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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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breiteter Ruhm der Weisheit darzusagen, ist leichtlich zu ermessen; Und da sie allbreit mit dem einen Fusse im Grabe und vor der Pforte der Ewigkeit stehen, werden sie sowohl die Gefahr dero eigener theurer Seele, als auch dem Ruff der gantzen Welt, und das lange Andencken der Nachkommen von Kind zu Kindes-Kind, in gnädigste Consideration nehmen, anbey hochvernünfftig bedencken den grossen Unterschied der Päbstlichen und Evangelischen Kirchen, welchen zu machen und sie abzusondern, Eurer Durchläuchtigkeit höchstseligste Vorfahren, Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg, und andere, so viel Mühe, Bekümmerniß und Sorge angewendet, als die wohl erkannt, daß unmöglich sey, ohne Verlust der Seligkeit in einer solchen Kirche zu bleiben, darinn nach dem Tridentinischen Concilio alles hernach viel ärger worden, als vorher, da man die Gewißheit des Göttlichen Worts auf Schrauben gesetzt, Menschen-Lehren und Satzungen über Christi Ordnung erhoben, dessen blutiges Verdienst allein zur Seligkeit unzureichlich achtet, die Christlichen Glaubens-Artickel, keinen ausgenommen, verkehret, die Wercke und Mittel der Seligkeit in der Zeit, so GOtt verordnet, umgesetzet, und den Zustand der Seelen in der Ewigkeit viel anders annimmt, als es das allein seligmachende Wort GOttes vorgeschrieben. Eure Durchläuchtigkeit versichern wir unterthänigst, daß nie kein Calixtus noch Gesenius so weit gegangen, zu sagen, daß man sowohl in einer als andern Religion selig werden könte, sondern dabey bestehen blieben, daß, obgleich die Einfältigen, so es nicht besser wissen könten, in solcher Kirche noch selig wer-

breiteter Ruhm der Weisheit darzusagen, ist leichtlich zu ermessen; Und da sie allbreit mit dem einen Fusse im Grabe und vor der Pforte der Ewigkeit stehen, werden sie sowohl die Gefahr dero eigener theurer Seele, als auch dem Ruff der gantzen Welt, und das lange Andencken der Nachkommen von Kind zu Kindes-Kind, in gnädigste Consideration nehmen, anbey hochvernünfftig bedencken den grossen Unterschied der Päbstlichen und Evangelischen Kirchen, welchen zu machen und sie abzusondern, Eurer Durchläuchtigkeit höchstseligste Vorfahren, Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg, und andere, so viel Mühe, Bekümmerniß und Sorge angewendet, als die wohl erkannt, daß unmöglich sey, ohne Verlust der Seligkeit in einer solchen Kirche zu bleiben, darinn nach dem Tridentinischen Concilio alles hernach viel ärger worden, als vorher, da man die Gewißheit des Göttlichen Worts auf Schrauben gesetzt, Menschen-Lehren und Satzungen über Christi Ordnung erhoben, dessen blutiges Verdienst allein zur Seligkeit unzureichlich achtet, die Christlichen Glaubens-Artickel, keinen ausgenommen, verkehret, die Wercke und Mittel der Seligkeit in der Zeit, so GOtt verordnet, umgesetzet, und den Zustand der Seelen in der Ewigkeit viel anders annimmt, als es das allein seligmachende Wort GOttes vorgeschrieben. Eure Durchläuchtigkeit versichern wir unterthänigst, daß nie kein Calixtus noch Gesenius so weit gegangen, zu sagen, daß man sowohl in einer als andern Religion selig werden könte, sondern dabey bestehen blieben, daß, obgleich die Einfältigen, so es nicht besser wissen könten, in solcher Kirche noch selig wer-

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                     dero eigener theurer Seele, als auch dem Ruff der gantzen Welt, und das lange
                     Andencken der Nachkommen von Kind zu Kindes-Kind, in gnädigste Consideration
                     nehmen, anbey hochvernünfftig bedencken den grossen Unterschied der Päbstlichen
                     und Evangelischen Kirchen, welchen zu machen und sie abzusondern, Eurer
                     Durchläuchtigkeit höchstseligste Vorfahren, Hertzoge zu Braunschweig und
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                     ärger worden, als vorher, da man die Gewißheit des Göttlichen Worts auf
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[621/0657] breiteter Ruhm der Weisheit darzusagen, ist leichtlich zu ermessen; Und da sie allbreit mit dem einen Fusse im Grabe und vor der Pforte der Ewigkeit stehen, werden sie sowohl die Gefahr dero eigener theurer Seele, als auch dem Ruff der gantzen Welt, und das lange Andencken der Nachkommen von Kind zu Kindes-Kind, in gnädigste Consideration nehmen, anbey hochvernünfftig bedencken den grossen Unterschied der Päbstlichen und Evangelischen Kirchen, welchen zu machen und sie abzusondern, Eurer Durchläuchtigkeit höchstseligste Vorfahren, Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg, und andere, so viel Mühe, Bekümmerniß und Sorge angewendet, als die wohl erkannt, daß unmöglich sey, ohne Verlust der Seligkeit in einer solchen Kirche zu bleiben, darinn nach dem Tridentinischen Concilio alles hernach viel ärger worden, als vorher, da man die Gewißheit des Göttlichen Worts auf Schrauben gesetzt, Menschen-Lehren und Satzungen über Christi Ordnung erhoben, dessen blutiges Verdienst allein zur Seligkeit unzureichlich achtet, die Christlichen Glaubens-Artickel, keinen ausgenommen, verkehret, die Wercke und Mittel der Seligkeit in der Zeit, so GOtt verordnet, umgesetzet, und den Zustand der Seelen in der Ewigkeit viel anders annimmt, als es das allein seligmachende Wort GOttes vorgeschrieben. Eure Durchläuchtigkeit versichern wir unterthänigst, daß nie kein Calixtus noch Gesenius so weit gegangen, zu sagen, daß man sowohl in einer als andern Religion selig werden könte, sondern dabey bestehen blieben, daß, obgleich die Einfältigen, so es nicht besser wissen könten, in solcher Kirche noch selig wer-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 621. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/657>, abgerufen am 03.07.2024.