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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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genwart, in des Königlichen Schwedischen Residenten Hause in Hamburg, an unserem Capitain Salmuth, auf eine gantz grausame Manier verübten Mordthat uns surpreniret, und wie uns solche um so vielmehr zu Gemüthe gegangen seyn müsse, ie mehr wir uns von Euer Liebden die Hoffnung machen sollen, es würden dieselbe, wenn besagter Salmuth, wie berichtet worden, an dem ihro gebührenden Respect manquiret hätte, in Betracht, daß selbiger (wie er denn solches noch den Tag vor seiner Entleibung ihro selbsten gesaget haben soll) in unsern Diensten gestanden, uns von solcher von mehrgedachtem Capitain begangenen Facite Nachricht ertheilet haben, welchen Falls wir es daran nicht ermangeln lassen, sondern Euer Liebden darunter alle billichmäßige Satisfaction verschaffet haben würden. Nachdemmahl aber Euer Liebden solches unter hohen Standes-Personen gewöhnliches Mittel, mithin den dabey billich auf uns zu nehmenden Egard hindan zu setzen, und die Sache zu einer solchen Extremität kommen zu lassen gefallen; So werden dieselbe uns nicht verdencken, daß wir den uns hiedurch zugefügten Tort nicht so stillschweigend hin nehmen, sondern von Euer Liebden, wie hiemit geschiehet, zu verlangen gemüßiget werden, daß sie sowohl uns, als des entleibeten Hauptmanns in unseren Landen und respective Diensten sich aufhaltenden, und bey uns hierum inständig ansuchenden Anverwandten gehörige zureichende Satisfaction geben, die Missethäter, welche so eine detestable That verrichtet, dergestalt, wie es die Göttliche und weltliche Rechte erfodern, ohn einiges An- und Nachsehen abstraffen, oder aber selbige uns zu solchem Ende aus-

genwart, in des Königlichen Schwedischen Residenten Hause in Hamburg, an unserem Capitain Salmuth, auf eine gantz grausame Manier verübten Mordthat uns surpreniret, und wie uns solche um so vielmehr zu Gemüthe gegangen seyn müsse, ie mehr wir uns von Euer Liebden die Hoffnung machen sollen, es würden dieselbe, wenn besagter Salmuth, wie berichtet worden, an dem ihro gebührenden Respect manquiret hätte, in Betracht, daß selbiger (wie er denn solches noch den Tag vor seiner Entleibung ihro selbsten gesaget haben soll) in unsern Diensten gestanden, uns von solcher von mehrgedachtem Capitain begangenen Facite Nachricht ertheilet haben, welchen Falls wir es daran nicht ermangeln lassen, sondern Euer Liebden darunter alle billichmäßige Satisfaction verschaffet haben würden. Nachdemmahl aber Euer Liebden solches unter hohen Standes-Personen gewöhnliches Mittel, mithin den dabey billich auf uns zu nehmenden Egard hindan zu setzen, und die Sache zu einer solchen Extremität kommen zu lassen gefallen; So werden dieselbe uns nicht verdencken, daß wir den uns hiedurch zugefügten Tort nicht so stillschweigend hin nehmen, sondern von Euer Liebden, wie hiemit geschiehet, zu verlangen gemüßiget werden, daß sie sowohl uns, als des entleibeten Hauptmanns in unseren Landen und respective Diensten sich aufhaltenden, und bey uns hierum inständig ansuchenden Anverwandten gehörige zureichende Satisfaction geben, die Missethäter, welche so eine detestable That verrichtet, dergestalt, wie es die Göttliche und weltliche Rechte erfodern, ohn einiges An- und Nachsehen abstraffen, oder aber selbige uns zu solchem Ende aus-

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                     von Euer Liebden die Hoffnung machen sollen, es würden dieselbe, wenn besagter
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                     in Betracht, daß selbiger (wie er denn solches noch den Tag vor seiner
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[566/0602] genwart, in des Königlichen Schwedischen Residenten Hause in Hamburg, an unserem Capitain Salmuth, auf eine gantz grausame Manier verübten Mordthat uns surpreniret, und wie uns solche um so vielmehr zu Gemüthe gegangen seyn müsse, ie mehr wir uns von Euer Liebden die Hoffnung machen sollen, es würden dieselbe, wenn besagter Salmuth, wie berichtet worden, an dem ihro gebührenden Respect manquiret hätte, in Betracht, daß selbiger (wie er denn solches noch den Tag vor seiner Entleibung ihro selbsten gesaget haben soll) in unsern Diensten gestanden, uns von solcher von mehrgedachtem Capitain begangenen Facite Nachricht ertheilet haben, welchen Falls wir es daran nicht ermangeln lassen, sondern Euer Liebden darunter alle billichmäßige Satisfaction verschaffet haben würden. Nachdemmahl aber Euer Liebden solches unter hohen Standes-Personen gewöhnliches Mittel, mithin den dabey billich auf uns zu nehmenden Egard hindan zu setzen, und die Sache zu einer solchen Extremität kommen zu lassen gefallen; So werden dieselbe uns nicht verdencken, daß wir den uns hiedurch zugefügten Tort nicht so stillschweigend hin nehmen, sondern von Euer Liebden, wie hiemit geschiehet, zu verlangen gemüßiget werden, daß sie sowohl uns, als des entleibeten Hauptmanns in unseren Landen und respective Diensten sich aufhaltenden, und bey uns hierum inständig ansuchenden Anverwandten gehörige zureichende Satisfaction geben, die Missethäter, welche so eine detestable That verrichtet, dergestalt, wie es die Göttliche und weltliche Rechte erfodern, ohn einiges An- und Nachsehen abstraffen, oder aber selbige uns zu solchem Ende aus-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 566. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/602>, abgerufen am 24.11.2024.