bey denselben scharffe Disciplin
zu halten, und sie vor ihr Geld zehren zu lassen, auch sonst alles dergestalt
einzurichten, daß die Stadt nicht über die geringste Uberlast und Beschwer zu
klagen Ursach haben solle; Eure Käyserliche Majestät sind gar zu gerecht und
equitable, daß sie dieses unser Verfahren und dabey thuende Erklärung nicht
vollkommentlich approbiren solten. Seynd etc. Potsdam den 11. Februarii, Anno
1703.
CLXIII.
Schreiben Bischoff Hermann Werners zu Paderborn an Hertzog Georg Wilhelm zu
Braunschweig-Lüneburg-Zell, worinn er demselben notificiret, daß sein Herr
Vetter, Frantz Arnold, Frey-Herr von Metternich, zur Gracht, und Dom-Probst zu
Oßnabrück, zum Coadjutorn des Stiffts Paderborn erwehlet worden, de Anno
1703.
Durchläuchtiger Fürst, besonders lieber Herr und Freund,
EUer Liebden wird Zweifels ohne bekannt seyn, was Massen die ohnlängst den 15.
dieses in meiner hohen Thum-Kirchen zu Paderborn vorgewesene Wahl eines
Coadjutoris und künfftigen Successoris, auf meinen Vetter, Frantz Arnolden,
Frey-Herrn Wolff-Metternich, zur Gracht, der hohen Stiffts-Kirchen zu Paderborn
und respective zu Oßnabrück Dom-Probsten und Capitularen, per majora Vota
ausgeschlagen. Gleichwie ich nun von Euer Liebden und dero Durchläuchtigen
Fürstlichen Hause, gegen mich und meine Familie iederzeit eine besondere
hochwerthe Affection verspüret: Also habe auch nicht unterlassen wollen,
deroselben durch gegenwärtigen
bey denselben scharffe Disciplin
zu halten, und sie vor ihr Geld zehren zu lassen, auch sonst alles dergestalt
einzurichten, daß die Stadt nicht über die geringste Uberlast und Beschwer zu
klagen Ursach haben solle; Eure Käyserliche Majestät sind gar zu gerecht und
equitable, daß sie dieses unser Verfahren und dabey thuende Erklärung nicht
vollkommentlich approbiren solten. Seynd etc. Potsdam den 11. Februarii, Anno
1703.
CLXIII.
Schreiben Bischoff Hermann Werners zu Paderborn an Hertzog Georg Wilhelm zu
Braunschweig-Lüneburg-Zell, worinn er demselben notificiret, daß sein Herr
Vetter, Frantz Arnold, Frey-Herr von Metternich, zur Gracht, und Dom-Probst zu
Oßnabrück, zum Coadjutorn des Stiffts Paderborn erwehlet worden, de Anno
1703.
Durchläuchtiger Fürst, besonders lieber Herr und Freund,
EUer Liebden wird Zweifels ohne bekannt seyn, was Massen die ohnlängst den 15.
dieses in meiner hohen Thum-Kirchen zu Paderborn vorgewesene Wahl eines
Coadjutoris und künfftigen Successoris, auf meinen Vetter, Frantz Arnolden,
Frey-Herrn Wolff-Metternich, zur Gracht, der hohen Stiffts-Kirchen zu Paderborn
und respective zu Oßnabrück Dom-Probsten und Capitularen, per majora Vota
ausgeschlagen. Gleichwie ich nun von Euer Liebden und dero Durchläuchtigen
Fürstlichen Hause, gegen mich und meine Familie iederzeit eine besondere
hochwerthe Affection verspüret: Also habe auch nicht unterlassen wollen,
deroselben durch gegenwärtigen
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0640"n="604"/>
bey denselben scharffe Disciplin
zu halten, und sie vor ihr Geld zehren zu lassen, auch sonst alles dergestalt
einzurichten, daß die Stadt nicht über die geringste Uberlast und Beschwer zu
klagen Ursach haben solle; Eure Käyserliche Majestät sind gar zu gerecht und
equitable, daß sie dieses unser Verfahren und dabey thuende Erklärung nicht
vollkommentlich approbiren solten. Seynd etc. Potsdam den 11. Februarii, Anno
1703.</p></div><div><head>CLXIII.<lb/></head><l>Schreiben Bischoff Hermann Werners zu Paderborn an Hertzog Georg Wilhelm zu
Braunschweig-Lüneburg-Zell, worinn er demselben notificiret, daß sein Herr
Vetter, Frantz Arnold, Frey-Herr von Metternich, zur Gracht, und Dom-Probst zu
Oßnabrück, zum Coadjutorn des Stiffts Paderborn erwehlet worden, de Anno
1703.</l></div><div><head>Durchläuchtiger Fürst, besonders lieber Herr und Freund,<lb/></head><p>EUer Liebden wird Zweifels ohne bekannt seyn, was Massen die ohnlängst den 15.
dieses in meiner hohen Thum-Kirchen zu Paderborn vorgewesene Wahl eines
Coadjutoris und künfftigen Successoris, auf meinen Vetter, Frantz Arnolden,
Frey-Herrn Wolff-Metternich, zur Gracht, der hohen Stiffts-Kirchen zu Paderborn
und respective zu Oßnabrück Dom-Probsten und Capitularen, per majora Vota
ausgeschlagen. Gleichwie ich nun von Euer Liebden und dero Durchläuchtigen
Fürstlichen Hause, gegen mich und meine Familie iederzeit eine besondere
hochwerthe Affection verspüret: Also habe auch nicht unterlassen wollen,
deroselben durch gegenwärtigen
</p></div></body></text></TEI>
[604/0640]
bey denselben scharffe Disciplin zu halten, und sie vor ihr Geld zehren zu lassen, auch sonst alles dergestalt einzurichten, daß die Stadt nicht über die geringste Uberlast und Beschwer zu klagen Ursach haben solle; Eure Käyserliche Majestät sind gar zu gerecht und equitable, daß sie dieses unser Verfahren und dabey thuende Erklärung nicht vollkommentlich approbiren solten. Seynd etc. Potsdam den 11. Februarii, Anno 1703.
CLXIII.
Schreiben Bischoff Hermann Werners zu Paderborn an Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, worinn er demselben notificiret, daß sein Herr Vetter, Frantz Arnold, Frey-Herr von Metternich, zur Gracht, und Dom-Probst zu Oßnabrück, zum Coadjutorn des Stiffts Paderborn erwehlet worden, de Anno 1703. Durchläuchtiger Fürst, besonders lieber Herr und Freund,
EUer Liebden wird Zweifels ohne bekannt seyn, was Massen die ohnlängst den 15. dieses in meiner hohen Thum-Kirchen zu Paderborn vorgewesene Wahl eines Coadjutoris und künfftigen Successoris, auf meinen Vetter, Frantz Arnolden, Frey-Herrn Wolff-Metternich, zur Gracht, der hohen Stiffts-Kirchen zu Paderborn und respective zu Oßnabrück Dom-Probsten und Capitularen, per majora Vota ausgeschlagen. Gleichwie ich nun von Euer Liebden und dero Durchläuchtigen Fürstlichen Hause, gegen mich und meine Familie iederzeit eine besondere hochwerthe Affection verspüret: Also habe auch nicht unterlassen wollen, deroselben durch gegenwärtigen
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 604. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/640>, abgerufen am 25.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.