Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

klar an den Tag gegeben, daß sie keiner im heiligen Römischen Reich zugelassenen Religion ex integro beypflichteten, sondern unterschiedene neue bis anhero unerhörte falsche Dogmata hielten, ja in vielen Articulis unter sich selbsten substantialiter discrepirten, und solches nicht aus Furcht oder Mangel genugsamer Unterweisung, sondern ihrer eigenen Caprizio und höchststraffbaren Halsstarrigkeit, thäten, sie dahero keines Weges befindeten, daß das Instrumentum Pacis disfalls Statt habe, oder an demjenigen, was seithero wider die Tefferecker vorgenommen worden, in einigerley Wege unrecht geschehen sey; Sondern es hielten vielmehr Euer Hochfürstliche Eminenz dafür, daß sie wider alle sowohl geist-als weltliche Rechte, auch löbliche Reichs-Satzungen handeln, mithin eine schwere Verantwortung auf sich bürden würden, wenn dergleichen ärgerliche Sectarii und Novatores in dero anvertrautem Ertz-Stifft von deroselben länger geduldet werden solten. Bey welcher Entschliessung denn auch dieselbe bis dahero dergestalt verblieben, daß sie nicht allein bemeldte Tefferecker nicht länger geduldet, sondern auch denen Ausgeschafften guten Theils weder ihre Güter, Vermögen, noch Kinder nicht abfolgen, sondern vielmehr diese letztere ihnen ab- und wegnehmen lassen; So haben, in Ansehung der hierunter vorgehenden Contravention wider die klare Disposition des Instrumenti Pacis, auch der Euer Hochfürstlichen Eminenz gemachten falschen Impression, als ob diese sich zu der Evangelischen Religion und Augspurgischen Confession bekennende Leute derselben nicht ex integro adhaerireten, und solchem nach ärgerliche Sectarii und Nova-

klar an den Tag gegeben, daß sie keiner im heiligen Römischen Reich zugelassenen Religion ex integro beypflichteten, sondern unterschiedene neue bis anhero unerhörte falsche Dogmata hielten, ja in vielen Articulis unter sich selbsten substantialiter discrepirten, und solches nicht aus Furcht oder Mangel genugsamer Unterweisung, sondern ihrer eigenen Caprizio und höchststraffbaren Halsstarrigkeit, thäten, sie dahero keines Weges befindeten, daß das Instrumentum Pacis disfalls Statt habe, oder an demjenigen, was seithero wider die Tefferecker vorgenommen worden, in einigerley Wege unrecht geschehen sey; Sondern es hielten vielmehr Euer Hochfürstliche Eminenz dafür, daß sie wider alle sowohl geist-als weltliche Rechte, auch löbliche Reichs-Satzungen handeln, mithin eine schwere Verantwortung auf sich bürden würden, wenn dergleichen ärgerliche Sectarii und Novatores in dero anvertrautem Ertz-Stifft von deroselben länger geduldet werden solten. Bey welcher Entschliessung denn auch dieselbe bis dahero dergestalt verblieben, daß sie nicht allein bemeldte Tefferecker nicht länger geduldet, sondern auch denen Ausgeschafften guten Theils weder ihre Güter, Vermögen, noch Kinder nicht abfolgen, sondern vielmehr diese letztere ihnen ab- und wegnehmen lassen; So haben, in Ansehung der hierunter vorgehenden Contravention wider die klare Disposition des Instrumenti Pacis, auch der Euer Hochfürstlichen Eminenz gemachten falschen Impression, als ob diese sich zu der Evangelischen Religion und Augspurgischen Confession bekennende Leute derselben nicht ex integro adhaerireten, und solchem nach ärgerliche Sectarii und Nova-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0290" n="254"/>
klar an den Tag gegeben, daß sie keiner im heiligen
                     Römischen Reich zugelassenen Religion ex integro beypflichteten, sondern
                     unterschiedene neue bis anhero unerhörte falsche Dogmata hielten, ja in vielen
                     Articulis unter sich selbsten substantialiter discrepirten, und solches nicht
                     aus Furcht oder Mangel genugsamer Unterweisung, sondern ihrer eigenen Caprizio
                     und höchststraffbaren Halsstarrigkeit, thäten, sie dahero keines Weges
                     befindeten, daß das Instrumentum Pacis disfalls Statt habe, oder an demjenigen,
                     was seithero wider die Tefferecker vorgenommen worden, in einigerley Wege
                     unrecht geschehen sey; Sondern es hielten vielmehr Euer Hochfürstliche Eminenz
                     dafür, daß sie wider alle sowohl geist-als weltliche Rechte, auch löbliche
                     Reichs-Satzungen handeln, mithin eine schwere Verantwortung auf sich bürden
                     würden, wenn dergleichen ärgerliche Sectarii und Novatores in dero anvertrautem
                     Ertz-Stifft von deroselben länger geduldet werden solten. Bey welcher
                     Entschliessung denn auch dieselbe bis dahero dergestalt verblieben, daß sie
                     nicht allein bemeldte Tefferecker nicht länger geduldet, sondern auch denen
                     Ausgeschafften guten Theils weder ihre Güter, Vermögen, noch Kinder nicht
                     abfolgen, sondern vielmehr diese letztere ihnen ab- und wegnehmen lassen; So
                     haben, in Ansehung der hierunter vorgehenden Contravention wider die klare
                     Disposition des Instrumenti Pacis, auch der Euer Hochfürstlichen Eminenz
                     gemachten falschen Impression, als ob diese sich zu der Evangelischen Religion
                     und Augspurgischen Confession bekennende Leute derselben nicht ex integro
                     adhaerireten, und solchem nach ärgerliche Sectarii und Nova-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[254/0290] klar an den Tag gegeben, daß sie keiner im heiligen Römischen Reich zugelassenen Religion ex integro beypflichteten, sondern unterschiedene neue bis anhero unerhörte falsche Dogmata hielten, ja in vielen Articulis unter sich selbsten substantialiter discrepirten, und solches nicht aus Furcht oder Mangel genugsamer Unterweisung, sondern ihrer eigenen Caprizio und höchststraffbaren Halsstarrigkeit, thäten, sie dahero keines Weges befindeten, daß das Instrumentum Pacis disfalls Statt habe, oder an demjenigen, was seithero wider die Tefferecker vorgenommen worden, in einigerley Wege unrecht geschehen sey; Sondern es hielten vielmehr Euer Hochfürstliche Eminenz dafür, daß sie wider alle sowohl geist-als weltliche Rechte, auch löbliche Reichs-Satzungen handeln, mithin eine schwere Verantwortung auf sich bürden würden, wenn dergleichen ärgerliche Sectarii und Novatores in dero anvertrautem Ertz-Stifft von deroselben länger geduldet werden solten. Bey welcher Entschliessung denn auch dieselbe bis dahero dergestalt verblieben, daß sie nicht allein bemeldte Tefferecker nicht länger geduldet, sondern auch denen Ausgeschafften guten Theils weder ihre Güter, Vermögen, noch Kinder nicht abfolgen, sondern vielmehr diese letztere ihnen ab- und wegnehmen lassen; So haben, in Ansehung der hierunter vorgehenden Contravention wider die klare Disposition des Instrumenti Pacis, auch der Euer Hochfürstlichen Eminenz gemachten falschen Impression, als ob diese sich zu der Evangelischen Religion und Augspurgischen Confession bekennende Leute derselben nicht ex integro adhaerireten, und solchem nach ärgerliche Sectarii und Nova-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/290
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 254. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/290>, abgerufen am 11.06.2024.