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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Consolidationis Jure wiederum an- und zurückfällig seyn sollen, welches denn auch der Eventus selbsten, wie obgehört, bestätiget. Und wiewohlen die Pacta & Dispositiones Rupertorum, eorumque Descendentium immediatorum, bishero deducirter Massen, der Sache vor uns den klaren Ausschlag geben; So stabiliret iedoch Hertzogen Alexandri, Stipitis nostri communis, Testamentarische unserm ehevorigen Schreiben bereits beygelegte Verordnung, unser Jus Primogeniturae & Consolidationis in Ordine auf die quaestionirte Land und Leute noch mehrers, klärers, und allerdings ohnwidersprechlich, gegen welche Euer Liebden hauptsächlich nichts anders einwenden, als wie Hertzog Wolffgang, da derselbe, laut Hertzogen Alexandri Testament, wie wir verstanden, seinem Primogenito Zweybrück entziehen, solches dem Secundogenito auch per Substitutionem Sequioribus natu zueignen können; Item aus denen von uns allegirten, von Hertzogen Alexandri jüngern Söhnen extradirten Reversen erhelle, daß sie nur auf die Fälle NB. in der stracken Linie, nicht aber auf Collateral-Erbschafften renuncirt: Zudem seyn durch den Marpurgischen Vergleich (von dem Diesenbodenbergischen Vergleich abstrahiren Euer Liebden nunmehro, der Ursachen auser Zweifel, weil sie sich dessen Bewandtniß, und daß derselbe an sich nichtig, niemahlen zum Stande kommen, und von allen unsern Herren Vorfahren iederzeit kräfftigst widersprochen worden, indessen mehrers und gründlichers informiren lassen) die Lande Quaestionis Hertzogen Ruprecht, wie dieselbe sein Herr Bruder, Hertzog Ludwig, als regierender Herr, besessen, eingeräumt wor-

Consolidationis Jure wiederum an- und zurückfällig seyn sollen, welches denn auch der Eventus selbsten, wie obgehört, bestätiget. Und wiewohlen die Pacta & Dispositiones Rupertorum, eorumque Descendentium immediatorum, bishero deducirter Massen, der Sache vor uns den klaren Ausschlag geben; So stabiliret iedoch Hertzogen Alexandri, Stipitis nostri communis, Testamentarische unserm ehevorigen Schreiben bereits beygelegte Verordnung, unser Jus Primogeniturae & Consolidationis in Ordine auf die quaestionirte Land und Leute noch mehrers, klärers, und allerdings ohnwidersprechlich, gegen welche Euer Liebden hauptsächlich nichts anders einwenden, als wie Hertzog Wolffgang, da derselbe, laut Hertzogen Alexandri Testament, wie wir verstanden, seinem Primogenito Zweybrück entziehen, solches dem Secundogenito auch per Substitutionem Sequioribus natu zueignen können; Item aus denen von uns allegirten, von Hertzogen Alexandri jüngern Söhnen extradirten Reversen erhelle, daß sie nur auf die Fälle NB. in der stracken Linie, nicht aber auf Collateral-Erbschafften renuncirt: Zudem seyn durch den Marpurgischen Vergleich (von dem Diesenbodenbergischen Vergleich abstrahiren Euer Liebden nunmehro, der Ursachen auser Zweifel, weil sie sich dessen Bewandtniß, und daß derselbe an sich nichtig, niemahlen zum Stande kommen, und von allen unsern Herren Vorfahren iederzeit kräfftigst widersprochen worden, indessen mehrers und gründlichers informiren lassen) die Lande Quaestionis Hertzogen Ruprecht, wie dieselbe sein Herr Bruder, Hertzog Ludwig, als regierender Herr, besessen, eingeräumt wor-

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[465/0501] Consolidationis Jure wiederum an- und zurückfällig seyn sollen, welches denn auch der Eventus selbsten, wie obgehört, bestätiget. Und wiewohlen die Pacta & Dispositiones Rupertorum, eorumque Descendentium immediatorum, bishero deducirter Massen, der Sache vor uns den klaren Ausschlag geben; So stabiliret iedoch Hertzogen Alexandri, Stipitis nostri communis, Testamentarische unserm ehevorigen Schreiben bereits beygelegte Verordnung, unser Jus Primogeniturae & Consolidationis in Ordine auf die quaestionirte Land und Leute noch mehrers, klärers, und allerdings ohnwidersprechlich, gegen welche Euer Liebden hauptsächlich nichts anders einwenden, als wie Hertzog Wolffgang, da derselbe, laut Hertzogen Alexandri Testament, wie wir verstanden, seinem Primogenito Zweybrück entziehen, solches dem Secundogenito auch per Substitutionem Sequioribus natu zueignen können; Item aus denen von uns allegirten, von Hertzogen Alexandri jüngern Söhnen extradirten Reversen erhelle, daß sie nur auf die Fälle NB. in der stracken Linie, nicht aber auf Collateral-Erbschafften renuncirt: Zudem seyn durch den Marpurgischen Vergleich (von dem Diesenbodenbergischen Vergleich abstrahiren Euer Liebden nunmehro, der Ursachen auser Zweifel, weil sie sich dessen Bewandtniß, und daß derselbe an sich nichtig, niemahlen zum Stande kommen, und von allen unsern Herren Vorfahren iederzeit kräfftigst widersprochen worden, indessen mehrers und gründlichers informiren lassen) die Lande Quaestionis Hertzogen Ruprecht, wie dieselbe sein Herr Bruder, Hertzog Ludwig, als regierender Herr, besessen, eingeräumt wor-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 465. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/501>, abgerufen am 24.11.2024.