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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Abgeoroneten, anbey den Access bey Ew. Käyserl. Majestät höchst respectirenden Ministris abzuschneiden, und also den guten Success ihrer treuen Negotiation nach aller Möglichkeit zu hemmen. Gleichwie nun an sich offenbar ist, daß ein solches nicht anders denn aus gar boßhafftem Fürsatz müsse geschehen seyn, dannenhero auch uns, als die sowohl unter der angegriffenen Person unsers Abgeordneten, als auch diese Stadt, durch so unwahre als scandalöse Contenta der Beylags-Weise angefügten Schreibens-Extracte, hefftig injuriret worden, schmertzlich zu Gemüthe gestiegen, gestalt deswegen Competentia zu gehöriger Zeit und Ort reserviren; So haben auch keinen Umgang nehmen können, zu Euer Käyserlichen Majestät in aller Unterthänigkeit deßhalben Zuflucht zu nehmen, und allergehorsamst anzuzeigen, daß die so genannte Schreibens-Extracte mit lauter calumnieusen Narratis und vergalleten Imputationibus angefüllet sind, welche dem Vorsteller, als der sie pro veris anzugeben nicht gescheuet hat, so wenig von respective unsern Abgeordneten, dem Schaffshausen, als auch dieser Stadt, zu beweisen möglich fallen werden, dannenhero wir ex justo dolore, und die Unwahrheit solcher Beymessungen um so mehr public zu machen, nicht entübriget haben seyn können, gedachte Schreibens-Extracte neben einem andern Blätlein, so zu ebenmäßigem Nachtheil und Verkleinerung mehr bemeldter unserer nacher Wien Abgeordneten, von Nicclaus Krullen anhero geschrieben und divelgiret worden, allesammt als Pasquille öffentlich durch den Scharff-Richter an heute verbrennen, annebenst

Abgeoroneten, anbey den Access bey Ew. Käyserl. Majestät höchst respectirenden Ministris abzuschneiden, und also den guten Success ihrer treuen Negotiation nach aller Möglichkeit zu hemmen. Gleichwie nun an sich offenbar ist, daß ein solches nicht anders denn aus gar boßhafftem Fürsatz müsse geschehen seyn, dannenhero auch uns, als die sowohl unter der angegriffenen Person unsers Abgeordneten, als auch diese Stadt, durch so unwahre als scandalöse Contenta der Beylags-Weise angefügten Schreibens-Extracte, hefftig injuriret worden, schmertzlich zu Gemüthe gestiegen, gestalt deswegen Competentia zu gehöriger Zeit und Ort reserviren; So haben auch keinen Umgang nehmen können, zu Euer Käyserlichen Majestät in aller Unterthänigkeit deßhalben Zuflucht zu nehmen, und allergehorsamst anzuzeigen, daß die so genannte Schreibens-Extracte mit lauter calumnieusen Narratis und vergalleten Imputationibus angefüllet sind, welche dem Vorsteller, als der sie pro veris anzugeben nicht gescheuet hat, so wenig von respective unsern Abgeordneten, dem Schaffshausen, als auch dieser Stadt, zu beweisen möglich fallen werden, dannenhero wir ex justo dolore, und die Unwahrheit solcher Beymessungen um so mehr public zu machen, nicht entübriget haben seyn können, gedachte Schreibens-Extracte neben einem andern Blätlein, so zu ebenmäßigem Nachtheil und Verkleinerung mehr bemeldter unserer nacher Wien Abgeordneten, von Nicclaus Krullen anhero geschrieben und divelgiret worden, allesammt als Pasquille öffentlich durch den Scharff-Richter an heute verbrennen, annebenst

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[222/0258] Abgeoroneten, anbey den Access bey Ew. Käyserl. Majestät höchst respectirenden Ministris abzuschneiden, und also den guten Success ihrer treuen Negotiation nach aller Möglichkeit zu hemmen. Gleichwie nun an sich offenbar ist, daß ein solches nicht anders denn aus gar boßhafftem Fürsatz müsse geschehen seyn, dannenhero auch uns, als die sowohl unter der angegriffenen Person unsers Abgeordneten, als auch diese Stadt, durch so unwahre als scandalöse Contenta der Beylags-Weise angefügten Schreibens-Extracte, hefftig injuriret worden, schmertzlich zu Gemüthe gestiegen, gestalt deswegen Competentia zu gehöriger Zeit und Ort reserviren; So haben auch keinen Umgang nehmen können, zu Euer Käyserlichen Majestät in aller Unterthänigkeit deßhalben Zuflucht zu nehmen, und allergehorsamst anzuzeigen, daß die so genannte Schreibens-Extracte mit lauter calumnieusen Narratis und vergalleten Imputationibus angefüllet sind, welche dem Vorsteller, als der sie pro veris anzugeben nicht gescheuet hat, so wenig von respective unsern Abgeordneten, dem Schaffshausen, als auch dieser Stadt, zu beweisen möglich fallen werden, dannenhero wir ex justo dolore, und die Unwahrheit solcher Beymessungen um so mehr public zu machen, nicht entübriget haben seyn können, gedachte Schreibens-Extracte neben einem andern Blätlein, so zu ebenmäßigem Nachtheil und Verkleinerung mehr bemeldter unserer nacher Wien Abgeordneten, von Nicclaus Krullen anhero geschrieben und divelgiret worden, allesammt als Pasquille öffentlich durch den Scharff-Richter an heute verbrennen, annebenst

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  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 222. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/258>, abgerufen am 24.11.2024.