Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
poldum um Versicherung,
daß er, wegen der Hessen-Cassel eingeräumeten Festung Rheinfelß schadloß
gehalten, und dadurch dem libero Exercitio Catholicae Religionis nichts zum
Nachtheil verhangen werden möge. V. 797
Wilhelm Egon, Cardinal von Fürstenberg und Bischoff zu
Straßburg. IV. 1000
Wilhelm Ernst, Hertzog von Sachsen-Weimar, notificiret
Landgraf Ernst Ludwigen zu Hessen-Darmstadt, daß er die Regierung seiner Lande
angetreten. IV. 626 gratuliret Hertzog Johann Wilhelmen zu Sachsen-Eisenach zu
der Geburt eines jungen Printzen. IV. 857 demselben notificiret Churfürst
Ernestus Augustus zu Hannover, daß er von dem Käyser, mit der ihm und seinen
männlichen Descendenten conferirten neuen Chur-Würde würcklich investiret
worden. IV. 943 demselben notificiret König Carl der XII. in Schweden, daß seine
Princeßin, Schwester Hedwig Sophia, an den Hertzog von Hollstein-Gottorff
vermählet worden. IV. 1160 demselben notificiret Churfürst Georg Ludwig zu
Hannover, daß seine Frau Mutter, die verwittibte Churfürstin Sophia, zur
Eventual-Erbin des Königreichs Groß-Brittannien, durch eine Parlements-Acte
declariret worden. V. 386 erbietet sich gegen den Käyserlichen
Cammer-Gerichts-Praesidenten, den Grafen von Solms-Lanbach, die von ihm gesuchte
Visitation des Cammer-Gerichts befördern zu helffen. V. 873 demselben
notificiret König Friedrich der I. in Preussen das Absterben seiner Gemahlin.
VI. 387 demselben notificiret Bischoff Johann Anthon zu Eichstädt seine erlangte
Bischöffliche Würde. VI. 389 desselben Differentien mit dem Fürsten zu
Schwartzburg-Arnstadt. VII 292. 300. 319. 600. sqq. 609. 615 recommandiret
Churfürst Lothario Francisco zu Mäyntz, wie auch dem König Friderico I. in
Preussen, die Desideria des Fürstlichen Collegii, bey Einrichtung der
Käyserlichen Wahl-Capitulation. VII. 323. sqq. demselben notificiret Hertzog
Christian zu Sachsen-Weis-
poldum um Versicherung,
daß er, wegen der Hessen-Cassel eingeräumeten Festung Rheinfelß schadloß
gehalten, und dadurch dem libero Exercitio Catholicae Religionis nichts zum
Nachtheil verhangen werden möge. V. 797
Wilhelm Egon, Cardinal von Fürstenberg und Bischoff zu
Straßburg. IV. 1000
Wilhelm Ernst, Hertzog von Sachsen-Weimar, notificiret
Landgraf Ernst Ludwigen zu Hessen-Darmstadt, daß er die Regierung seiner Lande
angetreten. IV. 626 gratuliret Hertzog Johann Wilhelmen zu Sachsen-Eisenach zu
der Geburt eines jungen Printzen. IV. 857 demselben notificiret Churfürst
Ernestus Augustus zu Hannover, daß er von dem Käyser, mit der ihm und seinen
männlichen Descendenten conferirten neuen Chur-Würde würcklich investiret
worden. IV. 943 demselben notificiret König Carl der XII. in Schweden, daß seine
Princeßin, Schwester Hedwig Sophia, an den Hertzog von Hollstein-Gottorff
vermählet worden. IV. 1160 demselben notificiret Churfürst Georg Ludwig zu
Hannover, daß seine Frau Mutter, die verwittibte Churfürstin Sophia, zur
Eventual-Erbin des Königreichs Groß-Brittannien, durch eine Parlements-Acte
declariret worden. V. 386 erbietet sich gegen den Käyserlichen
Cammer-Gerichts-Praesidenten, den Grafen von Solms-Lanbach, die von ihm gesuchte
Visitation des Cammer-Gerichts befördern zu helffen. V. 873 demselben
notificiret König Friedrich der I. in Preussen das Absterben seiner Gemahlin.
VI. 387 demselben notificiret Bischoff Johann Anthon zu Eichstädt seine erlangte
Bischöffliche Würde. VI. 389 desselben Differentien mit dem Fürsten zu
Schwartzburg-Arnstadt. VII 292. 300. 319. 600. sqq. 609. 615 recommandiret
Churfürst Lothario Francisco zu Mäyntz, wie auch dem König Friderico I. in
Preussen, die Desideria des Fürstlichen Collegii, bey Einrichtung der
Käyserlichen Wahl-Capitulation. VII. 323. sqq. demselben notificiret Hertzog
Christian zu Sachsen-Weis-
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poldum um Versicherung, daß er, wegen der Hessen-Cassel eingeräumeten Festung Rheinfelß schadloß gehalten, und dadurch dem libero Exercitio Catholicae Religionis nichts zum Nachtheil verhangen werden möge. V. 797 Wilhelm Egon, Cardinal von Fürstenberg und Bischoff zu Straßburg. IV. 1000 Wilhelm Ernst, Hertzog von Sachsen-Weimar, notificiret Landgraf Ernst Ludwigen zu Hessen-Darmstadt, daß er die Regierung seiner Lande angetreten. IV. 626 gratuliret Hertzog Johann Wilhelmen zu Sachsen-Eisenach zu der Geburt eines jungen Printzen. IV. 857 demselben notificiret Churfürst Ernestus Augustus zu Hannover, daß er von dem Käyser, mit der ihm und seinen männlichen Descendenten conferirten neuen Chur-Würde würcklich investiret worden. IV. 943 demselben notificiret König Carl der XII. in Schweden, daß seine Princeßin, Schwester Hedwig Sophia, an den Hertzog von Hollstein-Gottorff vermählet worden. IV. 1160 demselben notificiret Churfürst Georg Ludwig zu Hannover, daß seine Frau Mutter, die verwittibte Churfürstin Sophia, zur Eventual-Erbin des Königreichs Groß-Brittannien, durch eine Parlements-Acte declariret worden. V. 386 erbietet sich gegen den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, den Grafen von Solms-Lanbach, die von ihm gesuchte Visitation des Cammer-Gerichts befördern zu helffen. V. 873 demselben notificiret König Friedrich der I. in Preussen das Absterben seiner Gemahlin. VI. 387 demselben notificiret Bischoff Johann Anthon zu Eichstädt seine erlangte Bischöffliche Würde. VI. 389 desselben Differentien mit dem Fürsten zu Schwartzburg-Arnstadt. VII 292. 300. 319. 600. sqq. 609. 615 recommandiret Churfürst Lothario Francisco zu Mäyntz, wie auch dem König Friderico I. in Preussen, die Desideria des Fürstlichen Collegii, bey Einrichtung der Käyserlichen Wahl-Capitulation. VII. 323. sqq. demselben notificiret Hertzog Christian zu Sachsen-Weis-
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(2013-02-15T13:54:31Z)
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