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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Christiane Eberhardine, von GOttes Gnaden Königin in Polen, Groß-Hertzogin in Lithauen, Reussen und Preussen, Mazovien, Samogitien, Kyovien, Volhinien, Podolien, Podlachien, Lieffland, Schmolenscien, Severien und Schernicovien, Churfürstin und Hertzogin zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, gebohrne Marggräfin zu Brandenburg, in Preussen Hertzogin, Landgräfin in Thüringen, Marggräfin zu Meissen, auch Ober- und Nieder-Lausitz, Burggräfin zu Magdeburg, Gefürstete Gräfin zu Henneberg, Gräfin zu der Marck, Ravensberg und Barby, Frau zu Ravenstein etc.
Hochwürdig, Durchläuchtig und Hochgebohrner Fürst, freundlicher lieber Vetter und Gevatter,

EUer Liebden ist erinnerlich, welcher Gestalt geraume Zeit her man bey denen gesammten Illmenauischen Bergwercken in der bishero geführten denen Gewercken sehr nachtheiligen Administration eine sehr nöthige Verbesserung, und zwar bey einem allgemeinen Gewercken-Tag solches auszumachen gewünschet, wie denn auch bey dem Directorio zu Weimar deshalben Ansuchung gethan worden; Wiewohl nun endlich unterm 26. Augusti nechsthin dergleichen auf den 6. Septembris nacher Illmenau ausgeschrieben worden, so ist doch die Insinuation sowohl an uns, als andere bauende Mit-Gewercken nur ein paar Tage vorhero oder einigen wohl gar erst nach Verfliessung des Termins geschehen; Uns hat solches dannenhero nicht wenig befremdet, und sind da-

Christiane Eberhardine, von GOttes Gnaden Königin in Polen, Groß-Hertzogin in Lithauen, Reussen und Preussen, Mazovien, Samogitien, Kyovien, Volhinien, Podolien, Podlachien, Lieffland, Schmolenscien, Severien und Schernicovien, Churfürstin und Hertzogin zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, gebohrne Marggräfin zu Brandenburg, in Preussen Hertzogin, Landgräfin in Thüringen, Marggräfin zu Meissen, auch Ober- und Nieder-Lausitz, Burggräfin zu Magdeburg, Gefürstete Gräfin zu Henneberg, Gräfin zu der Marck, Ravensberg und Barby, Frau zu Ravenstein etc.
Hochwürdig, Durchläuchtig und Hochgebohrner Fürst, freundlicher lieber Vetter und Gevatter,

EUer Liebden ist erinnerlich, welcher Gestalt geraume Zeit her man bey denen gesammten Illmenauischen Bergwercken in der bishero geführten denen Gewercken sehr nachtheiligen Administration eine sehr nöthige Verbesserung, und zwar bey einem allgemeinen Gewercken-Tag solches auszumachen gewünschet, wie denn auch bey dem Directorio zu Weimar deshalben Ansuchung gethan worden; Wiewohl nun endlich unterm 26. Augusti nechsthin dergleichen auf den 6. Septembris nacher Illmenau ausgeschrieben worden, so ist doch die Insinuation sowohl an uns, als andere bauende Mit-Gewercken nur ein paar Tage vorhero oder einigen wohl gar erst nach Verfliessung des Termins geschehen; Uns hat solches dannenhero nicht wenig befremdet, und sind da-

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                     Westphalen, gebohrne Marggräfin zu Brandenburg, in Preussen Hertzogin,
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                     bey dem Directorio zu Weimar deshalben Ansuchung gethan worden; Wiewohl nun
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[624/0660] Christiane Eberhardine, von GOttes Gnaden Königin in Polen, Groß-Hertzogin in Lithauen, Reussen und Preussen, Mazovien, Samogitien, Kyovien, Volhinien, Podolien, Podlachien, Lieffland, Schmolenscien, Severien und Schernicovien, Churfürstin und Hertzogin zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, gebohrne Marggräfin zu Brandenburg, in Preussen Hertzogin, Landgräfin in Thüringen, Marggräfin zu Meissen, auch Ober- und Nieder-Lausitz, Burggräfin zu Magdeburg, Gefürstete Gräfin zu Henneberg, Gräfin zu der Marck, Ravensberg und Barby, Frau zu Ravenstein etc. Hochwürdig, Durchläuchtig und Hochgebohrner Fürst, freundlicher lieber Vetter und Gevatter, EUer Liebden ist erinnerlich, welcher Gestalt geraume Zeit her man bey denen gesammten Illmenauischen Bergwercken in der bishero geführten denen Gewercken sehr nachtheiligen Administration eine sehr nöthige Verbesserung, und zwar bey einem allgemeinen Gewercken-Tag solches auszumachen gewünschet, wie denn auch bey dem Directorio zu Weimar deshalben Ansuchung gethan worden; Wiewohl nun endlich unterm 26. Augusti nechsthin dergleichen auf den 6. Septembris nacher Illmenau ausgeschrieben worden, so ist doch die Insinuation sowohl an uns, als andere bauende Mit-Gewercken nur ein paar Tage vorhero oder einigen wohl gar erst nach Verfliessung des Termins geschehen; Uns hat solches dannenhero nicht wenig befremdet, und sind da-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 624. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/660>, abgerufen am 24.11.2024.