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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Brandenburg, Churfürst Friedrich Wilhelm, vid. Friedrich Wilhelm. Churfürst Friedrich der dritte, vid. Friedrich der III. Brandenburgische Churfürstliche geheime Räthe beschweren sich gegen die Chur- und Fürstlichen Gesandten zu denen Franckfurtischen Allianz Tractaten, daß sie Seiner Churfürstlichen Durchläuchtigkeit zu Brandenburg nicht den gebührenden Titul gegeben. I. 803 Regierung in Hinter-Pommern zu Colberg warnet die Königliche Schwedische Vor-Pommerische Regierung zu Stettin, daß sie den Durchzug derer Schwedischen Trouppen durch Hinter-Pommern verhindern möchte, widrigen Falls würde es vor einen Friedens-Bruch aufgenommen werden. I. 821. wird von dem Königlichen Schwedischen General-Lieutenant, Baron Würtzen, ingleichen von der Vor-Pommerischen Regierung ersuchet, diesen Durchmarsch zu gestatten. I. 822. 825 Besatzung soll die Stadt Stettin einnehmen. I. 890. sq. Brandenburgischer Churfürstlicher Stadthalter, Fürst Johann Georg von Anhalt, erinnert den Königlichen Schwedischen Feld-Herrn, Graf Carl Gustav Wrangeln, die Ucker- und Neumärckische, auch Hinter-Pommerische Lande von der bishero beschehenen Unterdrückung zu befreyen. III. 205. untersaget die Verpflegung der Schwedischen Regimenter im Hertzogthum Crossen, und vermahnet den Graf Wrangel, die Chur-Brandenburgischen Lande-gäntzlich zu quittiren. III. 228. 231 Brandenburg-Anspach, vid. Anspach. Brandenburg-Culmbach, vid. Culmbach. Braunschweig, der Magistrat daselbst, wird von Hertzog Rudolph Augusto zu Wolffenbüttel vermahnet, sich ihm als Landes-Fürsten zu submittiren. II. 877. 879. 892. wird deßwegen auch von den andern Fürsten des Braunschweig Lüneburgischen Hauses vermahnet. II. 882 das geistliche Ministerium daselbst ersuchet den Hertzog Anthon Ulrich zu Wolffenbüttel, von der vorhabenden Annehmung der Römisch-Catholischen Religion abzustehen. VIII. 619 daselbst angestellter Nieder-Sächsischer Cräyß-Convent. III. 549
Brandenburg, Churfürst Friedrich Wilhelm, vid. Friedrich Wilhelm. Churfürst Friedrich der dritte, vid. Friedrich der III. Brandenburgische Churfürstliche geheime Räthe beschweren sich gegen die Chur- und Fürstlichen Gesandten zu denen Franckfurtischen Allianz Tractaten, daß sie Seiner Churfürstlichen Durchläuchtigkeit zu Brandenburg nicht den gebührenden Titul gegeben. I. 803 Regierung in Hinter-Pommern zu Colberg warnet die Königliche Schwedische Vor-Pommerische Regierung zu Stettin, daß sie den Durchzug derer Schwedischen Trouppen durch Hinter-Pommern verhindern möchte, widrigen Falls würde es vor einen Friedens-Bruch aufgenommen werden. I. 821. wird von dem Königlichen Schwedischen General-Lieutenant, Baron Würtzen, ingleichen von der Vor-Pommerischen Regierung ersuchet, diesen Durchmarsch zu gestatten. I. 822. 825 Besatzung soll die Stadt Stettin einnehmen. I. 890. sq. Brandenburgischer Churfürstlicher Stadthalter, Fürst Johann Georg von Anhalt, erinnert den Königlichen Schwedischen Feld-Herrn, Graf Carl Gustav Wrangeln, die Ucker- und Neumärckische, auch Hinter-Pommerische Lande von der bishero beschehenen Unterdrückung zu befreyen. III. 205. untersaget die Verpflegung der Schwedischen Regimenter im Hertzogthum Crossen, und vermahnet den Graf Wrangel, die Chur-Brandenburgischen Lande-gäntzlich zu quittiren. III. 228. 231 Brandenburg-Anspach, vid. Anspach. Brandenburg-Culmbach, vid. Culmbach. Braunschweig, der Magistrat daselbst, wird von Hertzog Rudolph Augusto zu Wolffenbüttel vermahnet, sich ihm als Landes-Fürsten zu submittiren. II. 877. 879. 892. wird deßwegen auch von den andern Fürsten des Braunschweig Lüneburgischen Hauses vermahnet. II. 882 das geistliche Ministerium daselbst ersuchet den Hertzog Anthon Ulrich zu Wolffenbüttel, von der vorhabenden Annehmung der Römisch-Catholischen Religion abzustehen. VIII. 619 daselbst angestellter Nieder-Sächsischer Cräyß-Convent. III. 549
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[0725] Brandenburg, Churfürst Friedrich Wilhelm, vid. Friedrich Wilhelm. Churfürst Friedrich der dritte, vid. Friedrich der III. Brandenburgische Churfürstliche geheime Räthe beschweren sich gegen die Chur- und Fürstlichen Gesandten zu denen Franckfurtischen Allianz Tractaten, daß sie Seiner Churfürstlichen Durchläuchtigkeit zu Brandenburg nicht den gebührenden Titul gegeben. I. 803 Regierung in Hinter-Pommern zu Colberg warnet die Königliche Schwedische Vor-Pommerische Regierung zu Stettin, daß sie den Durchzug derer Schwedischen Trouppen durch Hinter-Pommern verhindern möchte, widrigen Falls würde es vor einen Friedens-Bruch aufgenommen werden. I. 821. wird von dem Königlichen Schwedischen General-Lieutenant, Baron Würtzen, ingleichen von der Vor-Pommerischen Regierung ersuchet, diesen Durchmarsch zu gestatten. I. 822. 825 Besatzung soll die Stadt Stettin einnehmen. I. 890. sq. Brandenburgischer Churfürstlicher Stadthalter, Fürst Johann Georg von Anhalt, erinnert den Königlichen Schwedischen Feld-Herrn, Graf Carl Gustav Wrangeln, die Ucker- und Neumärckische, auch Hinter-Pommerische Lande von der bishero beschehenen Unterdrückung zu befreyen. III. 205. untersaget die Verpflegung der Schwedischen Regimenter im Hertzogthum Crossen, und vermahnet den Graf Wrangel, die Chur-Brandenburgischen Lande-gäntzlich zu quittiren. III. 228. 231 Brandenburg-Anspach, vid. Anspach. Brandenburg-Culmbach, vid. Culmbach. Braunschweig, der Magistrat daselbst, wird von Hertzog Rudolph Augusto zu Wolffenbüttel vermahnet, sich ihm als Landes-Fürsten zu submittiren. II. 877. 879. 892. wird deßwegen auch von den andern Fürsten des Braunschweig Lüneburgischen Hauses vermahnet. II. 882 das geistliche Ministerium daselbst ersuchet den Hertzog Anthon Ulrich zu Wolffenbüttel, von der vorhabenden Annehmung der Römisch-Catholischen Religion abzustehen. VIII. 619 daselbst angestellter Nieder-Sächsischer Cräyß-Convent. III. 549

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/725>, abgerufen am 22.07.2024.