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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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leichter und beqvemer. Was Passauischer Seits von inevitabler Necessität, und daß dieselbe pro Causa compulsiva der intendirenden Erection angezogen werden will, da können unsere gnädigste Herren Principalen sich darinnen um so weniger finden, als selbe sich erst ietzo, und post tot retro Secula solle ereignet haben, und glauben vielmehr, daß sich dieselbe schon längstens, oder auch zu denen Zeiten, da die Durchläuchtigste Ertz-Hertzogen aus dem glorwürdigsten Ertz-Hause Oesterreich dem Hoch-Stifft Passau hochlobwürdigst vorgestanden, oder wenigstens ehe und bevor die Differenz super Jure Metropolitico zu einem so kostbaren Process erwachsen, sich geäusert haben würde. Daß von der Erection oder Exemtion einige Utilität zu verhoffen, und nicht vielmehr grosser Schaden, Inconvenientien und Confusion daraus zu besorgen, cum omnis Novitas periculosa sit, ist bereits mit allerunterthänigstem Respect angeführt worden, und kan nicht anders seyn, denn daß durch ein oder andere Innovation eine höchstschädliche Aenderung des Systematis Hierarchici und üble Sequelen erfolgen, und eo ipso, die ohne das heimlich weit aus einander gesetzte Gemüther noch mehrers alterirt, nichts als Mißtrauen und noch mehrere Steckung vieler so lang suspendirter wichtiger Reichs-Geschäffte unumgänglich verursacht werde. Man begehret hier nicht anzuführen, daß gegen den bißherigen Ordinem Hierarchiae schnur stracks lauffe, daß ein Ertz-Bischoff denen Bischoffen nachsitzen solle, cum Praelatio Dignitatis a Partis Voluntate non pendeat, sondern es leget sich von selbsten an Tag, daß in des Hoch-Stiffts Passau

leichter und beqvemer. Was Passauischer Seits von inevitabler Necessität, und daß dieselbe pro Causa compulsiva der intendirenden Erection angezogen werden will, da können unsere gnädigste Herren Principalen sich darinnen um so weniger finden, als selbe sich erst ietzo, und post tot retro Secula solle ereignet haben, und glauben vielmehr, daß sich dieselbe schon längstens, oder auch zu denen Zeiten, da die Durchläuchtigste Ertz-Hertzogen aus dem glorwürdigsten Ertz-Hause Oesterreich dem Hoch-Stifft Passau hochlobwürdigst vorgestanden, oder wenigstens ehe und bevor die Differenz super Jure Metropolitico zu einem so kostbaren Process erwachsen, sich geäusert haben würde. Daß von der Erection oder Exemtion einige Utilität zu verhoffen, und nicht vielmehr grosser Schaden, Inconvenientien und Confusion daraus zu besorgen, cum omnis Novitas periculosa sit, ist bereits mit allerunterthänigstem Respect angeführt worden, und kan nicht anders seyn, denn daß durch ein oder andere Innovation eine höchstschädliche Aenderung des Systematis Hierarchici und üble Sequelen erfolgen, und eo ipso, die ohne das heimlich weit aus einander gesetzte Gemüther noch mehrers alterirt, nichts als Mißtrauen und noch mehrere Steckung vieler so lang suspendirter wichtiger Reichs-Geschäffte unumgänglich verursacht werde. Man begehret hier nicht anzuführen, daß gegen den bißherigen Ordinem Hierarchiae schnur stracks lauffe, daß ein Ertz-Bischoff denen Bischoffen nachsitzen solle, cum Praelatio Dignitatis a Partis Voluntate non pendeat, sondern es leget sich von selbsten an Tag, daß in des Hoch-Stiffts Passau

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[480/0516] leichter und beqvemer. Was Passauischer Seits von inevitabler Necessität, und daß dieselbe pro Causa compulsiva der intendirenden Erection angezogen werden will, da können unsere gnädigste Herren Principalen sich darinnen um so weniger finden, als selbe sich erst ietzo, und post tot retro Secula solle ereignet haben, und glauben vielmehr, daß sich dieselbe schon längstens, oder auch zu denen Zeiten, da die Durchläuchtigste Ertz-Hertzogen aus dem glorwürdigsten Ertz-Hause Oesterreich dem Hoch-Stifft Passau hochlobwürdigst vorgestanden, oder wenigstens ehe und bevor die Differenz super Jure Metropolitico zu einem so kostbaren Process erwachsen, sich geäusert haben würde. Daß von der Erection oder Exemtion einige Utilität zu verhoffen, und nicht vielmehr grosser Schaden, Inconvenientien und Confusion daraus zu besorgen, cum omnis Novitas periculosa sit, ist bereits mit allerunterthänigstem Respect angeführt worden, und kan nicht anders seyn, denn daß durch ein oder andere Innovation eine höchstschädliche Aenderung des Systematis Hierarchici und üble Sequelen erfolgen, und eo ipso, die ohne das heimlich weit aus einander gesetzte Gemüther noch mehrers alterirt, nichts als Mißtrauen und noch mehrere Steckung vieler so lang suspendirter wichtiger Reichs-Geschäffte unumgänglich verursacht werde. Man begehret hier nicht anzuführen, daß gegen den bißherigen Ordinem Hierarchiae schnur stracks lauffe, daß ein Ertz-Bischoff denen Bischoffen nachsitzen solle, cum Praelatio Dignitatis a Partis Voluntate non pendeat, sondern es leget sich von selbsten an Tag, daß in des Hoch-Stiffts Passau

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 480. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/516>, abgerufen am 24.11.2024.