Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

umfertigen zu lassen; Als haben wir auch darauf dieselbe dergestalt anderweit expediren, und durch ermeldten Grafen von Taxis mit vollziehen lassen, die ihr auch dergestalt hiebey zu empfangen habt, welche ihr ebener Gestalt mit unterschreiben und versiegeln wollet, wovon ihr denn der Römischen Käyserlichen Majestät ein Exemplar zur Käyserlichen Confirmation übergeben, das eine aber uns, und das andere dem Grafen von Taxis wieder zurück zu schicken, das vierdte aber für euch behalten könnet, und wir euch nicht weniger bey eurem, als den Grafen von Taxis bey seinem Post-Amt und diesem Vergleich protegiren und manuteniren helffen, seynd euch dabey mit Gnaden und allem Guten stets wohl beygethan. Datum auf unserm Schloß Marienberg ob Würtzburg, den 11. Junii, Anno 1666.

Johann Philipp.

XXXIX.
Schreiben des Magiftrats zu Breßlau an Hertzog Georg Wilhelm zu Liegnitz, worinn er denselben gehorsamst ersuchet, denen aus Polen mit Waaren kommenden Handelsleuten, die bey Steinau und andern Orten an der Oder gesuchte Uberfahrt verbieten, und sie nach Breßlau, als den ordentlichen Niederlags-Ort, verweisen zu lassen, de Anno 1675.

P. P.

WIe Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit wir, bey treuer Anwünschung alles Hochfürstlichen Wohlstandes, zu ersinnlichsten Diensten verbunden leben; Also setzen wir ausser allem Zweifel, es werden Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit gnädige Wissenschafft tragen, welcher Gestalt von etlicher Zeit

umfertigen zu lassen; Als haben wir auch darauf dieselbe dergestalt anderweit expediren, und durch ermeldten Grafen von Taxis mit vollziehen lassen, die ihr auch dergestalt hiebey zu empfangen habt, welche ihr ebener Gestalt mit unterschreiben und versiegeln wollet, wovon ihr denn der Römischen Käyserlichen Majestät ein Exemplar zur Käyserlichen Confirmation übergeben, das eine aber uns, und das andere dem Grafen von Taxis wieder zurück zu schicken, das vierdte aber für euch behalten könnet, und wir euch nicht weniger bey eurem, als den Grafen von Taxis bey seinem Post-Amt und diesem Vergleich protegiren und manuteniren helffen, seynd euch dabey mit Gnaden und allem Guten stets wohl beygethan. Datum auf unserm Schloß Marienberg ob Würtzburg, den 11. Junii, Anno 1666.

Johann Philipp.

XXXIX.
Schreiben des Magiftrats zu Breßlau an Hertzog Georg Wilhelm zu Liegnitz, worinn er denselben gehorsamst ersuchet, denen aus Polen mit Waaren kommenden Handelsleuten, die bey Steinau und andern Orten an der Oder gesuchte Uberfahrt verbieten, und sie nach Breßlau, als den ordentlichen Niederlags-Ort, verweisen zu lassen, de Anno 1675.

P. P.

WIe Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit wir, bey treuer Anwünschung alles Hochfürstlichen Wohlstandes, zu ersinnlichsten Diensten verbunden leben; Also setzen wir ausser allem Zweifel, es werden Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit gnädige Wissenschafft tragen, welcher Gestalt von etlicher Zeit

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0134" n="98"/>
umfertigen zu lassen; Als haben wir auch darauf dieselbe dergestalt anderweit
                     expediren, und durch ermeldten Grafen von Taxis mit vollziehen lassen, die ihr
                     auch dergestalt hiebey zu empfangen habt, welche ihr ebener Gestalt mit
                     unterschreiben und versiegeln wollet, wovon ihr denn der Römischen Käyserlichen
                     Majestät ein Exemplar zur Käyserlichen Confirmation übergeben, das eine aber
                     uns, und das andere dem Grafen von Taxis wieder zurück zu schicken, das vierdte
                     aber für euch behalten könnet, und wir euch nicht weniger bey eurem, als den
                     Grafen von Taxis bey seinem Post-Amt und diesem Vergleich protegiren und
                     manuteniren helffen, seynd euch dabey mit Gnaden und allem Guten stets wohl
                     beygethan. Datum auf unserm Schloß Marienberg ob Würtzburg, den 11. Junii, Anno
                     1666.</p>
        <p>Johann Philipp.</p>
      </div>
      <div>
        <head>XXXIX.<lb/></head>
        <l>Schreiben des Magiftrats zu Breßlau an Hertzog Georg Wilhelm zu Liegnitz, worinn
                     er denselben gehorsamst ersuchet, denen aus Polen mit Waaren kommenden
                     Handelsleuten, die bey Steinau und andern Orten an der Oder gesuchte Uberfahrt
                     verbieten, und sie nach Breßlau, als den ordentlichen Niederlags-Ort, verweisen
                     zu lassen, de Anno 1675.</l>
        <p>P. P.</p>
        <p>WIe Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit wir, bey treuer Anwünschung alles
                     Hochfürstlichen Wohlstandes, zu ersinnlichsten Diensten verbunden leben; Also
                     setzen wir ausser allem Zweifel, es werden Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit
                     gnädige Wissenschafft tragen, welcher Gestalt von etlicher Zeit
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[98/0134] umfertigen zu lassen; Als haben wir auch darauf dieselbe dergestalt anderweit expediren, und durch ermeldten Grafen von Taxis mit vollziehen lassen, die ihr auch dergestalt hiebey zu empfangen habt, welche ihr ebener Gestalt mit unterschreiben und versiegeln wollet, wovon ihr denn der Römischen Käyserlichen Majestät ein Exemplar zur Käyserlichen Confirmation übergeben, das eine aber uns, und das andere dem Grafen von Taxis wieder zurück zu schicken, das vierdte aber für euch behalten könnet, und wir euch nicht weniger bey eurem, als den Grafen von Taxis bey seinem Post-Amt und diesem Vergleich protegiren und manuteniren helffen, seynd euch dabey mit Gnaden und allem Guten stets wohl beygethan. Datum auf unserm Schloß Marienberg ob Würtzburg, den 11. Junii, Anno 1666. Johann Philipp. XXXIX. Schreiben des Magiftrats zu Breßlau an Hertzog Georg Wilhelm zu Liegnitz, worinn er denselben gehorsamst ersuchet, denen aus Polen mit Waaren kommenden Handelsleuten, die bey Steinau und andern Orten an der Oder gesuchte Uberfahrt verbieten, und sie nach Breßlau, als den ordentlichen Niederlags-Ort, verweisen zu lassen, de Anno 1675. P. P. WIe Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit wir, bey treuer Anwünschung alles Hochfürstlichen Wohlstandes, zu ersinnlichsten Diensten verbunden leben; Also setzen wir ausser allem Zweifel, es werden Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit gnädige Wissenschafft tragen, welcher Gestalt von etlicher Zeit

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/134
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 98. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/134>, abgerufen am 24.11.2024.