Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
ersuchet Churfürst Johann Philippen zu Mäyntz, daß er in die Translation des
Deputations-Convents nach Augspurg zu consentiren belieben möchte. II. 200 wird
von Churfürst Johann Philippen zu Mäyntz ersusuchet, einen Gesandten auf den
Cräyß-Tag nach Franckfurt abzuschicken. II. 14 hält vor unnöthig, den
ausgeschriebenen Cräyß-Tag besuchen zu lassen. II. 17. sqq. gegen denselben
bedancket sich der Käyser Leopoldus vor den ertheilten Consens in Ausschreibung
eines Reichs-Tages. II. 227 opponiret sich, nebst andern Reichs-Ständen, der von
Chur Pfaltz praetendirten Wildfangs- und Leibeigenschaffts-Gerechtigkeit. II.
521. 533 wird von dem Käyser Leopoldo ersuchet, nebst Chur Mäyntz und Chur
Sachsen, die Festungen Homburg und Bitsch schleunigst besetzen zu lassen. II.
870 beschweret sich bey dem Käyser Leopoldo über die von denen Frantzosen,
seiner Neutralität ungeachtet, in seinem Ertz-Stiffte verübte
Gewaltthätigkeiten. III. 90 wird von dem Käyser ersuchet, sich, aller Drangsalen
ungeachtet, nicht vom Reich zu trennen, und sich der Käyserlichen Assistenz
versichert zu halten. III. 93. 94 beklaget sich bey der Reichs-Versammlung zu
Regenspurg über die Drangsalen, die er von denen Frantzosen ausstehen müssen,
und ersuchet dieselbe, sich seiner anzunehmen. III. 118. sqq.
Carl Dietrich Otto, Fürst zu Salm, über denselbigen
beschweren sich die Evangelischen Wild- und Rhein-Grafen bey dem Corpore
Evangelico auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg. IV. 1203. sqq. bey selbigen
intercediret das Corpus Evangelicum vor die Evangelische Wild- und Rhein-Grafen.
IV. 1206 justificiret sein Verfahren wider die Wild- und Rhein-Grafen. IV. 1208.
sqq. beklaget sich über das unkräfftige Justiz-Wesen derer höchsten
Reichs-Tribunalien. IV. 1210
Carl Friedrich, Hertzog zu Hollstein-Gottorff, dessen
Vormundere. VI. 574 befiehlet dem Obristen und Commendanten in der Fe-
ersuchet Churfürst Johann Philippen zu Mäyntz, daß er in die Translation des
Deputations-Convents nach Augspurg zu consentiren belieben möchte. II. 200 wird
von Churfürst Johann Philippen zu Mäyntz ersusuchet, einen Gesandten auf den
Cräyß-Tag nach Franckfurt abzuschicken. II. 14 hält vor unnöthig, den
ausgeschriebenen Cräyß-Tag besuchen zu lassen. II. 17. sqq. gegen denselben
bedancket sich der Käyser Leopoldus vor den ertheilten Consens in Ausschreibung
eines Reichs-Tages. II. 227 opponiret sich, nebst andern Reichs-Ständen, der von
Chur Pfaltz praetendirten Wildfangs- und Leibeigenschaffts-Gerechtigkeit. II.
521. 533 wird von dem Käyser Leopoldo ersuchet, nebst Chur Mäyntz und Chur
Sachsen, die Festungen Homburg und Bitsch schleunigst besetzen zu lassen. II.
870 beschweret sich bey dem Käyser Leopoldo über die von denen Frantzosen,
seiner Neutralität ungeachtet, in seinem Ertz-Stiffte verübte
Gewaltthätigkeiten. III. 90 wird von dem Käyser ersuchet, sich, aller Drangsalen
ungeachtet, nicht vom Reich zu trennen, und sich der Käyserlichen Assistenz
versichert zu halten. III. 93. 94 beklaget sich bey der Reichs-Versammlung zu
Regenspurg über die Drangsalen, die er von denen Frantzosen ausstehen müssen,
und ersuchet dieselbe, sich seiner anzunehmen. III. 118. sqq.
Carl Dietrich Otto, Fürst zu Salm, über denselbigen
beschweren sich die Evangelischen Wild- und Rhein-Grafen bey dem Corpore
Evangelico auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg. IV. 1203. sqq. bey selbigen
intercediret das Corpus Evangelicum vor die Evangelische Wild- und Rhein-Grafen.
IV. 1206 justificiret sein Verfahren wider die Wild- und Rhein-Grafen. IV. 1208.
sqq. beklaget sich über das unkräfftige Justiz-Wesen derer höchsten
Reichs-Tribunalien. IV. 1210
Carl Friedrich, Hertzog zu Hollstein-Gottorff, dessen
Vormundere. VI. 574 befiehlet dem Obristen und Commendanten in der Fe-
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ersuchet Churfürst Johann Philippen zu Mäyntz, daß er in die Translation des Deputations-Convents nach Augspurg zu consentiren belieben möchte. II. 200 wird von Churfürst Johann Philippen zu Mäyntz ersusuchet, einen Gesandten auf den Cräyß-Tag nach Franckfurt abzuschicken. II. 14 hält vor unnöthig, den ausgeschriebenen Cräyß-Tag besuchen zu lassen. II. 17. sqq. gegen denselben bedancket sich der Käyser Leopoldus vor den ertheilten Consens in Ausschreibung eines Reichs-Tages. II. 227 opponiret sich, nebst andern Reichs-Ständen, der von Chur Pfaltz praetendirten Wildfangs- und Leibeigenschaffts-Gerechtigkeit. II. 521. 533 wird von dem Käyser Leopoldo ersuchet, nebst Chur Mäyntz und Chur Sachsen, die Festungen Homburg und Bitsch schleunigst besetzen zu lassen. II. 870 beschweret sich bey dem Käyser Leopoldo über die von denen Frantzosen, seiner Neutralität ungeachtet, in seinem Ertz-Stiffte verübte Gewaltthätigkeiten. III. 90 wird von dem Käyser ersuchet, sich, aller Drangsalen ungeachtet, nicht vom Reich zu trennen, und sich der Käyserlichen Assistenz versichert zu halten. III. 93. 94 beklaget sich bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg über die Drangsalen, die er von denen Frantzosen ausstehen müssen, und ersuchet dieselbe, sich seiner anzunehmen. III. 118. sqq. Carl Dietrich Otto, Fürst zu Salm, über denselbigen beschweren sich die Evangelischen Wild- und Rhein-Grafen bey dem Corpore Evangelico auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg. IV. 1203. sqq. bey selbigen intercediret das Corpus Evangelicum vor die Evangelische Wild- und Rhein-Grafen. IV. 1206 justificiret sein Verfahren wider die Wild- und Rhein-Grafen. IV. 1208. sqq. beklaget sich über das unkräfftige Justiz-Wesen derer höchsten Reichs-Tribunalien. IV. 1210 Carl Friedrich, Hertzog zu Hollstein-Gottorff, dessen Vormundere. VI. 574 befiehlet dem Obristen und Commendanten in der Fe-
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