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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Fürst Albrecht Ernsts zu Oetlingen an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, um die verledigte General-Stelle bey der Reichs Cavallerie. VII. 556 Hertzog Ernst Ludwigs zu Sachsen-Meinungen an die Reichs-Versammlung, um die verledigte Reichs-General-Feld-Zeugmeister-Stelle. VII. 631 der verwittibten Marggräfin zu Baden-Baden an die Reichs-Versammlung, daß man diejenigen, so auf diesem Fürstlichen Hause Schulden zu fodern haben, so lange zur Ruhe weisen möge, bis sich die Marggräflichen Lande von denen Kriegs-Pressuren wiederum ein wenig erholet. VII. 745 der Bürgerschafft zu Wetzlar an den Rath daselbst, wegen Restitution des cassirten Pfarrers, Egidii Günther Hellmunds. VII. 785 der Chur-Sächsischen Land-Stände an Ihre Majestät, Herrn Fridericum Augustum, König in Pohlen und Churfürsten zu Sachsen, wegen Zurückrufsung des Königlichen Printzens aus fremden Landen. VII. 812. des Raths zu Augspurg an den Käyserlichen Principal-Commissarium, Herrn Maximilian Carln, Fürsten zu Löwenstein-Wertheim, daß die bey dem ad interim nach Angspurg transferirten Reichs-Convent sich befindliche Gesandtschafften der Contagion halber 14. tägige Contumacic halten möchten. VII. 850 des sämmtlichen Cleri und Gemeinde zu Regenspurg an die Käyserliche Administration zu München, daß ihnen bey der von GOtt zugeschickten Seuche mit Lebens Mitteln möge beygesprungen werden. VII. 854. Schreiben gleiches Innhalts an den Chur-Mäyntzischen Gesandten und Reichs-Directorem auf dem Reichs-Tag zu Augspurg, Herrn Ignatium Antonium, Freyherrn von Otten. VII. 861. 879 des Raths zu Regenspurg an den Käyser Carolum VI. daß ihre Stadt pro Loco Comitiorum stabili möge ernennet werden. VII. 870 derer Stiffter und Clöster, ingleichen des Raths zu Regenspurg, an den Käyser Carolum VI. daß die Stadt nicht so sehr möge eingesperret werden. VII. 873. ingleichen an den Chur-Mäyntzischen Gesandten, Freyherrn von Otten. VIII. 12
Fürst Albrecht Ernsts zu Oëtlingen an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, um die verledigte General-Stelle bey der Reichs Cavallerie. VII. 556 Hertzog Ernst Ludwigs zu Sachsen-Meinungen an die Reichs-Versammlung, um die verledigte Reichs-General-Feld-Zeugmeister-Stelle. VII. 631 der verwittibten Marggräfin zu Baden-Baden an die Reichs-Versammlung, daß man diejenigen, so auf diesem Fürstlichen Hause Schulden zu fodern haben, so lange zur Ruhe weisen möge, bis sich die Marggräflichen Lande von denen Kriegs-Pressuren wiederum ein wenig erholet. VII. 745 der Bürgerschafft zu Wetzlar an den Rath daselbst, wegen Restitution des cassirten Pfarrers, Egidii Günther Hellmunds. VII. 785 der Chur-Sächsischen Land-Stände an Ihre Majestät, Herrn Fridericum Augustum, König in Pohlen und Churfürsten zu Sachsen, wegen Zurückrufsung des Königlichen Printzens aus fremden Landen. VII. 812. des Raths zu Augspurg an den Käyserlichen Principal-Commissarium, Herrn Maximilian Carln, Fürsten zu Löwenstein-Wertheim, daß die bey dem ad interim nach Angspurg transferirten Reichs-Convent sich befindliche Gesandtschafften der Contagion halber 14. tägige Contumacic halten möchten. VII. 850 des sämmtlichen Cleri und Gemeinde zu Regenspurg an die Käyserliche Administration zu München, daß ihnen bey der von GOtt zugeschickten Seuche mit Lebens Mitteln möge beygesprungen werden. VII. 854. Schreiben gleiches Innhalts an den Chur-Mäyntzischen Gesandten und Reichs-Directorem auf dem Reichs-Tag zu Augspurg, Herrn Ignatium Antonium, Freyherrn von Otten. VII. 861. 879 des Raths zu Regenspurg an den Käyser Carolum VI. daß ihre Stadt pro Loco Comitiorum stabili möge ernennet werden. VII. 870 derer Stiffter und Clöster, ingleichen des Raths zu Regenspurg, an den Käyser Carolum VI. daß die Stadt nicht so sehr möge eingesperret werden. VII. 873. ingleichen an den Chur-Mäyntzischen Gesandten, Freyherrn von Otten. VIII. 12
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                     Baden-Baden an die Reichs-Versammlung, daß man diejenigen, so auf diesem
                     Fürstlichen Hause Schulden zu fodern haben, so lange zur Ruhe weisen möge, bis
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                     Löwenstein-Wertheim, daß die bey dem ad interim nach Angspurg transferirten
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                     Contumacic halten möchten. VII. 850 des sämmtlichen Cleri und Gemeinde zu
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                     GOtt zugeschickten Seuche mit Lebens Mitteln möge beygesprungen werden. VII.
                     854. Schreiben gleiches Innhalts an den Chur-Mäyntzischen Gesandten und
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                     VI. daß ihre Stadt pro Loco Comitiorum stabili möge ernennet werden. VII. 870
                     derer Stiffter und Clöster, ingleichen des Raths zu Regenspurg, an den Käyser
                     Carolum VI. daß die Stadt nicht so sehr möge eingesperret werden. VII. 873.
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[0719] Fürst Albrecht Ernsts zu Oëtlingen an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, um die verledigte General-Stelle bey der Reichs Cavallerie. VII. 556 Hertzog Ernst Ludwigs zu Sachsen-Meinungen an die Reichs-Versammlung, um die verledigte Reichs-General-Feld-Zeugmeister-Stelle. VII. 631 der verwittibten Marggräfin zu Baden-Baden an die Reichs-Versammlung, daß man diejenigen, so auf diesem Fürstlichen Hause Schulden zu fodern haben, so lange zur Ruhe weisen möge, bis sich die Marggräflichen Lande von denen Kriegs-Pressuren wiederum ein wenig erholet. VII. 745 der Bürgerschafft zu Wetzlar an den Rath daselbst, wegen Restitution des cassirten Pfarrers, Egidii Günther Hellmunds. VII. 785 der Chur-Sächsischen Land-Stände an Ihre Majestät, Herrn Fridericum Augustum, König in Pohlen und Churfürsten zu Sachsen, wegen Zurückrufsung des Königlichen Printzens aus fremden Landen. VII. 812. des Raths zu Augspurg an den Käyserlichen Principal-Commissarium, Herrn Maximilian Carln, Fürsten zu Löwenstein-Wertheim, daß die bey dem ad interim nach Angspurg transferirten Reichs-Convent sich befindliche Gesandtschafften der Contagion halber 14. tägige Contumacic halten möchten. VII. 850 des sämmtlichen Cleri und Gemeinde zu Regenspurg an die Käyserliche Administration zu München, daß ihnen bey der von GOtt zugeschickten Seuche mit Lebens Mitteln möge beygesprungen werden. VII. 854. Schreiben gleiches Innhalts an den Chur-Mäyntzischen Gesandten und Reichs-Directorem auf dem Reichs-Tag zu Augspurg, Herrn Ignatium Antonium, Freyherrn von Otten. VII. 861. 879 des Raths zu Regenspurg an den Käyser Carolum VI. daß ihre Stadt pro Loco Comitiorum stabili möge ernennet werden. VII. 870 derer Stiffter und Clöster, ingleichen des Raths zu Regenspurg, an den Käyser Carolum VI. daß die Stadt nicht so sehr möge eingesperret werden. VII. 873. ingleichen an den Chur-Mäyntzischen Gesandten, Freyherrn von Otten. VIII. 12

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/719>, abgerufen am 25.11.2024.