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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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als von kranck seyn, oder kranck werden, und Sterben derer Leute, unter Catholisch- und Evangelischen, was weiters mehr zu hören, noch in denen gewöhnlichen Bericht-Zetteln einkommet, also daß zur Göttlichen Gnade und Barmhertzigkeit festiglich vertrauen, es werde des einen Unglücks, welches leider! an Theils der hiesigen Inwohner Leib und Leben gegangen, frohes Ende hiemit eingebrochen, hingegen, zu Erlösung von dem andern, diejenige Hülffe, welche die Stadt von ihrer harten Sperr wieder in ihre vorige Freyheit setzen solle, auch nicht mehr allzuferne seyn. Wie nun aber solche so viel eher zu erlangen, einen hochlöblichen Reichs-Convent um dessen kräfftigsten Beystand benöthigten hohen Orts anzusprechen, uns in unserer obgedachten vorigen unterthänigen Addresse desto kühner die Freyheit genommen, ie mehr hierzu das allgemeine Reichs-Conclusum vom 19. Augusti abgewichenen Jahrs, uns die getröste Anweisung, und annebens auch die unbetrügliche Persuasion geben wollen, was massen, desselben kräfftigstem Inhalt nach, gedacht eine hochlöbliche Reichs-Versammlung nicht weniger Sorge, als wir selbsten, vor die ehebaldeste Relaxation hiesiger Stadt, und hinnach folgende Wieder-Besitzung derselben, tragen werde: Also verhoffen und bitten mit sonderbar-wiederholtem Anliegen Euer Excellenz, Hochwürden, Gnaden, und unsere Hochgeehrte Herren, hierunter dero gütigst- und hochgeneigte Bemühungen ferners vorzukehren geruhen wolten, damit bey obbemeldter allerdings versichert guten Beschaffenheit, die Relaxation uns in balde fruchtbarlichst angedeyen, und hiesiger Stadt das ehevorige

als von kranck seyn, oder kranck werden, und Sterben derer Leute, unter Catholisch- und Evangelischen, was weiters mehr zu hören, noch in denen gewöhnlichen Bericht-Zetteln einkommet, also daß zur Göttlichen Gnade und Barmhertzigkeit festiglich vertrauen, es werde des einen Unglücks, welches leider! an Theils der hiesigen Inwohner Leib und Leben gegangen, frohes Ende hiemit eingebrochen, hingegen, zu Erlösung von dem andern, diejenige Hülffe, welche die Stadt von ihrer harten Sperr wieder in ihre vorige Freyheit setzen solle, auch nicht mehr allzuferne seyn. Wie nun aber solche so viel eher zu erlangen, einen hochlöblichen Reichs-Convent um dessen kräfftigsten Beystand benöthigten hohen Orts anzusprechen, uns in unserer obgedachten vorigen unterthänigen Addresse desto kühner die Freyheit genommen, ie mehr hierzu das allgemeine Reichs-Conclusum vom 19. Augusti abgewichenen Jahrs, uns die getröste Anweisung, und annebens auch die unbetrügliche Persuasion geben wollen, was massen, desselben kräfftigstem Inhalt nach, gedacht eine hochlöbliche Reichs-Versammlung nicht weniger Sorge, als wir selbsten, vor die ehebaldeste Relaxation hiesiger Stadt, und hinnach folgende Wieder-Besitzung derselben, tragen werde: Also verhoffen und bitten mit sonderbar-wiederholtem Anliegen Euer Excellenz, Hochwürden, Gnaden, und unsere Hochgeehrte Herren, hierunter dero gütigst- und hochgeneigte Bemühungen ferners vorzukehren geruhen wolten, damit bey obbemeldter allerdings versichert guten Beschaffenheit, die Relaxation uns in balde fruchtbarlichst angedeyen, und hiesiger Stadt das ehevorige

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[28/0064] als von kranck seyn, oder kranck werden, und Sterben derer Leute, unter Catholisch- und Evangelischen, was weiters mehr zu hören, noch in denen gewöhnlichen Bericht-Zetteln einkommet, also daß zur Göttlichen Gnade und Barmhertzigkeit festiglich vertrauen, es werde des einen Unglücks, welches leider! an Theils der hiesigen Inwohner Leib und Leben gegangen, frohes Ende hiemit eingebrochen, hingegen, zu Erlösung von dem andern, diejenige Hülffe, welche die Stadt von ihrer harten Sperr wieder in ihre vorige Freyheit setzen solle, auch nicht mehr allzuferne seyn. Wie nun aber solche so viel eher zu erlangen, einen hochlöblichen Reichs-Convent um dessen kräfftigsten Beystand benöthigten hohen Orts anzusprechen, uns in unserer obgedachten vorigen unterthänigen Addresse desto kühner die Freyheit genommen, ie mehr hierzu das allgemeine Reichs-Conclusum vom 19. Augusti abgewichenen Jahrs, uns die getröste Anweisung, und annebens auch die unbetrügliche Persuasion geben wollen, was massen, desselben kräfftigstem Inhalt nach, gedacht eine hochlöbliche Reichs-Versammlung nicht weniger Sorge, als wir selbsten, vor die ehebaldeste Relaxation hiesiger Stadt, und hinnach folgende Wieder-Besitzung derselben, tragen werde: Also verhoffen und bitten mit sonderbar-wiederholtem Anliegen Euer Excellenz, Hochwürden, Gnaden, und unsere Hochgeehrte Herren, hierunter dero gütigst- und hochgeneigte Bemühungen ferners vorzukehren geruhen wolten, damit bey obbemeldter allerdings versichert guten Beschaffenheit, die Relaxation uns in balde fruchtbarlichst angedeyen, und hiesiger Stadt das ehevorige

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 28. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/64>, abgerufen am 24.11.2024.