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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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lenz, Hochwürden, Gnaden und unsere großgünstige hochgeehrte Herren, sich wieder allhier versammlen und einfinden würden, und durch ein allergnädigstes Rescriptum, de 10. Julii zu bedeuten, und daß wir uns darzu bereit halten solten, allermildest anzubefehlen; Als haben nicht ermangeln sollen, gleichwie gegen ihre Käyserl. Maj. allbereits allerunterthänigst beschehen, auch gegen Euer Excellenz, Hochwürden, Gnaden und unsere großgünstige hochgeehrte Herren, gehorsamst und geziemend zu versichern, daß, wie vor der Abreise, also auch bey der verhoffenden Rückkunfft eines hochlöblichen Reichs-Convents, die Gehörde zu dessen schuldiger Bedienung und Versorgung veranstaltet, und da etwas abgehen solte, von uns, nach Möglichkeit, mit bereitwilligster Dienstfertigkeit Rath geschaffet werden solle. Und gleichwie aus denen bisherigen Zeichen der von Euer Excellenz, Hochwürden, Gnaden und unsern großgünstigen hochgeehrten Herren verspürten hochschätzbaren Gnaden und Gewohnheit, uns kein Zweifel übrig seyn kan, daß selbige, was zu der durch so grosse Unglücks-Fälle betrübten Stadt und erarmten Bürgerschafft Aufnahme und Besten gereichen mag, gnädigst und geneigt zu gönnen geruhen werden; Also ersuchen dieselbe wir absonderlich gehorsam- und angelegentlich, hierauf gütigste Reflexion zu nehmen, damit ihr der erfreuliche Genuß der von Ihro Käyserlichen Majestät zu erweisen verlangenden, und von Euer Excellenz, Hochwürden, Gnaden, und unsern großgünstigen hochgeehrten Herren, durch dero abgefaste Conclusa zu unserer dancknehmigsten Erkänntniß, veranlasten allerhöchsten Gnad, in der Würcklichkeit

lenz, Hochwürden, Gnaden und unsere großgünstige hochgeehrte Herren, sich wieder allhier versammlen und einfinden würden, und durch ein allergnädigstes Rescriptum, de 10. Julii zu bedeuten, und daß wir uns darzu bereit halten solten, allermildest anzubefehlen; Als haben nicht ermangeln sollen, gleichwie gegen ihre Käyserl. Maj. allbereits allerunterthänigst beschehen, auch gegen Euer Excellenz, Hochwürden, Gnaden und unsere großgünstige hochgeehrte Herren, gehorsamst und geziemend zu versichern, daß, wie vor der Abreise, also auch bey der verhoffenden Rückkunfft eines hochlöblichen Reichs-Convents, die Gehörde zu dessen schuldiger Bedienung und Versorgung veranstaltet, und da etwas abgehen solte, von uns, nach Möglichkeit, mit bereitwilligster Dienstfertigkeit Rath geschaffet werden solle. Und gleichwie aus denen bisherigen Zeichen der von Euer Excellenz, Hochwürden, Gnaden und unsern großgünstigen hochgeehrten Herren verspürten hochschätzbaren Gnaden und Gewohnheit, uns kein Zweifel übrig seyn kan, daß selbige, was zu der durch so grosse Unglücks-Fälle betrübten Stadt und erarmten Bürgerschafft Aufnahme und Besten gereichen mag, gnädigst und geneigt zu gönnen geruhen werden; Also ersuchen dieselbe wir absonderlich gehorsam- und angelegentlich, hierauf gütigste Reflexion zu nehmen, damit ihr der erfreuliche Genuß der von Ihro Käyserlichen Majestät zu erweisen verlangenden, und von Euer Excellenz, Hochwürden, Gnaden, und unsern großgünstigen hochgeehrten Herren, durch dero abgefaste Conclusa zu unserer dancknehmigsten Erkänntniß, veranlasten allerhöchsten Gnad, in der Würcklichkeit

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                     unsere großgünstige hochgeehrte Herren, gehorsamst und geziemend zu versichern,
                     daß, wie vor der Abreise, also auch bey der verhoffenden Rückkunfft eines
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[639/0675] lenz, Hochwürden, Gnaden und unsere großgünstige hochgeehrte Herren, sich wieder allhier versammlen und einfinden würden, und durch ein allergnädigstes Rescriptum, de 10. Julii zu bedeuten, und daß wir uns darzu bereit halten solten, allermildest anzubefehlen; Als haben nicht ermangeln sollen, gleichwie gegen ihre Käyserl. Maj. allbereits allerunterthänigst beschehen, auch gegen Euer Excellenz, Hochwürden, Gnaden und unsere großgünstige hochgeehrte Herren, gehorsamst und geziemend zu versichern, daß, wie vor der Abreise, also auch bey der verhoffenden Rückkunfft eines hochlöblichen Reichs-Convents, die Gehörde zu dessen schuldiger Bedienung und Versorgung veranstaltet, und da etwas abgehen solte, von uns, nach Möglichkeit, mit bereitwilligster Dienstfertigkeit Rath geschaffet werden solle. Und gleichwie aus denen bisherigen Zeichen der von Euer Excellenz, Hochwürden, Gnaden und unsern großgünstigen hochgeehrten Herren verspürten hochschätzbaren Gnaden und Gewohnheit, uns kein Zweifel übrig seyn kan, daß selbige, was zu der durch so grosse Unglücks-Fälle betrübten Stadt und erarmten Bürgerschafft Aufnahme und Besten gereichen mag, gnädigst und geneigt zu gönnen geruhen werden; Also ersuchen dieselbe wir absonderlich gehorsam- und angelegentlich, hierauf gütigste Reflexion zu nehmen, damit ihr der erfreuliche Genuß der von Ihro Käyserlichen Majestät zu erweisen verlangenden, und von Euer Excellenz, Hochwürden, Gnaden, und unsern großgünstigen hochgeehrten Herren, durch dero abgefaste Conclusa zu unserer dancknehmigsten Erkänntniß, veranlasten allerhöchsten Gnad, in der Würcklichkeit

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 639. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/675>, abgerufen am 22.11.2024.