nicht allein keine Folge geleistet, sondern auch so gar auf dessen
beschehenes Zuschreiben ihm von deiner Liebden Post-Verwaltern keine Antwort
ertheilet, und in specie die für unsere Soldatesca gehörige Briefe zu Offenburg,
mit Hindansetzung unsers allda befindlichen Feld-Post-Amts, bey dasigem Zöllner
vor dem neuen Thor abgelegt, und von demselben ausgetheilt, und wieder
eingesammlet werden; Welches wie es keine geringe Confusion und Nachtheil dem
gemeinen Wesen verursachen kan: Also ergehet an deine Liebden hiemit nochmahlen
unsere allergnädigste Erinnerung und Befehl, sie wolle gehöriger Orten die
unverlängte Verfüg- und Anordnung thun, damit obangeregter Massen die
höchstnöthige Communication mit unserm Feld-Post-Amt gebührend gepflogen, und
die Correspondenzen demselben also, wie es vor diesem, und noch im letztern
Kriege geschehen, es auch bey jüngstem Römischen Königlichen Wahl-Tag zu
Augspurg von dem Churfürstlichen Collegio selbst für billich befunden worden,
unentgeltlich zugeführt, und hinwiederum abgenommen werden mögen. Daran
geschicht unser gnädigster Will und Meynung, und wir verbleiben etc. Wien, den
12. Febr. Anno 1702.
CLXII.
Schreiben König Friedrichs des I. in Preussen an den Käyser Leopoldum, worinn er
demselben remonstriret, warum er die Stadt Nordhausen mit seinen Trouppen habe
besetzen lassen, de Anno 1703.
P. P.
EUer Käyserlichen Majestät können wir hiemit freund-vetterlich vorzustellen,
keinen Umgang
nicht allein keine Folge geleistet, sondern auch so gar auf dessen
beschehenes Zuschreiben ihm von deiner Liebden Post-Verwaltern keine Antwort
ertheilet, und in specie die für unsere Soldatesca gehörige Briefe zu Offenburg,
mit Hindansetzung unsers allda befindlichen Feld-Post-Amts, bey dasigem Zöllner
vor dem neuen Thor abgelegt, und von demselben ausgetheilt, und wieder
eingesammlet werden; Welches wie es keine geringe Confusion und Nachtheil dem
gemeinen Wesen verursachen kan: Also ergehet an deine Liebden hiemit nochmahlen
unsere allergnädigste Erinnerung und Befehl, sie wolle gehöriger Orten die
unverlängte Verfüg- und Anordnung thun, damit obangeregter Massen die
höchstnöthige Communication mit unserm Feld-Post-Amt gebührend gepflogen, und
die Correspondenzen demselben also, wie es vor diesem, und noch im letztern
Kriege geschehen, es auch bey jüngstem Römischen Königlichen Wahl-Tag zu
Augspurg von dem Churfürstlichen Collegio selbst für billich befunden worden,
unentgeltlich zugeführt, und hinwiederum abgenommen werden mögen. Daran
geschicht unser gnädigster Will und Meynung, und wir verbleiben etc. Wien, den
12. Febr. Anno 1702.
CLXII.
Schreiben König Friedrichs des I. in Preussen an den Käyser Leopoldum, worinn er
demselben remonstriret, warum er die Stadt Nordhausen mit seinen Trouppen habe
besetzen lassen, de Anno 1703.
P. P.
EUer Käyserlichen Majestät können wir hiemit freund-vetterlich vorzustellen,
keinen Umgang
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nicht allein keine Folge geleistet, sondern auch so gar auf dessen
beschehenes Zuschreiben ihm von deiner Liebden Post-Verwaltern keine Antwort
ertheilet, und in specie die für unsere Soldatesca gehörige Briefe zu Offenburg,
mit Hindansetzung unsers allda befindlichen Feld-Post-Amts, bey dasigem Zöllner
vor dem neuen Thor abgelegt, und von demselben ausgetheilt, und wieder
eingesammlet werden; Welches wie es keine geringe Confusion und Nachtheil dem
gemeinen Wesen verursachen kan: Also ergehet an deine Liebden hiemit nochmahlen
unsere allergnädigste Erinnerung und Befehl, sie wolle gehöriger Orten die
unverlängte Verfüg- und Anordnung thun, damit obangeregter Massen die
höchstnöthige Communication mit unserm Feld-Post-Amt gebührend gepflogen, und
die Correspondenzen demselben also, wie es vor diesem, und noch im letztern
Kriege geschehen, es auch bey jüngstem Römischen Königlichen Wahl-Tag zu
Augspurg von dem Churfürstlichen Collegio selbst für billich befunden worden,
unentgeltlich zugeführt, und hinwiederum abgenommen werden mögen. Daran
geschicht unser gnädigster Will und Meynung, und wir verbleiben etc. Wien, den
12. Febr. Anno 1702.</p></div><div><head>CLXII.<lb/></head><l>Schreiben König Friedrichs des I. in Preussen an den Käyser Leopoldum, worinn er
demselben remonstriret, warum er die Stadt Nordhausen mit seinen Trouppen habe
besetzen lassen, de Anno 1703.</l><p>P. P.</p><p>EUer Käyserlichen Majestät können wir hiemit freund-vetterlich vorzustellen,
keinen Umgang
</p></div></body></text></TEI>
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nicht allein keine Folge geleistet, sondern auch so gar auf dessen beschehenes Zuschreiben ihm von deiner Liebden Post-Verwaltern keine Antwort ertheilet, und in specie die für unsere Soldatesca gehörige Briefe zu Offenburg, mit Hindansetzung unsers allda befindlichen Feld-Post-Amts, bey dasigem Zöllner vor dem neuen Thor abgelegt, und von demselben ausgetheilt, und wieder eingesammlet werden; Welches wie es keine geringe Confusion und Nachtheil dem gemeinen Wesen verursachen kan: Also ergehet an deine Liebden hiemit nochmahlen unsere allergnädigste Erinnerung und Befehl, sie wolle gehöriger Orten die unverlängte Verfüg- und Anordnung thun, damit obangeregter Massen die höchstnöthige Communication mit unserm Feld-Post-Amt gebührend gepflogen, und die Correspondenzen demselben also, wie es vor diesem, und noch im letztern Kriege geschehen, es auch bey jüngstem Römischen Königlichen Wahl-Tag zu Augspurg von dem Churfürstlichen Collegio selbst für billich befunden worden, unentgeltlich zugeführt, und hinwiederum abgenommen werden mögen. Daran geschicht unser gnädigster Will und Meynung, und wir verbleiben etc. Wien, den 12. Febr. Anno 1702.
CLXII.
Schreiben König Friedrichs des I. in Preussen an den Käyser Leopoldum, worinn er demselben remonstriret, warum er die Stadt Nordhausen mit seinen Trouppen habe besetzen lassen, de Anno 1703. P. P.
EUer Käyserlichen Majestät können wir hiemit freund-vetterlich vorzustellen, keinen Umgang
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 598. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/634>, abgerufen am 25.11.2024.
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