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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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sam einen gewissen Untergang zu exponiren: Also ist doch auch bekannt, daß die Cron Spanien mit ihrer gethanen Kriegs-Declaration an Franckreich die Niederlande in den gegenwärtigen Zustand gesetzet, und daß solche Declaration, unsers Wissens, bisanhero im Reich von niemanden sonderlich gut geheissen, am allerwenigsten aber von demselben autorisiret worden, und sehen wir also nicht, warum man eben verbunden seyn solte, die Spanier in einer solchen unzeitigen und desperaten Resolution noch mehr zu opiniatriren, und sich selbst, ohne die geringste Hoffnung einigen guten Successus, dardurch in die äusserste Gefahr zu stürtzen, allermassen denn nichts gewissers, als daß eine ohnfehlbare Ruptur mit der Cron Franckreich und dem Reich darauf erfolgen, und gleichwohl auch denen Niederlanden dadurch weniger als nichts geholffen werden dürffte, gestalt denn daran wohl niemand zweifeln kan, wer nur einiger Gestalt der Frantzösischen Verfassungen, die Uneinigkeit des Reichs, und der Spanier Unvermögenheit, sich vor Augen stellen wird, wir haben auch bey so bewandten Umständen dem wegen Absendung einiger Trouppen aus den dortigen Cräyssen entstandenen Gericht, bisanhero keinen Glauben beymessen wollen, sonderlich, da des Herrn Churfürsten von Sachsen Liebden und einige andere Stände des Ober-Sächsischen Cräysses sich auch gegen uns erkläret, daß, obschon von ihnen eben dergleichen ausgebreitet werden wollen, solches gleichwohl in der That selbst sich dergestalt nicht verhalten; Alldieweil uns aber zum höchsten daran gelegen, einige Gewißheit zu haben, wie man dieserwe-

sam einen gewissen Untergang zu exponiren: Also ist doch auch bekannt, daß die Cron Spanien mit ihrer gethanen Kriegs-Declaration an Franckreich die Niederlande in den gegenwärtigen Zustand gesetzet, und daß solche Declaration, unsers Wissens, bisanhero im Reich von niemanden sonderlich gut geheissen, am allerwenigsten aber von demselben autorisiret worden, und sehen wir also nicht, warum man eben verbunden seyn solte, die Spanier in einer solchen unzeitigen und desperaten Resolution noch mehr zu opiniatriren, und sich selbst, ohne die geringste Hoffnung einigen guten Successus, dardurch in die äusserste Gefahr zu stürtzen, allermassen denn nichts gewissers, als daß eine ohnfehlbare Ruptur mit der Cron Franckreich und dem Reich darauf erfolgen, und gleichwohl auch denen Niederlanden dadurch weniger als nichts geholffen werden dürffte, gestalt denn daran wohl niemand zweifeln kan, wer nur einiger Gestalt der Frantzösischen Verfassungen, die Uneinigkeit des Reichs, und der Spanier Unvermögenheit, sich vor Augen stellen wird, wir haben auch bey so bewandten Umständen dem wegen Absendung einiger Trouppen aus den dortigen Cräyssen entstandenen Gericht, bisanhero keinen Glauben beymessen wollen, sonderlich, da des Herrn Churfürsten von Sachsen Liebden und einige andere Stände des Ober-Sächsischen Cräysses sich auch gegen uns erkläret, daß, obschon von ihnen eben dergleichen ausgebreitet werden wollen, solches gleichwohl in der That selbst sich dergestalt nicht verhalten; Alldieweil uns aber zum höchsten daran gelegen, einige Gewißheit zu haben, wie man dieserwe-

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[175/0211] sam einen gewissen Untergang zu exponiren: Also ist doch auch bekannt, daß die Cron Spanien mit ihrer gethanen Kriegs-Declaration an Franckreich die Niederlande in den gegenwärtigen Zustand gesetzet, und daß solche Declaration, unsers Wissens, bisanhero im Reich von niemanden sonderlich gut geheissen, am allerwenigsten aber von demselben autorisiret worden, und sehen wir also nicht, warum man eben verbunden seyn solte, die Spanier in einer solchen unzeitigen und desperaten Resolution noch mehr zu opiniatriren, und sich selbst, ohne die geringste Hoffnung einigen guten Successus, dardurch in die äusserste Gefahr zu stürtzen, allermassen denn nichts gewissers, als daß eine ohnfehlbare Ruptur mit der Cron Franckreich und dem Reich darauf erfolgen, und gleichwohl auch denen Niederlanden dadurch weniger als nichts geholffen werden dürffte, gestalt denn daran wohl niemand zweifeln kan, wer nur einiger Gestalt der Frantzösischen Verfassungen, die Uneinigkeit des Reichs, und der Spanier Unvermögenheit, sich vor Augen stellen wird, wir haben auch bey so bewandten Umständen dem wegen Absendung einiger Trouppen aus den dortigen Cräyssen entstandenen Gericht, bisanhero keinen Glauben beymessen wollen, sonderlich, da des Herrn Churfürsten von Sachsen Liebden und einige andere Stände des Ober-Sächsischen Cräysses sich auch gegen uns erkläret, daß, obschon von ihnen eben dergleichen ausgebreitet werden wollen, solches gleichwohl in der That selbst sich dergestalt nicht verhalten; Alldieweil uns aber zum höchsten daran gelegen, einige Gewißheit zu haben, wie man dieserwe-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 175. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/211>, abgerufen am 19.05.2024.