Unterthanen
von thren löblichen Vorfahren bis anhero daselbsten geduldet, und ihnen ihr
Religions-Exercitium auf gewisse Maaß verstattet worden, gleichwohl, solchem
Herkommen zuwider von Euer Liebden, Bedienten ein und andere Veränderungen
darunter vorgenommen, und obgedachten Evangelischen Glaubens-Genossen dergestalt
hart zugesetzt werden wollen, daß sie in starcker Anzahl, mit ihren Weib und
Kindern, das Ihrige verlassen, und ins Elend gehen müssen. Allermassen denn eine
grosse Menge dieser armen Leute zu Augspurg, Nürnberg, Ulm und andern der Endes
belegenen Orten würcklich angekommen seyn, zum Theil aber auch ihre Kinder
aufgefangen, auf Euer Liebden Kosten in Römisch-Catholischen Orten vertheilet,
und daselbst in solcher Religion, dem Berichte nach, auferzogen werden sollen.
Nun ist uns zwar nicht wissend, ob und wie weit ermeldte dero Bedienten zu
dergleichen Proceduren etwa Befehl erhalten haben mögen: Wir zweifeln aber
nicht, es werden dieselbe, ihrem hocherleuchteten Verstande nach, von selbsten
genugsam ermessen, daß nicht allein der dabey etwan abgezielte Zweck, obermeldt
Euer Liebden Unterthanen zu dem Römischen Catholischen Glauben zu bringen, durch
dergleichen harte und scharffe Mittel schwerlich dürffte erreichet werden,
sondern daß auch dieselbige mit demjenigen, was die Verfassung und
Fundamental-Gesetze des Reichs, und absonderlich des letztern Westphälischen
Friedens-Schlusses, wegen mutueller Toleranz beyderseits Religionen mit sich
bringen, sich schwerlich conciliiren lassen; Zu geschweigen, daß es auch Euer
Liebden selbst eigenen Religions-Verwandten schlech-
Unterthanen
von thren löblichen Vorfahren bis anhero daselbsten geduldet, und ihnen ihr
Religions-Exercitium auf gewisse Maaß verstattet worden, gleichwohl, solchem
Herkommen zuwider von Euer Liebden, Bedienten ein und andere Veränderungen
darunter vorgenommen, und obgedachten Evangelischen Glaubens-Genossen dergestalt
hart zugesetzt werden wollen, daß sie in starcker Anzahl, mit ihren Weib und
Kindern, das Ihrige verlassen, und ins Elend gehen müssen. Allermassen denn eine
grosse Menge dieser armen Leute zu Augspurg, Nürnberg, Ulm und andern der Endes
belegenen Orten würcklich angekommen seyn, zum Theil aber auch ihre Kinder
aufgefangen, auf Euer Liebden Kosten in Römisch-Catholischen Orten vertheilet,
und daselbst in solcher Religion, dem Berichte nach, auferzogen werden sollen.
Nun ist uns zwar nicht wissend, ob und wie weit ermeldte dero Bedienten zu
dergleichen Proceduren etwa Befehl erhalten haben mögen: Wir zweifeln aber
nicht, es werden dieselbe, ihrem hocherleuchteten Verstande nach, von selbsten
genugsam ermessen, daß nicht allein der dabey etwan abgezielte Zweck, obermeldt
Euer Liebden Unterthanen zu dem Römischen Catholischen Glauben zu bringen, durch
dergleichen harte und scharffe Mittel schwerlich dürffte erreichet werden,
sondern daß auch dieselbige mit demjenigen, was die Verfassung und
Fundamental-Gesetze des Reichs, und absonderlich des letztern Westphälischen
Friedens-Schlusses, wegen mutueller Toleranz beyderseits Religionen mit sich
bringen, sich schwerlich conciliiren lassen; Zu geschweigen, daß es auch Euer
Liebden selbst eigenen Religions-Verwandten schlech-
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Unterthanen
von thren löblichen Vorfahren bis anhero daselbsten geduldet, und ihnen ihr
Religions-Exercitium auf gewisse Maaß verstattet worden, gleichwohl, solchem
Herkommen zuwider von Euer Liebden, Bedienten ein und andere Veränderungen
darunter vorgenommen, und obgedachten Evangelischen Glaubens-Genossen dergestalt
hart zugesetzt werden wollen, daß sie in starcker Anzahl, mit ihren Weib und
Kindern, das Ihrige verlassen, und ins Elend gehen müssen. Allermassen denn eine
grosse Menge dieser armen Leute zu Augspurg, Nürnberg, Ulm und andern der Endes
belegenen Orten würcklich angekommen seyn, zum Theil aber auch ihre Kinder
aufgefangen, auf Euer Liebden Kosten in Römisch-Catholischen Orten vertheilet,
und daselbst in solcher Religion, dem Berichte nach, auferzogen werden sollen.
Nun ist uns zwar nicht wissend, ob und wie weit ermeldte dero Bedienten zu
dergleichen Proceduren etwa Befehl erhalten haben mögen: Wir zweifeln aber
nicht, es werden dieselbe, ihrem hocherleuchteten Verstande nach, von selbsten
genugsam ermessen, daß nicht allein der dabey etwan abgezielte Zweck, obermeldt
Euer Liebden Unterthanen zu dem Römischen Catholischen Glauben zu bringen, durch
dergleichen harte und scharffe Mittel schwerlich dürffte erreichet werden,
sondern daß auch dieselbige mit demjenigen, was die Verfassung und
Fundamental-Gesetze des Reichs, und absonderlich des letztern Westphälischen
Friedens-Schlusses, wegen mutueller Toleranz beyderseits Religionen mit sich
bringen, sich schwerlich conciliiren lassen; Zu geschweigen, daß es auch Euer
Liebden selbst eigenen Religions-Verwandten schlech-
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Unterthanen von thren löblichen Vorfahren bis anhero daselbsten geduldet, und ihnen ihr Religions-Exercitium auf gewisse Maaß verstattet worden, gleichwohl, solchem Herkommen zuwider von Euer Liebden, Bedienten ein und andere Veränderungen darunter vorgenommen, und obgedachten Evangelischen Glaubens-Genossen dergestalt hart zugesetzt werden wollen, daß sie in starcker Anzahl, mit ihren Weib und Kindern, das Ihrige verlassen, und ins Elend gehen müssen. Allermassen denn eine grosse Menge dieser armen Leute zu Augspurg, Nürnberg, Ulm und andern der Endes belegenen Orten würcklich angekommen seyn, zum Theil aber auch ihre Kinder aufgefangen, auf Euer Liebden Kosten in Römisch-Catholischen Orten vertheilet, und daselbst in solcher Religion, dem Berichte nach, auferzogen werden sollen. Nun ist uns zwar nicht wissend, ob und wie weit ermeldte dero Bedienten zu dergleichen Proceduren etwa Befehl erhalten haben mögen: Wir zweifeln aber nicht, es werden dieselbe, ihrem hocherleuchteten Verstande nach, von selbsten genugsam ermessen, daß nicht allein der dabey etwan abgezielte Zweck, obermeldt Euer Liebden Unterthanen zu dem Römischen Catholischen Glauben zu bringen, durch dergleichen harte und scharffe Mittel schwerlich dürffte erreichet werden, sondern daß auch dieselbige mit demjenigen, was die Verfassung und Fundamental-Gesetze des Reichs, und absonderlich des letztern Westphälischen Friedens-Schlusses, wegen mutueller Toleranz beyderseits Religionen mit sich bringen, sich schwerlich conciliiren lassen; Zu geschweigen, daß es auch Euer Liebden selbst eigenen Religions-Verwandten schlech-
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 186. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/222>, abgerufen am 24.11.2024.
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