vor denselben interessiret sich
Chur-Mayntz am Kayserlichen Hofe. VIII. 584. 591. V. 525 dessen neu angelegte
Post-Chaisen im Röm. Reiche soll der Rath zu Nürnberg ohnangehalten passiren
lassen. VI. 477Tefferecker-Thal, derer aus demselben vertriebenen
Evangelischen nehmen sich einige Protestirende Fürsten, ingleichen das Corpus
Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg an, und intercediren vor sie bey
denen Ertz-Bischöffen zu Saltzburg, wie auch am Kayserlichen Hofe. VIII. 185.
sq. 201. sqq. 282 sqq.Teschen, Fürstenthum in Ober-Schlesien, demselben soll
Kayser Leopoldus, auf Chur-Brandenburgische Intercession, das freye
Religions-Exercitium Augspurgischer Confession verstatten. II. 366Teschen, Stadt, derselben bittet Churfürst Friedrich
Wilhelm zu Brandenburg bey Kayser Leopoldo Erlaubniß aus, daß sie eine
Evangelische Kirche und Schule auffbauen lassen möge. II. 366Tettenbach (Graff Johann Erasmus von) wird wegen
begangenen Criminis laesae Majestatis, zum Tode verdammt, und depreciret vor
seiner Execution bey dem Kayser Leopoldo. II. 911 (Graf von) Chur-Bayerischer
General-Major fordert den in Neuburg commandirenden Obristen zur Ubergabe der
Stadt auf. V. 830Teutscher-Orden, die Restitution der denselben
zugehörigen Commenthurey Gömmert wird urgiret. I. 285 327. seqq. dessen Meister
vid. Leopold Wilhelm, Johann Caspar, Frantz Ludwig. die gesammten
Land-Commenthurn, Stadt-Halter und Capitularen desselben, bitten bey Kayser
Leopoldo um Satisfaction, wegen des Sr. Churfürstl. Durchl. zu Brandenburg, ohne
des Teutschen Ordens-Consens, zugestandenen Hertzoglichen Tituls über Preussen.
V. 246 den, wegen desselben, in die perpetuirliche Wahl-Ca-
vor denselben interessiret sich
Chur-Mayntz am Kayserlichen Hofe. VIII. 584. 591. V. 525 dessen neu angelegte
Post-Chaisen im Röm. Reiche soll der Rath zu Nürnberg ohnangehalten passiren
lassen. VI. 477Tefferecker-Thal, derer aus demselben vertriebenen
Evangelischen nehmen sich einige Protestirende Fürsten, ingleichen das Corpus
Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg an, und intercediren vor sie bey
denen Ertz-Bischöffen zu Saltzburg, wie auch am Kayserlichen Hofe. VIII. 185.
sq. 201. sqq. 282 sqq.Teschen, Fürstenthum in Ober-Schlesien, demselben soll
Kayser Leopoldus, auf Chur-Brandenburgische Intercession, das freye
Religions-Exercitium Augspurgischer Confession verstatten. II. 366Teschen, Stadt, derselben bittet Churfürst Friedrich
Wilhelm zu Brandenburg bey Kayser Leopoldo Erlaubniß aus, daß sie eine
Evangelische Kirche und Schule auffbauen lassen möge. II. 366Tettenbach (Graff Johann Erasmus von) wird wegen
begangenen Criminis laesae Majestatis, zum Tode verdammt, und depreciret vor
seiner Execution bey dem Kayser Leopoldo. II. 911 (Graf von) Chur-Bayerischer
General-Major fordert den in Neuburg commandirenden Obristen zur Ubergabe der
Stadt auf. V. 830Teutscher-Orden, die Restitution der denselben
zugehörigen Commenthurey Gömmert wird urgiret. I. 285 327. seqq. dessen Meister
vid. Leopold Wilhelm, Johann Caspar, Frantz Ludwig. die gesammten
Land-Commenthurn, Stadt-Halter und Capitularen desselben, bitten bey Kayser
Leopoldo um Satisfaction, wegen des Sr. Churfürstl. Durchl. zu Brandenburg, ohne
des Teutschen Ordens-Consens, zugestandenen Hertzoglichen Tituls über Preussen.
V. 246 den, wegen desselben, in die perpetuirliche Wahl-Ca-
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vor denselben interessiret sich
Chur-Mayntz am Kayserlichen Hofe. VIII. 584. 591. V. 525 dessen neu angelegte
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Evangelischen nehmen sich einige Protestirende Fürsten, ingleichen das Corpus
Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg an, und intercediren vor sie bey
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Kayser Leopoldus, auf Chur-Brandenburgische Intercession, das freye
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Wilhelm zu Brandenburg bey Kayser Leopoldo Erlaubniß aus, daß sie eine
Evangelische Kirche und Schule auffbauen lassen möge. II. 366</l><l><hirendition="#in">T</hi>ettenbach (Graff Johann Erasmus von) wird wegen
begangenen Criminis laesae Majestatis, zum Tode verdammt, und depreciret vor
seiner Execution bey dem Kayser Leopoldo. II. 911 (Graf von) Chur-Bayerischer
General-Major fordert den in Neuburg commandirenden Obristen zur Ubergabe der
Stadt auf. V. 830</l><l><hirendition="#in">T</hi>eutscher-Orden, die Restitution der denselben
zugehörigen Commenthurey Gömmert wird urgiret. I. 285 327. seqq. dessen Meister
vid. Leopold Wilhelm, Johann Caspar, Frantz Ludwig. die gesammten
Land-Commenthurn, Stadt-Halter und Capitularen desselben, bitten bey Kayser
Leopoldo um Satisfaction, wegen des Sr. Churfürstl. Durchl. zu Brandenburg, ohne
des Teutschen Ordens-Consens, zugestandenen Hertzoglichen Tituls über Preussen.
V. 246 den, wegen desselben, in die perpetuirliche Wahl-Ca-
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vor denselben interessiret sich Chur-Mayntz am Kayserlichen Hofe. VIII. 584. 591. V. 525 dessen neu angelegte Post-Chaisen im Röm. Reiche soll der Rath zu Nürnberg ohnangehalten passiren lassen. VI. 477 Tefferecker-Thal, derer aus demselben vertriebenen Evangelischen nehmen sich einige Protestirende Fürsten, ingleichen das Corpus Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg an, und intercediren vor sie bey denen Ertz-Bischöffen zu Saltzburg, wie auch am Kayserlichen Hofe. VIII. 185. sq. 201. sqq. 282 sqq. Teschen, Fürstenthum in Ober-Schlesien, demselben soll Kayser Leopoldus, auf Chur-Brandenburgische Intercession, das freye Religions-Exercitium Augspurgischer Confession verstatten. II. 366 Teschen, Stadt, derselben bittet Churfürst Friedrich Wilhelm zu Brandenburg bey Kayser Leopoldo Erlaubniß aus, daß sie eine Evangelische Kirche und Schule auffbauen lassen möge. II. 366 Tettenbach (Graff Johann Erasmus von) wird wegen begangenen Criminis laesae Majestatis, zum Tode verdammt, und depreciret vor seiner Execution bey dem Kayser Leopoldo. II. 911 (Graf von) Chur-Bayerischer General-Major fordert den in Neuburg commandirenden Obristen zur Ubergabe der Stadt auf. V. 830 Teutscher-Orden, die Restitution der denselben zugehörigen Commenthurey Gömmert wird urgiret. I. 285 327. seqq. dessen Meister vid. Leopold Wilhelm, Johann Caspar, Frantz Ludwig. die gesammten Land-Commenthurn, Stadt-Halter und Capitularen desselben, bitten bey Kayser Leopoldo um Satisfaction, wegen des Sr. Churfürstl. Durchl. zu Brandenburg, ohne des Teutschen Ordens-Consens, zugestandenen Hertzoglichen Tituls über Preussen. V. 246 den, wegen desselben, in die perpetuirliche Wahl-Ca-
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1197>, abgerufen am 02.07.2024.
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