Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
daß er
das Chur-Pfältzische Schreiben, die Demolition der Festung Philippsburg
betreffend, ohne Vorwissen seines Principals, nicht ad Dictaturam wollen bringen
lassen. III. 421 entschuldiget das Verfahren seines Abgeordneten, des D.
Hornecks. III. 422 bey demselben intercediret Graf Friedrich Casimir zu Hanau
vor das Posamentirer-Handwerck, daß dessen Gravamina auf dem Reichs-Tag zu
Regenspurg zur Dictatur gebracht, und die im Reich eingeführte Schnür-Mühlen
abgeschafft werden möchten. III. 456 meldet dem Grafen von Hanau, daß er
gedachte Mühl-Stühle in seiner Stadt Erfurt schon verboten habe, und verspricht,
sich auf dem Reichs-Tag deswegen weiter zu bemühen. III. 548 bey denselben
befraget sich Churfürst Carl Ludwig zu Pfaltz, wie es hinführo bey der
Reichs-Versammlung zu Regenspurg mit Annehmung der Churfürstlichen Gesandten
Vollmachten gehalten werden solle. III. 749
Damm, eines von denen vier Aemtern, die von dem
Ertz-Stifft Magdeburg eximiret worden. III. 567. 618
Danckelmann, (Freyherr von) Chur-Brandenburgischer Envoye
extraordinaire an dem Käyserlichen Hofe. IV. 789. 955.
Dancksagungs-Schreiben, Käysers Leopoldi an Churfürst
Carl Ludwigen zu Pfaltz, vor geleistete Türcken-Hülffe. II. 142 ejusd. an
Churfürst Carl Casparn zu Trier, vor den Consens in Ausschreibung des
Reichs-Tages. II. 227 ejusd. an Ertz-Bischoff Guidobaldum zu Saltzburg, daß er
denen andern Reichs-Ständen mit gutem Exempel vegangen, und sein Contingent
erleget. II. 406 ejusd. an Hertzog Augustum zu Hollstein-Sunderburg, vor die bey
Lewentz erwiesene Tapfferkeit. II. 433 ejusd. an den General-Lieutenant, Graf
Georg Friedrichen von Waldeck, vor die in dem Treffen bey St. Gotthard erwiesene
Tapfferkeit. II. 461 ejusd. an den Chur-Sächsischen Feld-Marschall, Graf
Heinrich den VI. von Reuß, vor dessen in der Bataille bey Zenta erwiesene
Tapfferkeit. IV. 1122
daß er
das Chur-Pfältzische Schreiben, die Demolition der Festung Philippsburg
betreffend, ohne Vorwissen seines Principals, nicht ad Dictaturam wollen bringen
lassen. III. 421 entschuldiget das Verfahren seines Abgeordneten, des D.
Hornecks. III. 422 bey demselben intercediret Graf Friedrich Casimir zu Hanau
vor das Posamentirer-Handwerck, daß dessen Gravamina auf dem Reichs-Tag zu
Regenspurg zur Dictatur gebracht, und die im Reich eingeführte Schnür-Mühlen
abgeschafft werden möchten. III. 456 meldet dem Grafen von Hanau, daß er
gedachte Mühl-Stühle in seiner Stadt Erfurt schon verboten habe, und verspricht,
sich auf dem Reichs-Tag deswegen weiter zu bemühen. III. 548 bey denselben
befraget sich Churfürst Carl Ludwig zu Pfaltz, wie es hinführo bey der
Reichs-Versammlung zu Regenspurg mit Annehmung der Churfürstlichen Gesandten
Vollmachten gehalten werden solle. III. 749
Damm, eines von denen vier Aemtern, die von dem
Ertz-Stifft Magdeburg eximiret worden. III. 567. 618
Danckelmann, (Freyherr von) Chur-Brandenburgischer Envoyé
extraordinaire an dem Käyserlichen Hofe. IV. 789. 955.
Dancksagungs-Schreiben, Käysers Leopoldi an Churfürst
Carl Ludwigen zu Pfaltz, vor geleistete Türcken-Hülffe. II. 142 ejusd. an
Churfürst Carl Casparn zu Trier, vor den Consens in Ausschreibung des
Reichs-Tages. II. 227 ejusd. an Ertz-Bischoff Guidobaldum zu Saltzburg, daß er
denen andern Reichs-Ständen mit gutem Exempel vegangen, und sein Contingent
erleget. II. 406 ejusd. an Hertzog Augustum zu Hollstein-Sunderburg, vor die bey
Lewentz erwiesene Tapfferkeit. II. 433 ejusd. an den General-Lieutenant, Graf
Georg Friedrichen von Waldeck, vor die in dem Treffen bey St. Gotthard erwiesene
Tapfferkeit. II. 461 ejusd. an den Chur-Sächsischen Feld-Marschall, Graf
Heinrich den VI. von Reuß, vor dessen in der Bataille bey Zenta erwiesene
Tapfferkeit. IV. 1122
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daß er das Chur-Pfältzische Schreiben, die Demolition der Festung Philippsburg betreffend, ohne Vorwissen seines Principals, nicht ad Dictaturam wollen bringen lassen. III. 421 entschuldiget das Verfahren seines Abgeordneten, des D. Hornecks. III. 422 bey demselben intercediret Graf Friedrich Casimir zu Hanau vor das Posamentirer-Handwerck, daß dessen Gravamina auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg zur Dictatur gebracht, und die im Reich eingeführte Schnür-Mühlen abgeschafft werden möchten. III. 456 meldet dem Grafen von Hanau, daß er gedachte Mühl-Stühle in seiner Stadt Erfurt schon verboten habe, und verspricht, sich auf dem Reichs-Tag deswegen weiter zu bemühen. III. 548 bey denselben befraget sich Churfürst Carl Ludwig zu Pfaltz, wie es hinführo bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg mit Annehmung der Churfürstlichen Gesandten Vollmachten gehalten werden solle. III. 749 Damm, eines von denen vier Aemtern, die von dem Ertz-Stifft Magdeburg eximiret worden. III. 567. 618 Danckelmann, (Freyherr von) Chur-Brandenburgischer Envoyé extraordinaire an dem Käyserlichen Hofe. IV. 789. 955. Dancksagungs-Schreiben, Käysers Leopoldi an Churfürst Carl Ludwigen zu Pfaltz, vor geleistete Türcken-Hülffe. II. 142 ejusd. an Churfürst Carl Casparn zu Trier, vor den Consens in Ausschreibung des Reichs-Tages. II. 227 ejusd. an Ertz-Bischoff Guidobaldum zu Saltzburg, daß er denen andern Reichs-Ständen mit gutem Exempel vegangen, und sein Contingent erleget. II. 406 ejusd. an Hertzog Augustum zu Hollstein-Sunderburg, vor die bey Lewentz erwiesene Tapfferkeit. II. 433 ejusd. an den General-Lieutenant, Graf Georg Friedrichen von Waldeck, vor die in dem Treffen bey St. Gotthard erwiesene Tapfferkeit. II. 461 ejusd. an den Chur-Sächsischen Feld-Marschall, Graf Heinrich den VI. von Reuß, vor dessen in der Bataille bey Zenta erwiesene Tapfferkeit. IV. 1122
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