Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

sten hochvernünfftig ermessen, daß wir disfalls nichts wider die Reichs-Constitutiones, und absonderlich den letztern Westphälischen Friedens-Schluß gehandelt und vorgenommen, sondern selbigen vielmehr beobachtet und vollzogen haben. Denn obwohl in demselben unter andern versehen, daß in dem Römischen Reich die drey Religionen, als die Römisch-Catholische, Augspurgische Confession und Reformirten, zuzulassen und zu gestatten seyn, leidet doch ein solches, wie Eurer Liebden selbsten sattsam bekannt, verschiedene Limitationes und Unterschiede, werden auch dreyerley Turbatores darinnen ausgenommen, zu geschweigen, daß offternannte Tefferecker keinem aus vorerzehlten dreyen Glauben völlig beyfallen, sondern, wie bereits oben vermeldet worden, sich in gewissen Puncten mit denen Römisch-Catholischen, in andern aber denen Augspurgischen Confessions-Verwandten conformiren, also selbsten nicht wissen, zu welchem Theile sie sich zu schlagen haben. Bedancken uns im übrigen gantz dienst-freundlich, daß Eure Liebden in dero Provincien und Landen unsere Glaubens-Genossen in ziemlicher Anzahl gedulden mögen, und verhoffen, es werden sich dieselbe in ihrem Leben und Wandel so eingezogen, friedsam und bescheidentlich comportiren, daß Eure Liebden keine Ursache haben werden, wider sie auf dergleichen Weise procediren zu lassen, sondern selbige vielmehr noch ferner in dero hohen Protection und Gnade zu erhalten; Verbleiben annebst deroselben etc. Gegeben in unserer Stadt Saltzburg, den 14. Aprilis, Anno 1685.

sten hochvernünfftig ermessen, daß wir disfalls nichts wider die Reichs-Constitutiones, und absonderlich den letztern Westphälischen Friedens-Schluß gehandelt und vorgenommen, sondern selbigen vielmehr beobachtet und vollzogen haben. Denn obwohl in demselben unter andern versehen, daß in dem Römischen Reich die drey Religionen, als die Römisch-Catholische, Augspurgische Confession und Reformirten, zuzulassen und zu gestatten seyn, leidet doch ein solches, wie Eurer Liebden selbsten sattsam bekannt, verschiedene Limitationes und Unterschiede, werden auch dreyerley Turbatores darinnen ausgenommen, zu geschweigen, daß offternannte Tefferecker keinem aus vorerzehlten dreyen Glauben völlig beyfallen, sondern, wie bereits oben vermeldet worden, sich in gewissen Puncten mit denen Römisch-Catholischen, in andern aber denen Augspurgischen Confessions-Verwandten conformiren, also selbsten nicht wissen, zu welchem Theile sie sich zu schlagen haben. Bedancken uns im übrigen gantz dienst-freundlich, daß Eure Liebden in dero Provincien und Landen unsere Glaubens-Genossen in ziemlicher Anzahl gedulden mögen, und verhoffen, es werden sich dieselbe in ihrem Leben und Wandel so eingezogen, friedsam und bescheidentlich comportiren, daß Eure Liebden keine Ursache haben werden, wider sie auf dergleichen Weise procediren zu lassen, sondern selbige vielmehr noch ferner in dero hohen Protection und Gnade zu erhalten; Verbleiben annebst deroselben etc. Gegeben in unserer Stadt Saltzburg, den 14. Aprilis, Anno 1685.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0227" n="191"/>
sten hochvernünfftig
                     ermessen, daß wir disfalls nichts wider die Reichs-Constitutiones, und
                     absonderlich den letztern Westphälischen Friedens-Schluß gehandelt und
                     vorgenommen, sondern selbigen vielmehr beobachtet und vollzogen haben. Denn
                     obwohl in demselben unter andern versehen, daß in dem Römischen Reich die drey
                     Religionen, als die Römisch-Catholische, Augspurgische Confession und
                     Reformirten, zuzulassen und zu gestatten seyn, leidet doch ein solches, wie
                     Eurer Liebden selbsten sattsam bekannt, verschiedene Limitationes und
                     Unterschiede, werden auch dreyerley Turbatores darinnen ausgenommen, zu
                     geschweigen, daß offternannte Tefferecker keinem aus vorerzehlten dreyen Glauben
                     völlig beyfallen, sondern, wie bereits oben vermeldet worden, sich in gewissen
                     Puncten mit denen Römisch-Catholischen, in andern aber denen Augspurgischen
                     Confessions-Verwandten conformiren, also selbsten nicht wissen, zu welchem
                     Theile sie sich zu schlagen haben. Bedancken uns im übrigen gantz
                     dienst-freundlich, daß Eure Liebden in dero Provincien und Landen unsere
                     Glaubens-Genossen in ziemlicher Anzahl gedulden mögen, und verhoffen, es werden
                     sich dieselbe in ihrem Leben und Wandel so eingezogen, friedsam und
                     bescheidentlich comportiren, daß Eure Liebden keine Ursache haben werden, wider
                     sie auf dergleichen Weise procediren zu lassen, sondern selbige vielmehr noch
                     ferner in dero hohen Protection und Gnade zu erhalten; Verbleiben annebst
                     deroselben etc. Gegeben in unserer Stadt Saltzburg, den 14. Aprilis, Anno
                     1685.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[191/0227] sten hochvernünfftig ermessen, daß wir disfalls nichts wider die Reichs-Constitutiones, und absonderlich den letztern Westphälischen Friedens-Schluß gehandelt und vorgenommen, sondern selbigen vielmehr beobachtet und vollzogen haben. Denn obwohl in demselben unter andern versehen, daß in dem Römischen Reich die drey Religionen, als die Römisch-Catholische, Augspurgische Confession und Reformirten, zuzulassen und zu gestatten seyn, leidet doch ein solches, wie Eurer Liebden selbsten sattsam bekannt, verschiedene Limitationes und Unterschiede, werden auch dreyerley Turbatores darinnen ausgenommen, zu geschweigen, daß offternannte Tefferecker keinem aus vorerzehlten dreyen Glauben völlig beyfallen, sondern, wie bereits oben vermeldet worden, sich in gewissen Puncten mit denen Römisch-Catholischen, in andern aber denen Augspurgischen Confessions-Verwandten conformiren, also selbsten nicht wissen, zu welchem Theile sie sich zu schlagen haben. Bedancken uns im übrigen gantz dienst-freundlich, daß Eure Liebden in dero Provincien und Landen unsere Glaubens-Genossen in ziemlicher Anzahl gedulden mögen, und verhoffen, es werden sich dieselbe in ihrem Leben und Wandel so eingezogen, friedsam und bescheidentlich comportiren, daß Eure Liebden keine Ursache haben werden, wider sie auf dergleichen Weise procediren zu lassen, sondern selbige vielmehr noch ferner in dero hohen Protection und Gnade zu erhalten; Verbleiben annebst deroselben etc. Gegeben in unserer Stadt Saltzburg, den 14. Aprilis, Anno 1685.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/227
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 191. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/227>, abgerufen am 19.05.2024.