währendem
Vergnügen, dero Königlichem Hause, Landen und Unterthanen aber zu beständiger
Prosperität und gedeylichem Anwachs erspriessen möge. Und wie die von Euer
Königlichen Majestät uns gegebene Versicherung, dero höchstschätzbare
Freundschafft ohnveränderlich mit uns fortzusetzen, auch in unsers
Gesammt-Hauses Angelegenheiten ferner vertraulich zu communiciren, uns zu nicht
geringer Danck-Erkänntlichkeit verbindet; Also wollen dieselbe von uns die
reciproque Versicherung annehmen, daß wir uns iederzeit zur Ehre rechnen werden,
Euer Königlichen Majestät bey allen Vorfallenheiten unsere aufrichtige Intention
und Hochachtung in der That darzulegen. Solches nun mit mehrerm zu bezeugen,
haben an Eure Königliche Majestät wir unsern geheimen Cammer-Rath, Hieronymum
von Münchhausen, abzuschicken nicht ermangeln wollen, und ersuchen dieselbe
hiemit dienst- und freund-vetterlich, demselben geneigtes Gehör zu verstatten,
und wie in alle seinem Anbringen, also auch absonderlich in demjenigen ihm
völligen Glauben zu geben, was von unserer aufrichtigen Dienst-Begierde
deroselben zu versichern, wir ihm aufgegeben haben. Womit Euer Königl. Majestät
wir zu allen etc. Geben in unser Festung Wolffenbüttel, den 20. Augusti, Anno
1714.
währendem
Vergnügen, dero Königlichem Hause, Landen und Unterthanen aber zu beständiger
Prosperität und gedeylichem Anwachs erspriessen möge. Und wie die von Euer
Königlichen Majestät uns gegebene Versicherung, dero höchstschätzbare
Freundschafft ohnveränderlich mit uns fortzusetzen, auch in unsers
Gesammt-Hauses Angelegenheiten ferner vertraulich zu communiciren, uns zu nicht
geringer Danck-Erkänntlichkeit verbindet; Also wollen dieselbe von uns die
reciproque Versicherung annehmen, daß wir uns iederzeit zur Ehre rechnen werden,
Euer Königlichen Majestät bey allen Vorfallenheiten unsere aufrichtige Intention
und Hochachtung in der That darzulegen. Solches nun mit mehrerm zu bezeugen,
haben an Eure Königliche Majestät wir unsern geheimen Cammer-Rath, Hieronymum
von Münchhausen, abzuschicken nicht ermangeln wollen, und ersuchen dieselbe
hiemit dienst- und freund-vetterlich, demselben geneigtes Gehör zu verstatten,
und wie in alle seinem Anbringen, also auch absonderlich in demjenigen ihm
völligen Glauben zu geben, was von unserer aufrichtigen Dienst-Begierde
deroselben zu versichern, wir ihm aufgegeben haben. Womit Euer Königl. Majestät
wir zu allen etc. Geben in unser Festung Wolffenbüttel, den 20. Augusti, Anno
1714.
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währendem
Vergnügen, dero Königlichem Hause, Landen und Unterthanen aber zu beständiger
Prosperität und gedeylichem Anwachs erspriessen möge. Und wie die von Euer
Königlichen Majestät uns gegebene Versicherung, dero höchstschätzbare
Freundschafft ohnveränderlich mit uns fortzusetzen, auch in unsers
Gesammt-Hauses Angelegenheiten ferner vertraulich zu communiciren, uns zu nicht
geringer Danck-Erkänntlichkeit verbindet; Also wollen dieselbe von uns die
reciproque Versicherung annehmen, daß wir uns iederzeit zur Ehre rechnen werden,
Euer Königlichen Majestät bey allen Vorfallenheiten unsere aufrichtige Intention
und Hochachtung in der That darzulegen. Solches nun mit mehrerm zu bezeugen,
haben an Eure Königliche Majestät wir unsern geheimen Cammer-Rath, Hieronymum
von Münchhausen, abzuschicken nicht ermangeln wollen, und ersuchen dieselbe
hiemit dienst- und freund-vetterlich, demselben geneigtes Gehör zu verstatten,
und wie in alle seinem Anbringen, also auch absonderlich in demjenigen ihm
völligen Glauben zu geben, was von unserer aufrichtigen Dienst-Begierde
deroselben zu versichern, wir ihm aufgegeben haben. Womit Euer Königl. Majestät
wir zu allen etc. Geben in unser Festung Wolffenbüttel, den 20. Augusti, Anno
1714.</p></div></body></text></TEI>
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währendem Vergnügen, dero Königlichem Hause, Landen und Unterthanen aber zu beständiger Prosperität und gedeylichem Anwachs erspriessen möge. Und wie die von Euer Königlichen Majestät uns gegebene Versicherung, dero höchstschätzbare Freundschafft ohnveränderlich mit uns fortzusetzen, auch in unsers Gesammt-Hauses Angelegenheiten ferner vertraulich zu communiciren, uns zu nicht geringer Danck-Erkänntlichkeit verbindet; Also wollen dieselbe von uns die reciproque Versicherung annehmen, daß wir uns iederzeit zur Ehre rechnen werden, Euer Königlichen Majestät bey allen Vorfallenheiten unsere aufrichtige Intention und Hochachtung in der That darzulegen. Solches nun mit mehrerm zu bezeugen, haben an Eure Königliche Majestät wir unsern geheimen Cammer-Rath, Hieronymum von Münchhausen, abzuschicken nicht ermangeln wollen, und ersuchen dieselbe hiemit dienst- und freund-vetterlich, demselben geneigtes Gehör zu verstatten, und wie in alle seinem Anbringen, also auch absonderlich in demjenigen ihm völligen Glauben zu geben, was von unserer aufrichtigen Dienst-Begierde deroselben zu versichern, wir ihm aufgegeben haben. Womit Euer Königl. Majestät wir zu allen etc. Geben in unser Festung Wolffenbüttel, den 20. Augusti, Anno 1714.
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 647. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/683>, abgerufen am 23.11.2024.
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