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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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wissen sollen, daß ihnen, beydes seiner Naissance, als obhabenden Chargen, und ietziger Qualität halber, seine Ehre viel lieber, als das Leben seyn müsse, durch eine so extreme und ärgerliche Beschimpffung, zu diesem Excesse Anlaß gegeben, als auch mich in seiner, als eines characterisirten Ministri, Person aufs höchste laediret; Als lebe ich demnach der unterthänigsten Zuversicht, es werden Eure Käyserliche Majestät hierunter solche gerechteste Verordnung ergehen lassen, damit mir auch dieferwegen von gedachter Stadt Satisfaction gegeben werden möge. Eure Käyserliche Majestät damit etc. etc. Geben auf meinem Jagt-Hause Weyhausen, den 31. Martii, 1686.

LXXXVII.
Schreiben Pfaltzgraf Leopold Ludwigs bey Rhein, zu Veldentz, an den Käyser Leopoldum, worinn er ihn nochmahls ersuchet, die Chur-Pfältzische Successions-Sache nach den Reichs-Fundamental-Gesetzen rechtlich vorzunehmen und zu entscheiden, de Anno 1686.

P. P.

EUer Käyserliche Majestät wollen in allergnädigstes Andencken ziehen, was Massen auf meine, nach Ableiben Herrn Carls, Pfaltzgrafen bey Rhein, des H. Römischen Reichs Ertz-Schatzmeisters und Churfürstens etc. beschehene unterthänigste Einbringung der Gerechtsame, zu dieser Pfältzischen Chur und angehörigen Landen, Euer Majestät unterm 4. Augusti des nechstabgewichenen Jahrs, mich dahin gnädigst beantwortet, daß sie diesen meinen rechtlichen Anspruch, Pfaltz-Neuburg etc. communiciren, und ferner nach des Reichs Fundamental-Gesetzen die Sache erörtern wolten, indessen ich

wissen sollen, daß ihnen, beydes seiner Naissance, als obhabenden Chargen, und ietziger Qualität halber, seine Ehre viel lieber, als das Leben seyn müsse, durch eine so extreme und ärgerliche Beschimpffung, zu diesem Excesse Anlaß gegeben, als auch mich in seiner, als eines characterisirten Ministri, Person aufs höchste laediret; Als lebe ich demnach der unterthänigsten Zuversicht, es werden Eure Käyserliche Majestät hierunter solche gerechteste Verordnung ergehen lassen, damit mir auch dieferwegen von gedachter Stadt Satisfaction gegeben werden möge. Eure Käyserliche Majestät damit etc. etc. Geben auf meinem Jagt-Hause Weyhausen, den 31. Martii, 1686.

LXXXVII.
Schreiben Pfaltzgraf Leopold Ludwigs bey Rhein, zu Veldentz, an den Käyser Leopoldum, worinn er ihn nochmahls ersuchet, die Chur-Pfältzische Successions-Sache nach den Reichs-Fundamental-Gesetzen rechtlich vorzunehmen und zu entscheiden, de Anno 1686.

P. P.

EUer Käyserliche Majestät wollen in allergnädigstes Andencken ziehen, was Massen auf meine, nach Ableiben Herrn Carls, Pfaltzgrafen bey Rhein, des H. Römischen Reichs Ertz-Schatzmeisters und Churfürstens etc. beschehene unterthänigste Einbringung der Gerechtsame, zu dieser Pfältzischen Chur und angehörigen Landen, Euer Majestät unterm 4. Augusti des nechstabgewichenen Jahrs, mich dahin gnädigst beantwortet, daß sie diesen meinen rechtlichen Anspruch, Pfaltz-Neuburg etc. communiciren, und ferner nach des Reichs Fundamental-Gesetzen die Sache erörtern wolten, indessen ich

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                     demnach der unterthänigsten Zuversicht, es werden Eure Käyserliche Majestät
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[228/0264] wissen sollen, daß ihnen, beydes seiner Naissance, als obhabenden Chargen, und ietziger Qualität halber, seine Ehre viel lieber, als das Leben seyn müsse, durch eine so extreme und ärgerliche Beschimpffung, zu diesem Excesse Anlaß gegeben, als auch mich in seiner, als eines characterisirten Ministri, Person aufs höchste laediret; Als lebe ich demnach der unterthänigsten Zuversicht, es werden Eure Käyserliche Majestät hierunter solche gerechteste Verordnung ergehen lassen, damit mir auch dieferwegen von gedachter Stadt Satisfaction gegeben werden möge. Eure Käyserliche Majestät damit etc. etc. Geben auf meinem Jagt-Hause Weyhausen, den 31. Martii, 1686. LXXXVII. Schreiben Pfaltzgraf Leopold Ludwigs bey Rhein, zu Veldentz, an den Käyser Leopoldum, worinn er ihn nochmahls ersuchet, die Chur-Pfältzische Successions-Sache nach den Reichs-Fundamental-Gesetzen rechtlich vorzunehmen und zu entscheiden, de Anno 1686. P. P. EUer Käyserliche Majestät wollen in allergnädigstes Andencken ziehen, was Massen auf meine, nach Ableiben Herrn Carls, Pfaltzgrafen bey Rhein, des H. Römischen Reichs Ertz-Schatzmeisters und Churfürstens etc. beschehene unterthänigste Einbringung der Gerechtsame, zu dieser Pfältzischen Chur und angehörigen Landen, Euer Majestät unterm 4. Augusti des nechstabgewichenen Jahrs, mich dahin gnädigst beantwortet, daß sie diesen meinen rechtlichen Anspruch, Pfaltz-Neuburg etc. communiciren, und ferner nach des Reichs Fundamental-Gesetzen die Sache erörtern wolten, indessen ich

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 228. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/264>, abgerufen am 24.11.2024.