Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.Christian Adolph, Hertzog zu
Hollstein-Sunderburg-Frantzhagen, ersuchet Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell, daß
er bey bevorstehenden Tractaten, zwischen dem König in Dänemarck und Hertzog von
Hollstein-Gottorff, ihm zu Wieder-Erlangung seiner Lande behülfflich seyn möge.
VIII. 512 demselben verspricht der Hertzog zu Zell seine Mediation VIII. 515
Christian Albrecht, Hertzog von Hollstein-Gottorp, wird
von Hertzog Joachim Ernsten zu Hollstein-Plön ersuchet, daß er ihm von dem
bevorstehenden Universal-Land-Tage, dem Herkommen gemäß, schrifftliche
Notification thun möge. II. 185 gratuliret denen General-Staaten der vereinigten
Niederlande zu dem mit dem Bischoff zu Münster geschlossenen Frieden. II. 622
über denselben beschweret sich Hertzog Joachim Ernst zu Hollstein-Ploen bey dem
Käyser Leopoldo, daß er, nebst dem König in Dänemarck, nach erfolgten Absterben
Graf Anthon Günthers zu Oldenburg, dessen hinterlassene Herrschafften in
Possession nehmen, und ihn, der nähern Anverwandtschafft und Käyserlichen
Expectanz-Briefen zuwider, davon de Facto excludiren lassen. II. 652. sqq.
notificiret denen General-Staaten der vereinigten Niederlande, daß er sich mit
der Königlichen Dänischen Erb-Princeßin, Friderica Amalia, in eheliche
Verbündniß eingelassen. II. 682 wird von dem König Christiano V. in Dänemarck zu
Empfahung der Lehen über das Hertzogthum Schleßwig vermahnet. III. 443. sqq.
weigert sich dessen, und gründet sich auf die ihm zugestandene Souverainetät.
III. 445. sqq. 471 justificiret das Verfahren seines Herrn Vaters gegen die Cron
Dänemarck. III. 477. sqq. ersuchet den König Christianum V. in Dänemarck, daß er
ihn, dem Fontaineblauischen Frieden gemäß, in seinen Landen ruhig und ungestöret
lassen möge. IV. 99 wird von dem König in Dänemarck auf gewisse Conditiones zum
gütlichen Vergleich invitiret. IV. 240
Christian Adolph, Hertzog zu
Hollstein-Sunderburg-Frantzhagen, ersuchet Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell, daß
er bey bevorstehenden Tractaten, zwischen dem König in Dänemarck und Hertzog von
Hollstein-Gottorff, ihm zu Wieder-Erlangung seiner Lande behülfflich seyn möge.
VIII. 512 demselben verspricht der Hertzog zu Zell seine Mediation VIII. 515
Christian Albrecht, Hertzog von Hollstein-Gottorp, wird
von Hertzog Joachim Ernsten zu Hollstein-Plön ersuchet, daß er ihm von dem
bevorstehenden Universal-Land-Tage, dem Herkommen gemäß, schrifftliche
Notification thun möge. II. 185 gratuliret denen General-Staaten der vereinigten
Niederlande zu dem mit dem Bischoff zu Münster geschlossenen Frieden. II. 622
über denselben beschweret sich Hertzog Joachim Ernst zu Hollstein-Ploen bey dem
Käyser Leopoldo, daß er, nebst dem König in Dänemarck, nach erfolgten Absterben
Graf Anthon Günthers zu Oldenburg, dessen hinterlassene Herrschafften in
Possession nehmen, und ihn, der nähern Anverwandtschafft und Käyserlichen
Expectanz-Briefen zuwider, davon de Facto excludiren lassen. II. 652. sqq.
notificiret denen General-Staaten der vereinigten Niederlande, daß er sich mit
der Königlichen Dänischen Erb-Princeßin, Friderica Amalia, in eheliche
Verbündniß eingelassen. II. 682 wird von dem König Christiano V. in Dänemarck zu
Empfahung der Lehen über das Hertzogthum Schleßwig vermahnet. III. 443. sqq.
weigert sich dessen, und gründet sich auf die ihm zugestandene Souverainetät.
III. 445. sqq. 471 justificiret das Verfahren seines Herrn Vaters gegen die Cron
Dänemarck. III. 477. sqq. ersuchet den König Christianum V. in Dänemarck, daß er
ihn, dem Fontaineblauischen Frieden gemäß, in seinen Landen ruhig und ungestöret
lassen möge. IV. 99 wird von dem König in Dänemarck auf gewisse Conditiones zum
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Christian Adolph, Hertzog zu Hollstein-Sunderburg-Frantzhagen, ersuchet Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell, daß er bey bevorstehenden Tractaten, zwischen dem König in Dänemarck und Hertzog von Hollstein-Gottorff, ihm zu Wieder-Erlangung seiner Lande behülfflich seyn möge. VIII. 512 demselben verspricht der Hertzog zu Zell seine Mediation VIII. 515 Christian Albrecht, Hertzog von Hollstein-Gottorp, wird von Hertzog Joachim Ernsten zu Hollstein-Plön ersuchet, daß er ihm von dem bevorstehenden Universal-Land-Tage, dem Herkommen gemäß, schrifftliche Notification thun möge. II. 185 gratuliret denen General-Staaten der vereinigten Niederlande zu dem mit dem Bischoff zu Münster geschlossenen Frieden. II. 622 über denselben beschweret sich Hertzog Joachim Ernst zu Hollstein-Ploen bey dem Käyser Leopoldo, daß er, nebst dem König in Dänemarck, nach erfolgten Absterben Graf Anthon Günthers zu Oldenburg, dessen hinterlassene Herrschafften in Possession nehmen, und ihn, der nähern Anverwandtschafft und Käyserlichen Expectanz-Briefen zuwider, davon de Facto excludiren lassen. II. 652. sqq. notificiret denen General-Staaten der vereinigten Niederlande, daß er sich mit der Königlichen Dänischen Erb-Princeßin, Friderica Amalia, in eheliche Verbündniß eingelassen. II. 682 wird von dem König Christiano V. in Dänemarck zu Empfahung der Lehen über das Hertzogthum Schleßwig vermahnet. III. 443. sqq. weigert sich dessen, und gründet sich auf die ihm zugestandene Souverainetät. III. 445. sqq. 471 justificiret das Verfahren seines Herrn Vaters gegen die Cron Dänemarck. III. 477. sqq. ersuchet den König Christianum V. in Dänemarck, daß er ihn, dem Fontaineblauischen Frieden gemäß, in seinen Landen ruhig und ungestöret lassen möge. IV. 99 wird von dem König in Dänemarck auf gewisse Conditiones zum gütlichen Vergleich invitiret. IV. 240
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