treu-patriotische Absicht gerichtet, und wohin diese, bey hiesiger
Zusammenkunfft unsere Consilia zu vereinbaren, uns gemessen anbefohlen, nicht
zweiflend, Eure Käyserliche Majestät werden solches in Käyserlichen Gnaden
vermercken, und sich von ihnen nichts beybringen lassen, ob solten sie in ihrem
obliegenden devoten Eyfer und Vertrauen gegen dieselbe ermüden, und nicht aus
allen Kräfften abwenden zu helffen suchen, daß die Reichs-Feinde sich der
innerlichen Mißhelligkeit nicht zu praevaliren, noch in die Viscera Imperii
mehres einzudringen, Gelegenheit zu nehmen haben mögen, sondern vielmehr von
ihnen allergnädigst persuadirt seyn, daß sie, als getreue Teutsche Fürsten, zu
Aufrechtbehaltung des Reichs Harmonie, und daher fliessenden Wohlstandes, nichts
in der Welt sparen, sondern mit zusammen gesetzter Macht einen sichern
reputirlichen Frieden zu erwerben, ihre Vires nach Möglichkeit verstärcken
werden. Allergestalt nun Eure Käyserliche Majestät diesen führenden so
innocenten als heilsamen Intent dem wahren Interesse des Reichs in Käyserlichen
Gnaden allerdings conform befinden werden; Also stehet zu dero
Reichs-väterlicher gnädigster Disposition, solchen zu seiner Würcklichkeit zu
bringen, und offtbesagte unsere gnädigste Herren Principalen zu Vergrösserung
ihrer vorhin gehorsamst devovirten möglichsten Diensten zu verhinden, und
deroselben zu Käyserlicher allerhöchster Milde und Gnade thun wir uns in
allertieffster Submission bestens empfehlen. Datum Franckfurt am Mäyn, den 8.
(18.) Martii, Anno 1695.
treu-patriotische Absicht gerichtet, und wohin diese, bey hiesiger
Zusammenkunfft unsere Consilia zu vereinbaren, uns gemessen anbefohlen, nicht
zweiflend, Eure Käyserliche Majestät werden solches in Käyserlichen Gnaden
vermercken, und sich von ihnen nichts beybringen lassen, ob solten sie in ihrem
obliegenden devoten Eyfer und Vertrauen gegen dieselbe ermüden, und nicht aus
allen Kräfften abwenden zu helffen suchen, daß die Reichs-Feinde sich der
innerlichen Mißhelligkeit nicht zu praevaliren, noch in die Viscera Imperii
mehres einzudringen, Gelegenheit zu nehmen haben mögen, sondern vielmehr von
ihnen allergnädigst persuadirt seyn, daß sie, als getreue Teutsche Fürsten, zu
Aufrechtbehaltung des Reichs Harmonie, und daher fliessenden Wohlstandes, nichts
in der Welt sparen, sondern mit zusammen gesetzter Macht einen sichern
reputirlichen Frieden zu erwerben, ihre Vires nach Möglichkeit verstärcken
werden. Allergestalt nun Eure Käyserliche Majestät diesen führenden so
innocenten als heilsamen Intent dem wahren Interesse des Reichs in Käyserlichen
Gnaden allerdings conform befinden werden; Also stehet zu dero
Reichs-väterlicher gnädigster Disposition, solchen zu seiner Würcklichkeit zu
bringen, und offtbesagte unsere gnädigste Herren Principalen zu Vergrösserung
ihrer vorhin gehorsamst devovirten möglichsten Diensten zu verhinden, und
deroselben zu Käyserlicher allerhöchster Milde und Gnade thun wir uns in
allertieffster Submission bestens empfehlen. Datum Franckfurt am Mäyn, den 8.
(18.) Martii, Anno 1695.
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treu-patriotische Absicht gerichtet, und wohin diese, bey hiesiger
Zusammenkunfft unsere Consilia zu vereinbaren, uns gemessen anbefohlen, nicht
zweiflend, Eure Käyserliche Majestät werden solches in Käyserlichen Gnaden
vermercken, und sich von ihnen nichts beybringen lassen, ob solten sie in ihrem
obliegenden devoten Eyfer und Vertrauen gegen dieselbe ermüden, und nicht aus
allen Kräfften abwenden zu helffen suchen, daß die Reichs-Feinde sich der
innerlichen Mißhelligkeit nicht zu praevaliren, noch in die Viscera Imperii
mehres einzudringen, Gelegenheit zu nehmen haben mögen, sondern vielmehr von
ihnen allergnädigst persuadirt seyn, daß sie, als getreue Teutsche Fürsten, zu
Aufrechtbehaltung des Reichs Harmonie, und daher fliessenden Wohlstandes, nichts
in der Welt sparen, sondern mit zusammen gesetzter Macht einen sichern
reputirlichen Frieden zu erwerben, ihre Vires nach Möglichkeit verstärcken
werden. Allergestalt nun Eure Käyserliche Majestät diesen führenden so
innocenten als heilsamen Intent dem wahren Interesse des Reichs in Käyserlichen
Gnaden allerdings conform befinden werden; Also stehet zu dero
Reichs-väterlicher gnädigster Disposition, solchen zu seiner Würcklichkeit zu
bringen, und offtbesagte unsere gnädigste Herren Principalen zu Vergrösserung
ihrer vorhin gehorsamst devovirten möglichsten Diensten zu verhinden, und
deroselben zu Käyserlicher allerhöchster Milde und Gnade thun wir uns in
allertieffster Submission bestens empfehlen. Datum Franckfurt am Mäyn, den 8.
(18.) Martii, Anno 1695.</p></div></body></text></TEI>
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treu-patriotische Absicht gerichtet, und wohin diese, bey hiesiger Zusammenkunfft unsere Consilia zu vereinbaren, uns gemessen anbefohlen, nicht zweiflend, Eure Käyserliche Majestät werden solches in Käyserlichen Gnaden vermercken, und sich von ihnen nichts beybringen lassen, ob solten sie in ihrem obliegenden devoten Eyfer und Vertrauen gegen dieselbe ermüden, und nicht aus allen Kräfften abwenden zu helffen suchen, daß die Reichs-Feinde sich der innerlichen Mißhelligkeit nicht zu praevaliren, noch in die Viscera Imperii mehres einzudringen, Gelegenheit zu nehmen haben mögen, sondern vielmehr von ihnen allergnädigst persuadirt seyn, daß sie, als getreue Teutsche Fürsten, zu Aufrechtbehaltung des Reichs Harmonie, und daher fliessenden Wohlstandes, nichts in der Welt sparen, sondern mit zusammen gesetzter Macht einen sichern reputirlichen Frieden zu erwerben, ihre Vires nach Möglichkeit verstärcken werden. Allergestalt nun Eure Käyserliche Majestät diesen führenden so innocenten als heilsamen Intent dem wahren Interesse des Reichs in Käyserlichen Gnaden allerdings conform befinden werden; Also stehet zu dero Reichs-väterlicher gnädigster Disposition, solchen zu seiner Würcklichkeit zu bringen, und offtbesagte unsere gnädigste Herren Principalen zu Vergrösserung ihrer vorhin gehorsamst devovirten möglichsten Diensten zu verhinden, und deroselben zu Käyserlicher allerhöchster Milde und Gnade thun wir uns in allertieffster Submission bestens empfehlen. Datum Franckfurt am Mäyn, den 8. (18.) Martii, Anno 1695.
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 486. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/522>, abgerufen am 24.11.2024.
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