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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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und Fürstlicher Sachsen-Meinungischer geheimer Raths-Director. VI. 748 Wolff, (Zacharias) Fürstlicher Hollstein-Gottorffischer Obrister und Commendante in der Festung Tönningen, erhält Ordre, auf begebenden Fall dem Königlichen Schwedischen General, Graf Steinbocken, nebst seiner Armee, eine sichere Retirade unter die Canonen gedachter Festung, auch auf Begehren in dieselbe zu verstatten. VII. 713 erhält Befehl, die Festung Tönningen niemanden einzuräumen, sondern selbige als ein tapfferer Commendante zu bewahren. VII. 780 wird von dem Hollstein-Gottorffischen Administratore zum General Major declariret, und versichert, daß die Einlassung der Schwedischen Trouppen in die Festung Tönningen nimmer in Ungüten solle gedacht werden. VII. 842 Wolffenbüttel, (Hertzoge von) vid. Augustus. Rudolph August. Anthon Ulrich. August Wilhelm. Wolffenbüttslischer Abgesandter zu Wien, vid. Schütz. Wolffgang Wilhelm, Pfaltzgraf zu Neuburg, desselben Streitigkeiten mit Churfürst Friedrich Wilhelm zu Brandenburg. I. 319 VVolinsky, (David Cassius von) Chur-Brandenburgischer Hof-Rath. IV. 754 Worms, (Bischöffe von) vid. Augustus. Hugo Eberhard. Frantz Ludwig. Streitigkeiten zwischen dem Catholischen Clero und Magistrat daselbst. I. 1190. V. 11. sqq. 325. 361. 586. VI. 20. VII. 701 Streitiakeiten des dasigen Dom-Capituls mit dem Jacob de Boville, der nicht aus guten Adel entsprossen, und ihnen wider ihre Privilegia von dem Päbstlichen Hof zum Canonico aufgedrungen werden wollen. V. 128 Magistrat daselbst, ersuchet das Reichs Städtische Colle-
und Fürstlicher Sachsen-Meinungischer geheimer Raths-Director. VI. 748 Wolff, (Zacharias) Fürstlicher Hollstein-Gottorffischer Obrister und Commendante in der Festung Tönningen, erhält Ordre, auf begebenden Fall dem Königlichen Schwedischen General, Graf Steinbocken, nebst seiner Armée, eine sichere Retirade unter die Canonen gedachter Festung, auch auf Begehren in dieselbe zu verstatten. VII. 713 erhält Befehl, die Festung Tönningen niemanden einzuräumen, sondern selbige als ein tapfferer Commendante zu bewahren. VII. 780 wird von dem Hollstein-Gottorffischen Administratore zum General Major declariret, und versichert, daß die Einlassung der Schwedischen Trouppen in die Festung Tönningen nimmer in Ungüten solle gedacht werden. VII. 842 Wolffenbüttel, (Hertzoge von) vid. Augustus. Rudolph August. Anthon Ulrich. August Wilhelm. Wolffenbüttslischer Abgesandter zu Wien, vid. Schütz. Wolffgang Wilhelm, Pfaltzgraf zu Neuburg, desselben Streitigkeiten mit Churfürst Friedrich Wilhelm zu Brandenburg. I. 319 VVolinsky, (David Cassius von) Chur-Brandenburgischer Hof-Rath. IV. 754 Worms, (Bischöffe von) vid. Augustus. Hugo Eberhard. Frantz Ludwig. Streitigkeiten zwischen dem Catholischen Clero und Magistrat daselbst. I. 1190. V. 11. sqq. 325. 361. 586. VI. 20. VII. 701 Streitiakeiten des dasigen Dom-Capituls mit dem Jacob de Boville, der nicht aus guten Adel entsprossen, und ihnen wider ihre Privilegia von dem Päbstlichen Hof zum Canonico aufgedrungen werden wollen. V. 128 Magistrat daselbst, ersuchet das Reichs Städtische Colle-
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[1217] und Fürstlicher Sachsen-Meinungischer geheimer Raths-Director. VI. 748 Wolff, (Zacharias) Fürstlicher Hollstein-Gottorffischer Obrister und Commendante in der Festung Tönningen, erhält Ordre, auf begebenden Fall dem Königlichen Schwedischen General, Graf Steinbocken, nebst seiner Armée, eine sichere Retirade unter die Canonen gedachter Festung, auch auf Begehren in dieselbe zu verstatten. VII. 713 erhält Befehl, die Festung Tönningen niemanden einzuräumen, sondern selbige als ein tapfferer Commendante zu bewahren. VII. 780 wird von dem Hollstein-Gottorffischen Administratore zum General Major declariret, und versichert, daß die Einlassung der Schwedischen Trouppen in die Festung Tönningen nimmer in Ungüten solle gedacht werden. VII. 842 Wolffenbüttel, (Hertzoge von) vid. Augustus. Rudolph August. Anthon Ulrich. August Wilhelm. Wolffenbüttslischer Abgesandter zu Wien, vid. Schütz. Wolffgang Wilhelm, Pfaltzgraf zu Neuburg, desselben Streitigkeiten mit Churfürst Friedrich Wilhelm zu Brandenburg. I. 319 VVolinsky, (David Cassius von) Chur-Brandenburgischer Hof-Rath. IV. 754 Worms, (Bischöffe von) vid. Augustus. Hugo Eberhard. Frantz Ludwig. Streitigkeiten zwischen dem Catholischen Clero und Magistrat daselbst. I. 1190. V. 11. sqq. 325. 361. 586. VI. 20. VII. 701 Streitiakeiten des dasigen Dom-Capituls mit dem Jacob de Boville, der nicht aus guten Adel entsprossen, und ihnen wider ihre Privilegia von dem Päbstlichen Hof zum Canonico aufgedrungen werden wollen. V. 128 Magistrat daselbst, ersuchet das Reichs Städtische Colle-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1217>, abgerufen am 28.11.2024.