Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

gusti Bruders, Herrn Pfaltzgraf Philippsen davon gebührende Portion (welche bereits in denen zwischen uns Gebrüdern aufgerichteten Abfindungen specificirt, und von dero acceptirt worden, und Krafft dieses solche Seiner Liebden jährliche Contentirung von uns, Pfaltzgraf Philipp Wilhelm, hiermit übernommen wird) wie auch die, Laut unsers Hauses Pacten und Verträgen, verglichene und vorbehaltens Anwartschafften, Tods- und Successions-Fall Fälle in allweg ausgenommen und vorbehalten etc.

CXXXIII.
Wieder-Antwort Churfürst Johann Wilhelms zu Pfaltz auf Pfaltzgraf Christian Augusts bey Rhein, zu Sultzbach, vorherstehendes Antwort-Schreiben, worinn er demselben nochmahls seine wohlgegründete Praetension an die Veldentzische Lande remonstriret, und alles, was er derselben zugegen behaupten wollen, zu refutiren suchet, de Anno 1695.

P. P.

EUer Liebden fernerweites, die Lutzelsteinische Successions-Sache betreffendes Schreiben vom 15. Januarii langhin, haben wir wohlgeliefert erhalten, und daraus hauptsächlich so viel verlesen, daß Euer Liebden, nachdeme sie durch des Herrn Pfaltzgrafen Leopold Ludwigs Liebden, Christlicher Gedächtniß, Todes-Fall übereilet, ob dieselbe bey uns hierunter mit einer Erinnerung einzukommen, oder, wie unsers in GOtt ruhenden gnädigst geliebtesten Herrn Vaters Churfürstliche Durchläuchtigkeit, höchstseliger Gedächtniß, in dergleichen unser gemeinsames Haus concernirenden Angelegenheiten allezeit zu thun gepfleget, von uns die Eröffnung un-

gusti Bruders, Herrn Pfaltzgraf Philippsen davon gebührende Portion (welche bereits in denen zwischen uns Gebrüdern aufgerichteten Abfindungen specificirt, und von dero acceptirt worden, und Krafft dieses solche Seiner Liebden jährliche Contentirung von uns, Pfaltzgraf Philipp Wilhelm, hiermit übernommen wird) wie auch die, Laut unsers Hauses Pacten und Verträgen, verglichene und vorbehaltens Anwartschafften, Tods- und Successions-Fall Fälle in allweg ausgenommen und vorbehalten etc.

CXXXIII.
Wieder-Antwort Churfürst Johann Wilhelms zu Pfaltz auf Pfaltzgraf Christian Augusts bey Rhein, zu Sultzbach, vorherstehendes Antwort-Schreiben, worinn er demselben nochmahls seine wohlgegründete Praetension an die Veldentzische Lande remonstriret, und alles, was er derselben zugegen behaupten wollen, zu refutiren suchet, de Anno 1695.

P. P.

EUer Liebden fernerweites, die Lutzelsteinische Successions-Sache betreffendes Schreiben vom 15. Januarii langhin, haben wir wohlgeliefert erhalten, und daraus hauptsächlich so viel verlesen, daß Euer Liebden, nachdeme sie durch des Herrn Pfaltzgrafen Leopold Ludwigs Liebden, Christlicher Gedächtniß, Todes-Fall übereilet, ob dieselbe bey uns hierunter mit einer Erinnerung einzukommen, oder, wie unsers in GOtt ruhenden gnädigst geliebtesten Herrn Vaters Churfürstliche Durchläuchtigkeit, höchstseliger Gedächtniß, in dergleichen unser gemeinsames Haus concernirenden Angelegenheiten allezeit zu thun gepfleget, von uns die Eröffnung un-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0481" n="445"/>
gusti Bruders, Herrn Pfaltzgraf Philippsen
                     davon gebührende Portion (welche bereits in denen zwischen uns Gebrüdern
                     aufgerichteten Abfindungen specificirt, und von dero acceptirt worden, und
                     Krafft dieses solche Seiner Liebden jährliche Contentirung von uns, Pfaltzgraf
                     Philipp Wilhelm, hiermit übernommen wird) wie auch die, Laut unsers Hauses
                     Pacten und Verträgen, verglichene und vorbehaltens Anwartschafften, Tods- und
                     Successions-Fall Fälle in allweg ausgenommen und vorbehalten etc.</p>
      </div>
      <div>
        <head>CXXXIII.<lb/></head>
        <l>Wieder-Antwort Churfürst Johann Wilhelms zu Pfaltz auf Pfaltzgraf Christian
                     Augusts bey Rhein, zu Sultzbach, vorherstehendes Antwort-Schreiben, worinn er
                     demselben nochmahls seine wohlgegründete Praetension an die Veldentzische Lande
                     remonstriret, und alles, was er derselben zugegen behaupten wollen, zu refutiren
                     suchet, de Anno 1695.</l>
        <p>P. P.</p>
        <p>EUer Liebden fernerweites, die Lutzelsteinische Successions-Sache betreffendes
                     Schreiben vom 15. Januarii langhin, haben wir wohlgeliefert erhalten, und daraus
                     hauptsächlich so viel verlesen, daß Euer Liebden, nachdeme sie durch des Herrn
                     Pfaltzgrafen Leopold Ludwigs Liebden, Christlicher Gedächtniß, Todes-Fall
                     übereilet, ob dieselbe bey uns hierunter mit einer Erinnerung einzukommen, oder,
                     wie unsers in GOtt ruhenden gnädigst geliebtesten Herrn Vaters Churfürstliche
                     Durchläuchtigkeit, höchstseliger Gedächtniß, in dergleichen unser gemeinsames
                     Haus concernirenden Angelegenheiten allezeit zu thun gepfleget, von uns die
                     Eröffnung un-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[445/0481] gusti Bruders, Herrn Pfaltzgraf Philippsen davon gebührende Portion (welche bereits in denen zwischen uns Gebrüdern aufgerichteten Abfindungen specificirt, und von dero acceptirt worden, und Krafft dieses solche Seiner Liebden jährliche Contentirung von uns, Pfaltzgraf Philipp Wilhelm, hiermit übernommen wird) wie auch die, Laut unsers Hauses Pacten und Verträgen, verglichene und vorbehaltens Anwartschafften, Tods- und Successions-Fall Fälle in allweg ausgenommen und vorbehalten etc. CXXXIII. Wieder-Antwort Churfürst Johann Wilhelms zu Pfaltz auf Pfaltzgraf Christian Augusts bey Rhein, zu Sultzbach, vorherstehendes Antwort-Schreiben, worinn er demselben nochmahls seine wohlgegründete Praetension an die Veldentzische Lande remonstriret, und alles, was er derselben zugegen behaupten wollen, zu refutiren suchet, de Anno 1695. P. P. EUer Liebden fernerweites, die Lutzelsteinische Successions-Sache betreffendes Schreiben vom 15. Januarii langhin, haben wir wohlgeliefert erhalten, und daraus hauptsächlich so viel verlesen, daß Euer Liebden, nachdeme sie durch des Herrn Pfaltzgrafen Leopold Ludwigs Liebden, Christlicher Gedächtniß, Todes-Fall übereilet, ob dieselbe bey uns hierunter mit einer Erinnerung einzukommen, oder, wie unsers in GOtt ruhenden gnädigst geliebtesten Herrn Vaters Churfürstliche Durchläuchtigkeit, höchstseliger Gedächtniß, in dergleichen unser gemeinsames Haus concernirenden Angelegenheiten allezeit zu thun gepfleget, von uns die Eröffnung un-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/481
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 445. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/481>, abgerufen am 24.11.2024.