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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Reichs-Städte.
Rheinische. Worms. Goßlar. Friedeberg. Schwäbische. Regenspurg. Nürnberg. Ulm.
LXXXI.
Antwort Ertz-Bischoff Maximilian Gandolphs zu Saltzburg auf vorherstehendes Intercessions-Schreiben des Corporis Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, de Anno 1685.
Maximilian Gandolph, von GOttes Gnaden Ertz-Bischoff zu Saltzburg, Legatus des heiligen Apostolischen Stuhls zu Rom. Unsern gnädigen Gruß zuvor.
Wohlgebohrne, Edle, Veste, Ehrsame und Hochgelehrte, besonders Liebe,

UNs ist Euer Schreiben vom 9. Julii jüngsthin, zu recht eingelanget, und haben wir mit mehrerm daraus vernommen, was Massen ihr von Euern Herren Principalen, Obern und Committenten befehliget worden, bey uns dahin zu intercediren, damit diejenige im Thal Tefferecken, unter unserer Jurisdiction befindlich- und, dem Angeben nach, der Evangelischen Religion zugethane Unterthanen, entweder nach Innhalt des Instrumenti Pacis, bey ietzterwehntem ihren Exercitio und Gewissens-Freyheit

Reichs-Städte.
Rheinische. Worms. Goßlar. Friedeberg. Schwäbische. Regenspurg. Nürnberg. Ulm.
LXXXI.
Antwort Ertz-Bischoff Maximilian Gandolphs zu Saltzburg auf vorherstehendes Intercessions-Schreiben des Corporis Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, de Anno 1685.
Maximilian Gandolph, von GOttes Gnaden Ertz-Bischoff zu Saltzburg, Legatus des heiligen Apostolischen Stuhls zu Rom. Unsern gnädigen Gruß zuvor.
Wohlgebohrne, Edle, Veste, Ehrsame und Hochgelehrte, besonders Liebe,

UNs ist Euer Schreiben vom 9. Julii jüngsthin, zu recht eingelanget, und haben wir mit mehrerm daraus vernommen, was Massen ihr von Euern Herren Principalen, Obern und Committenten befehliget worden, bey uns dahin zu intercediren, damit diejenige im Thal Tefferecken, unter unserer Jurisdiction befindlich- und, dem Angeben nach, der Evangelischen Religion zugethane Unterthanen, entweder nach Innhalt des Instrumenti Pacis, bey ietzterwehntem ihren Exercitio und Gewissens-Freyheit

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                     Obern und Committenten befehliget worden, bey uns dahin zu intercediren, damit
                     diejenige im Thal Tefferecken, unter unserer Jurisdiction befindlich- und, dem
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[209/0245] Reichs-Städte. Rheinische. Worms. Goßlar. Friedeberg. Schwäbische. Regenspurg. Nürnberg. Ulm. LXXXI. Antwort Ertz-Bischoff Maximilian Gandolphs zu Saltzburg auf vorherstehendes Intercessions-Schreiben des Corporis Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, de Anno 1685. Maximilian Gandolph, von GOttes Gnaden Ertz-Bischoff zu Saltzburg, Legatus des heiligen Apostolischen Stuhls zu Rom. Unsern gnädigen Gruß zuvor. Wohlgebohrne, Edle, Veste, Ehrsame und Hochgelehrte, besonders Liebe, UNs ist Euer Schreiben vom 9. Julii jüngsthin, zu recht eingelanget, und haben wir mit mehrerm daraus vernommen, was Massen ihr von Euern Herren Principalen, Obern und Committenten befehliget worden, bey uns dahin zu intercediren, damit diejenige im Thal Tefferecken, unter unserer Jurisdiction befindlich- und, dem Angeben nach, der Evangelischen Religion zugethane Unterthanen, entweder nach Innhalt des Instrumenti Pacis, bey ietzterwehntem ihren Exercitio und Gewissens-Freyheit

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 209. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/245>, abgerufen am 24.11.2024.