Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
Heberern, an den Magistrat zu Franckfurt am Mäyn. VII. 265 Chur Bäyerischen
Generalität vor deroselben Abgeordneten, an den Ertz-Bischoff Paris zu
Saltzburg. I. 87 der Liefländischen Ritterschafft vor ihre Deputirten, den
Land-Rath Leonhard Gustav von Budberg, und Capitain Johann Rheinhold Patkuln, an
König Carl den XII. in Schweden. IV. 799 der Städte Zürch und Bern, vor ihre
Abgeordnete, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg. VII. 653 Herrn Friedrich
Carls, Hertzogs und Administratoris zu Würtenberg, vor seinen Abgesandten, L.
Johann Martin Zanten, an den Bischoff Johann Ernst zu Saltzburg. VIII. 282 des
Corporis Evangelici auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, an Churfürst Johann
Wilhelmen zu Pfaltz, vor den von Chur-Brandenburg, wegen der Pfältzischen
Religions-Sache, abgeschickten Ministrum, den Freyherrn von Wylich zu Boezelaer.
VIII. 521
Creditores, so diejenigen Geld-Summen, derer man nach dem
Westphälischen Friedens-Schluß, zu Contentirung der Schwedischen Trouppen
benöthiget war, vorgeschossen, sollen das Jus Praelationis haben. I. 16. 17
Creutzenach, Chur-Pfältzisches Ober-Amt daselbst, nimmt
sich des Frey-Herrn von Sickingen wider die bedrängten Protestanten an. VII.
184
Crönung des Käysers Caroli VI. zu Franckfurt am Mäyn.
VII. 347. 379. 395. 397. 399
Croissy, (Marquis de) IV. 330
Cronenburg, wird von denen Schweden belagert. I. 743
Cronstetten, (Stephan von) VII. 314
Crossen, von denen Ständen dieses Hertzogthums fodert der
Königliche Schwedische Feld-Herr, Graf Wrangel, eine Contribution zum Unterhalt
der bey ihm stehenden Regimenter. III. 228. selbige versprechen, das ihnen
assignirte Quantum zu erlegen. ibid. erhalten von der Chur-Brandenburgischen
Regierung ein Verboth, das gefoderte Quantum nicht zu erlegen. III. 231
Croßnischer Zoll, wegen desselben getroffener Vergleich,
Heberern, an den Magistrat zu Franckfurt am Mäyn. VII. 265 Chur Bäyerischen
Generalität vor deroselben Abgeordneten, an den Ertz-Bischoff Paris zu
Saltzburg. I. 87 der Liefländischen Ritterschafft vor ihre Deputirten, den
Land-Rath Leonhard Gustav von Budberg, und Capitain Johann Rheinhold Patkuln, an
König Carl den XII. in Schweden. IV. 799 der Städte Zürch und Bern, vor ihre
Abgeordnete, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg. VII. 653 Herrn Friedrich
Carls, Hertzogs und Administratoris zu Würtenberg, vor seinen Abgesandten, L.
Johann Martin Zanten, an den Bischoff Johann Ernst zu Saltzburg. VIII. 282 des
Corporis Evangelici auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, an Churfürst Johann
Wilhelmen zu Pfaltz, vor den von Chur-Brandenburg, wegen der Pfältzischen
Religions-Sache, abgeschickten Ministrum, den Freyherrn von Wylich zu Boezelaer.
VIII. 521
Creditores, so diejenigen Geld-Summen, derer man nach dem
Westphälischen Friedens-Schluß, zu Contentirung der Schwedischen Trouppen
benöthiget war, vorgeschossen, sollen das Jus Praelationis haben. I. 16. 17
Creutzenach, Chur-Pfältzisches Ober-Amt daselbst, nimmt
sich des Frey-Herrn von Sickingen wider die bedrängten Protestanten an. VII.
184
Crönung des Käysers Caroli VI. zu Franckfurt am Mäyn.
VII. 347. 379. 395. 397. 399
Croissy, (Marquis de) IV. 330
Cronenburg, wird von denen Schweden belagert. I. 743
Cronstetten, (Stephan von) VII. 314
Crossen, von denen Ständen dieses Hertzogthums fodert der
Königliche Schwedische Feld-Herr, Graf Wrangel, eine Contribution zum Unterhalt
der bey ihm stehenden Regimenter. III. 228. selbige versprechen, das ihnen
assignirte Quantum zu erlegen. ibid. erhalten von der Chur-Brandenburgischen
Regierung ein Verboth, das gefoderte Quantum nicht zu erlegen. III. 231
Croßnischer Zoll, wegen desselben getroffener Vergleich,
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Heberern, an den Magistrat zu Franckfurt am Mäyn. VII. 265 Chur Bäyerischen Generalität vor deroselben Abgeordneten, an den Ertz-Bischoff Paris zu Saltzburg. I. 87 der Liefländischen Ritterschafft vor ihre Deputirten, den Land-Rath Leonhard Gustav von Budberg, und Capitain Johann Rheinhold Patkuln, an König Carl den XII. in Schweden. IV. 799 der Städte Zürch und Bern, vor ihre Abgeordnete, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg. VII. 653 Herrn Friedrich Carls, Hertzogs und Administratoris zu Würtenberg, vor seinen Abgesandten, L. Johann Martin Zanten, an den Bischoff Johann Ernst zu Saltzburg. VIII. 282 des Corporis Evangelici auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, an Churfürst Johann Wilhelmen zu Pfaltz, vor den von Chur-Brandenburg, wegen der Pfältzischen Religions-Sache, abgeschickten Ministrum, den Freyherrn von Wylich zu Boezelaer. VIII. 521 Creditores, so diejenigen Geld-Summen, derer man nach dem Westphälischen Friedens-Schluß, zu Contentirung der Schwedischen Trouppen benöthiget war, vorgeschossen, sollen das Jus Praelationis haben. I. 16. 17 Creutzenach, Chur-Pfältzisches Ober-Amt daselbst, nimmt sich des Frey-Herrn von Sickingen wider die bedrängten Protestanten an. VII. 184 Crönung des Käysers Caroli VI. zu Franckfurt am Mäyn. VII. 347. 379. 395. 397. 399 Croissy, (Marquis de) IV. 330 Cronenburg, wird von denen Schweden belagert. I. 743 Cronstetten, (Stephan von) VII. 314 Crossen, von denen Ständen dieses Hertzogthums fodert der Königliche Schwedische Feld-Herr, Graf Wrangel, eine Contribution zum Unterhalt der bey ihm stehenden Regimenter. III. 228. selbige versprechen, das ihnen assignirte Quantum zu erlegen. ibid. erhalten von der Chur-Brandenburgischen Regierung ein Verboth, das gefoderte Quantum nicht zu erlegen. III. 231 Croßnischer Zoll, wegen desselben getroffener Vergleich,
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(2013-02-15T13:54:31Z)
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