unsere hoch- und löblichen Mit-Stände werden bey solchem betrübten Zustand uns
alles dasjenige, was zu Consolation und Ergötzlichkeit vor so viel erlittene
Drangsalen gereichen kan, gerne gönnen, und nach Vermögen zu verschaffen geneigt
seyn; also haben wir auch der Nothdurfft zu seyn befunden, die Herren und euch
hiemit freundlich und gnädig zu ersuchen, sie wolten, von obhabender Vollmacht
und Commission wegen, einen gemeinsamen Reichs-Schluß zu unserer so höchst
benöthigter sonderbaren Consolation abfassen, und damit uns die versichrende
Hoffnung geben, daß wir und unser Fürstliches Haus bey denen künfftigen
Friedens-Tractaten, in alle unserer Befugniß vollkommentlichen restituiret, und
der zugefügte vorsetzliche Schaden und Ruin, mit billichmäßiger Satisfaction
ersetzet, und ehe solches geschehen, kein Fried gegeben werden, immittelst aber
unsere so sehr ruinirte Lande, welche, ihrer unglücklichen Situation nach, bis
daher Sedes Belli gewesen, und noch zur Zeit dem Vermuthen nach, bleiben müssen,
mit denen Einqvartierungs- und andern Reichs- oder Cräyß-Beschwerden allerdings
verschonet, herentgegen, so viel immer möglich, vor fernern feindlichen
Bedrängnissen beschützet und befreyet, zumahlen aber bey fürfallenden
Kriegs-Operationen oder Still-Lagern, mit Unterlassung guter Kriegs-Disciplin
nicht noch mehreres zu Grund gerichtet, und vollends öde gemachet, zu dessen
allen desto gewisseren Effect aber die Sache Ihrer Käyserlichen Majestät zu dero
allergnädigsten Reichs-väterlichen Sorgfalt, von Reichs-Convents wegen,
specialiter angelegentlichst recommendiret werden solle. Unser altes Fürstl.
Haus
unsere hoch- und löblichen Mit-Stände werden bey solchem betrübten Zustand uns
alles dasjenige, was zu Consolation und Ergötzlichkeit vor so viel erlittene
Drangsalen gereichen kan, gerne gönnen, und nach Vermögen zu verschaffen geneigt
seyn; also haben wir auch der Nothdurfft zu seyn befunden, die Herren und euch
hiemit freundlich und gnädig zu ersuchen, sie wolten, von obhabender Vollmacht
und Commission wegen, einen gemeinsamen Reichs-Schluß zu unserer so höchst
benöthigter sonderbaren Consolation abfassen, und damit uns die versichrende
Hoffnung geben, daß wir und unser Fürstliches Haus bey denen künfftigen
Friedens-Tractaten, in alle unserer Befugniß vollkommentlichen restituiret, und
der zugefügte vorsetzliche Schaden und Ruin, mit billichmäßiger Satisfaction
ersetzet, und ehe solches geschehen, kein Fried gegeben werden, immittelst aber
unsere so sehr ruinirte Lande, welche, ihrer unglücklichen Situation nach, bis
daher Sedes Belli gewesen, und noch zur Zeit dem Vermuthen nach, bleiben müssen,
mit denen Einqvartierungs- und andern Reichs- oder Cräyß-Beschwerden allerdings
verschonet, herentgegen, so viel immer möglich, vor fernern feindlichen
Bedrängnissen beschützet und befreyet, zumahlen aber bey fürfallenden
Kriegs-Operationen oder Still-Lagern, mit Unterlassung guter Kriegs-Disciplin
nicht noch mehreres zu Grund gerichtet, und vollends öde gemachet, zu dessen
allen desto gewisseren Effect aber die Sache Ihrer Käyserlichen Majestät zu dero
allergnädigsten Reichs-väterlichen Sorgfalt, von Reichs-Convents wegen,
specialiter angelegentlichst recommendiret werden solle. Unser altes Fürstl.
Haus
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unsere hoch- und löblichen Mit-Stände werden bey solchem betrübten Zustand uns
alles dasjenige, was zu Consolation und Ergötzlichkeit vor so viel erlittene
Drangsalen gereichen kan, gerne gönnen, und nach Vermögen zu verschaffen geneigt
seyn; also haben wir auch der Nothdurfft zu seyn befunden, die Herren und euch
hiemit freundlich und gnädig zu ersuchen, sie wolten, von obhabender Vollmacht
und Commission wegen, einen gemeinsamen Reichs-Schluß zu unserer so höchst
benöthigter sonderbaren Consolation abfassen, und damit uns die versichrende
Hoffnung geben, daß wir und unser Fürstliches Haus bey denen künfftigen
Friedens-Tractaten, in alle unserer Befugniß vollkommentlichen restituiret, und
der zugefügte vorsetzliche Schaden und Ruin, mit billichmäßiger Satisfaction
ersetzet, und ehe solches geschehen, kein Fried gegeben werden, immittelst aber
unsere so sehr ruinirte Lande, welche, ihrer unglücklichen Situation nach, bis
daher Sedes Belli gewesen, und noch zur Zeit dem Vermuthen nach, bleiben müssen,
mit denen Einqvartierungs- und andern Reichs- oder Cräyß-Beschwerden allerdings
verschonet, herentgegen, so viel immer möglich, vor fernern feindlichen
Bedrängnissen beschützet und befreyet, zumahlen aber bey fürfallenden
Kriegs-Operationen oder Still-Lagern, mit Unterlassung guter Kriegs-Disciplin
nicht noch mehreres zu Grund gerichtet, und vollends öde gemachet, zu dessen
allen desto gewisseren Effect aber die Sache Ihrer Käyserlichen Majestät zu dero
allergnädigsten Reichs-väterlichen Sorgfalt, von Reichs-Convents wegen,
specialiter angelegentlichst recommendiret werden solle. Unser altes Fürstl.
Haus
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unsere hoch- und löblichen Mit-Stände werden bey solchem betrübten Zustand uns alles dasjenige, was zu Consolation und Ergötzlichkeit vor so viel erlittene Drangsalen gereichen kan, gerne gönnen, und nach Vermögen zu verschaffen geneigt seyn; also haben wir auch der Nothdurfft zu seyn befunden, die Herren und euch hiemit freundlich und gnädig zu ersuchen, sie wolten, von obhabender Vollmacht und Commission wegen, einen gemeinsamen Reichs-Schluß zu unserer so höchst benöthigter sonderbaren Consolation abfassen, und damit uns die versichrende Hoffnung geben, daß wir und unser Fürstliches Haus bey denen künfftigen Friedens-Tractaten, in alle unserer Befugniß vollkommentlichen restituiret, und der zugefügte vorsetzliche Schaden und Ruin, mit billichmäßiger Satisfaction ersetzet, und ehe solches geschehen, kein Fried gegeben werden, immittelst aber unsere so sehr ruinirte Lande, welche, ihrer unglücklichen Situation nach, bis daher Sedes Belli gewesen, und noch zur Zeit dem Vermuthen nach, bleiben müssen, mit denen Einqvartierungs- und andern Reichs- oder Cräyß-Beschwerden allerdings verschonet, herentgegen, so viel immer möglich, vor fernern feindlichen Bedrängnissen beschützet und befreyet, zumahlen aber bey fürfallenden Kriegs-Operationen oder Still-Lagern, mit Unterlassung guter Kriegs-Disciplin nicht noch mehreres zu Grund gerichtet, und vollends öde gemachet, zu dessen allen desto gewisseren Effect aber die Sache Ihrer Käyserlichen Majestät zu dero allergnädigsten Reichs-väterlichen Sorgfalt, von Reichs-Convents wegen, specialiter angelegentlichst recommendiret werden solle. Unser altes Fürstl. Haus
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 335. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/371>, abgerufen am 24.11.2024.
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