Stände mit
allen Hostilitäten zu verschonen. I. 583 gratuliret der gesammten
Schweitzerischen Eyd-Genossenschafft zum wiederhergebrachten Frieden, und
bittet, dem Bischoff zu Costantz alle unverschuldete Schäden zu ersetzen. I. 616
daß selbiger zugleich mit dem Wahl-Tag zu Franckfurt könne fortgesetzet werden,
behauptet Churfürst Johann Philipp zu Mäyntz. I. 648 desselben Reservations- und
Protestations-Schreiben, an das Churfürstliche Collegium zu Franckfurt, wider
die Käyserliche Wahl-Capitulation. I. 723 stellet Bischoff Leopold Wilhelmen zu
Passau die Deter-
<TEI> <text> <body> <div> <l><pb facs="#f0815"/> Mäyntz die Stadt Uberlingen, und andere deputirte Reichs-Städte. I. 799 daselbst anwesende Gesandtschafften ersuchen Churfürst Carl Casparn zu Trier, seine Gesandtschafft auch unverzüglich abzuschicken. I. 816. II. 31 ersuchet Hertzog Gustav Adolphen zu Mecklenburg-Güstrau, seine Deputirte schleunigst dahin abzufertigen. I. 853 ersuchet den Abt Dominicum zu Weingarten, daß er bey solchem Convent sein Votum auch würcklich mit ablegen möge. I. 854 wird von Bischoff Johann Frantzen zu Basel ersuchet, dem Käyserlichen Cammer-Gericht zu Speyer zu inhibiren, daß er ihn und seine Räthe zu Neustadt, woselbst er souverain, mit unnöthigen Processen nicht turbiren solle. I. 574 demselben recommandiret der Magistrat zu Hildesheim die Streit-Sache mit denen Capucinern. I. 563 bey demselben thut Bischoff Hugo Eberhardt zu Worms Ansuchung, daß ihm von Chur Pfaltz das Stifft Neuhausen wieder eingeräumet werden möge. I. 585 vor selbigen will Churfürst Carl Ludwig zu Pfaltz die Neuhausische Restitutions-Sache nicht ziehen lassen. I. 581 bey demselben beschweret sich der verordnete Kriegs-Commendant derer Cantons Lucern, Uri, Schweitz, Unterwalden und Zug, über die von Zürch und Bern. I. 568 vermahnet die Reformirten Schweitzer-Cantons, die benachbarten Reichs-Stände mit allen Hostilitäten zu verschonen. I. 583 gratuliret der gesammten Schweitzerischen Eyd-Genossenschafft zum wiederhergebrachten Frieden, und bittet, dem Bischoff zu Costantz alle unverschuldete Schäden zu ersetzen. I. 616 daß selbiger zugleich mit dem Wahl-Tag zu Franckfurt könne fortgesetzet werden, behauptet Churfürst Johann Philipp zu Mäyntz. I. 648 desselben Reservations- und Protestations-Schreiben, an das Churfürstliche Collegium zu Franckfurt, wider die Käyserliche Wahl-Capitulation. I. 723 stellet Bischoff Leopold Wilhelmen zu Passau die Deter- </l> </div> </body> </text> </TEI> [0815]
Mäyntz die Stadt Uberlingen, und andere deputirte Reichs-Städte. I. 799 daselbst anwesende Gesandtschafften ersuchen Churfürst Carl Casparn zu Trier, seine Gesandtschafft auch unverzüglich abzuschicken. I. 816. II. 31 ersuchet Hertzog Gustav Adolphen zu Mecklenburg-Güstrau, seine Deputirte schleunigst dahin abzufertigen. I. 853 ersuchet den Abt Dominicum zu Weingarten, daß er bey solchem Convent sein Votum auch würcklich mit ablegen möge. I. 854 wird von Bischoff Johann Frantzen zu Basel ersuchet, dem Käyserlichen Cammer-Gericht zu Speyer zu inhibiren, daß er ihn und seine Räthe zu Neustadt, woselbst er souverain, mit unnöthigen Processen nicht turbiren solle. I. 574 demselben recommandiret der Magistrat zu Hildesheim die Streit-Sache mit denen Capucinern. I. 563 bey demselben thut Bischoff Hugo Eberhardt zu Worms Ansuchung, daß ihm von Chur Pfaltz das Stifft Neuhausen wieder eingeräumet werden möge. I. 585 vor selbigen will Churfürst Carl Ludwig zu Pfaltz die Neuhausische Restitutions-Sache nicht ziehen lassen. I. 581 bey demselben beschweret sich der verordnete Kriegs-Commendant derer Cantons Lucern, Uri, Schweitz, Unterwalden und Zug, über die von Zürch und Bern. I. 568 vermahnet die Reformirten Schweitzer-Cantons, die benachbarten Reichs-Stände mit allen Hostilitäten zu verschonen. I. 583 gratuliret der gesammten Schweitzerischen Eyd-Genossenschafft zum wiederhergebrachten Frieden, und bittet, dem Bischoff zu Costantz alle unverschuldete Schäden zu ersetzen. I. 616 daß selbiger zugleich mit dem Wahl-Tag zu Franckfurt könne fortgesetzet werden, behauptet Churfürst Johann Philipp zu Mäyntz. I. 648 desselben Reservations- und Protestations-Schreiben, an das Churfürstliche Collegium zu Franckfurt, wider die Käyserliche Wahl-Capitulation. I. 723 stellet Bischoff Leopold Wilhelmen zu Passau die Deter-
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(2013-02-15T13:54:31Z)
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