Clossen, (Baron von) Fürstlicher Würtenbergischer
Ober-Vogt zu Pallingen. III. 1075Coadjutoren-Wahl, Trierische, von einem unrechtmäßigen
Dom-Capitul daselbst vorgenommen. I. 209. sqq. Münsterische, wird von dem
Bischoff Christoph Bernhardten daselbst justificiret. II. 661 Lübeckische,
darüber entstandene Streitigkeiten, wegen des von einigen Capitularen erwehlten
Printz Carls von Dänemarck. V. 366 Paderbornische. VIII. 611Coburgisches Votum, und die, wegen Führung desselben,
entstandene Streitigkeiten zwischen denen Fürstlichen Sächsischen Häusern. VI.
501Coburgische Successions-Streitigkeiten. VII. 200. VIII.
359Cölln, Churfürst daselbst, Maximilian Heinrich, vid.
Maximilian Heinrich. Churfürst Joseph Clemens, vid. Joseph Clemens.Cöllnisches Dom-Capitul, bey demselben hält Churfürst
Friedrich Wilhelm zu Brandenburg um Satisfaction an, vor den in denen Clevischen
Landen, von denen Frantzösischen Trouppen verursachten Schaden. II. 973
notificiret Churfürst Johann Georg dem dritten zu Sachsen, den Todes-Fall
Churfürst Maximilian Heinrichs zu Cölln. IV. 643 instruiret den Chur-Cöllnischen
Abgesandten zu Regenspurg, Herrn Petrum Holzemium, wie er sich bey währender
Vacanz des Cöllnischen Sedis auf dem Reichs-Tage verhalten solle. IV. 646 einige
Membra desselben ersuchen den Churfürsten zu Sachsen, daß Printz Joseph Clemens
von Bäyern in dem Churfürstlichen Collegio nicht eher ad Votum & Sessionem
möge admittiret werden, bis die streitige Wahl-Sache völlig decidiret wäre. IV.
648 die übrigen Membra ersuchen den Chur-Bäyerischen Abgesandten zu Regenspurg,
daß er die ihres Theils auf Printz Josephum Clementem von Bäyern ausgefallene
Wahl beym Reichs-Convent secundiren helffe. IV. 651 bittet den Churfürsten
Josephum Clementem zu Cölln,
Clossen, (Baron von) Fürstlicher Würtenbergischer
Ober-Vogt zu Pallingen. III. 1075Coadjutoren-Wahl, Trierische, von einem unrechtmäßigen
Dom-Capitul daselbst vorgenommen. I. 209. sqq. Münsterische, wird von dem
Bischoff Christoph Bernhardten daselbst justificiret. II. 661 Lübeckische,
darüber entstandene Streitigkeiten, wegen des von einigen Capitularen erwehlten
Printz Carls von Dänemarck. V. 366 Paderbornische. VIII. 611Coburgisches Votum, und die, wegen Führung desselben,
entstandene Streitigkeiten zwischen denen Fürstlichen Sächsischen Häusern. VI.
501Coburgische Successions-Streitigkeiten. VII. 200. VIII.
359Cölln, Churfürst daselbst, Maximilian Heinrich, vid.
Maximilian Heinrich. Churfürst Joseph Clemens, vid. Joseph Clemens.Cöllnisches Dom-Capitul, bey demselben hält Churfürst
Friedrich Wilhelm zu Brandenburg um Satisfaction an, vor den in denen Clevischen
Landen, von denen Frantzösischen Trouppen verursachten Schaden. II. 973
notificiret Churfürst Johann Georg dem dritten zu Sachsen, den Todes-Fall
Churfürst Maximilian Heinrichs zu Cölln. IV. 643 instruiret den Chur-Cöllnischen
Abgesandten zu Regenspurg, Herrn Petrum Holzemium, wie er sich bey währender
Vacanz des Cöllnischen Sedis auf dem Reichs-Tage verhalten solle. IV. 646 einige
Membra desselben ersuchen den Churfürsten zu Sachsen, daß Printz Joseph Clemens
von Bäyern in dem Churfürstlichen Collegio nicht eher ad Votum & Sessionem
möge admittiret werden, bis die streitige Wahl-Sache völlig decidiret wäre. IV.
648 die übrigen Membra ersuchen den Chur-Bäyerischen Abgesandten zu Regenspurg,
daß er die ihres Theils auf Printz Josephum Clementem von Bäyern ausgefallene
Wahl beym Reichs-Convent secundiren helffe. IV. 651 bittet den Churfürsten
Josephum Clementem zu Cölln,
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Dom-Capitul daselbst vorgenommen. I. 209. sqq. Münsterische, wird von dem
Bischoff Christoph Bernhardten daselbst justificiret. II. 661 Lübeckische,
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entstandene Streitigkeiten zwischen denen Fürstlichen Sächsischen Häusern. VI.
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Friedrich Wilhelm zu Brandenburg um Satisfaction an, vor den in denen Clevischen
Landen, von denen Frantzösischen Trouppen verursachten Schaden. II. 973
notificiret Churfürst Johann Georg dem dritten zu Sachsen, den Todes-Fall
Churfürst Maximilian Heinrichs zu Cölln. IV. 643 instruiret den Chur-Cöllnischen
Abgesandten zu Regenspurg, Herrn Petrum Holzemium, wie er sich bey währender
Vacanz des Cöllnischen Sedis auf dem Reichs-Tage verhalten solle. IV. 646 einige
Membra desselben ersuchen den Churfürsten zu Sachsen, daß Printz Joseph Clemens
von Bäyern in dem Churfürstlichen Collegio nicht eher ad Votum & Sessionem
möge admittiret werden, bis die streitige Wahl-Sache völlig decidiret wäre. IV.
648 die übrigen Membra ersuchen den Chur-Bäyerischen Abgesandten zu Regenspurg,
daß er die ihres Theils auf Printz Josephum Clementem von Bäyern ausgefallene
Wahl beym Reichs-Convent secundiren helffe. IV. 651 bittet den Churfürsten
Josephum Clementem zu Cölln,
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[0776]
Clossen, (Baron von) Fürstlicher Würtenbergischer Ober-Vogt zu Pallingen. III. 1075 Coadjutoren-Wahl, Trierische, von einem unrechtmäßigen Dom-Capitul daselbst vorgenommen. I. 209. sqq. Münsterische, wird von dem Bischoff Christoph Bernhardten daselbst justificiret. II. 661 Lübeckische, darüber entstandene Streitigkeiten, wegen des von einigen Capitularen erwehlten Printz Carls von Dänemarck. V. 366 Paderbornische. VIII. 611 Coburgisches Votum, und die, wegen Führung desselben, entstandene Streitigkeiten zwischen denen Fürstlichen Sächsischen Häusern. VI. 501 Coburgische Successions-Streitigkeiten. VII. 200. VIII. 359 Cölln, Churfürst daselbst, Maximilian Heinrich, vid. Maximilian Heinrich. Churfürst Joseph Clemens, vid. Joseph Clemens. Cöllnisches Dom-Capitul, bey demselben hält Churfürst Friedrich Wilhelm zu Brandenburg um Satisfaction an, vor den in denen Clevischen Landen, von denen Frantzösischen Trouppen verursachten Schaden. II. 973 notificiret Churfürst Johann Georg dem dritten zu Sachsen, den Todes-Fall Churfürst Maximilian Heinrichs zu Cölln. IV. 643 instruiret den Chur-Cöllnischen Abgesandten zu Regenspurg, Herrn Petrum Holzemium, wie er sich bey währender Vacanz des Cöllnischen Sedis auf dem Reichs-Tage verhalten solle. IV. 646 einige Membra desselben ersuchen den Churfürsten zu Sachsen, daß Printz Joseph Clemens von Bäyern in dem Churfürstlichen Collegio nicht eher ad Votum & Sessionem möge admittiret werden, bis die streitige Wahl-Sache völlig decidiret wäre. IV. 648 die übrigen Membra ersuchen den Chur-Bäyerischen Abgesandten zu Regenspurg, daß er die ihres Theils auf Printz Josephum Clementem von Bäyern ausgefallene Wahl beym Reichs-Convent secundiren helffe. IV. 651 bittet den Churfürsten Josephum Clementem zu Cölln,
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/776>, abgerufen am 02.07.2024.
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