Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
ser Leopoldum, ihren
gefangenen Gemahl, Graf Petern von Serini, wieder loß zu geben. II 855. von
selbiger nimmt ihr Gemahl der Graf Abschied, als er solte enthauptet werden. II.
376
Seyler, (Freyherr von) V. 306
Sickingen, (Frantz Friedrich, Freyherr von) wird von
denen Evangel. Unterthanen der Gemeinde Ebernburg, Veyhel und Bingardt, um die
Wieder-Eröffnung ihrer versperrten Kirchen und Schulen ersuchet. VII. 137 bey
demselben intercediret die Königl. Schwedische Regierung zu Zweybrücken vor
gedachte Evangelische Gemeinen. VII. 156
Sickingische Herrschafft Ebernburg, vid. Ebernburg.
Siegen, vid. Nassau-Siegen.
Silms, L. wird beschuldiget, als habe er mit dem König
von Dänemarck zum Praejudiz der Stadt Hamburg Correspondenz gepflogen. VIII.
247
Simmern, (Pfaltzgraf von) vid. Ludwig Christian.
(Pfaltzgräfin von) vid. Maria Eleonora.
Sintzendorff, (Rudolph Graf von) Käyserl.
Reichs-Hoff-Rath, vor desselben hinterlassene Wittib und Kinder intercediret das
Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg bey dem Käyser Leopoldo,
damit derselben Religions-Beschwerden möchten abgestellet werden. III. 872
Snoilsky (Georg von) I. 382. 460. II. 150.
Söhlen, (Joachim Friedrich,) Fürstl. Woffenbüttelischer
geheimer Rath, wird beschuldiget, als sey er von der Stadt Höxter bestochen
worden. II. 868
Solms-Laubach (Friedrich Ernst, Graf von) Käyserl.
Cammer-Gerichts-Praesidente, demselben recommandiret der Reichs-Vice-Cantzler,
Graf von Kaunitz, die Reception des Barons von Ow in das
Cammer-Gerichts-Collegium. V. 514. 555 bey demselben justificiret sich der Baron
von Ow wegen der ihm aufgebürdeten Beschuldigungen. V. 519 denselben bittet der
Chur-Bäyerische Praesentatus zum Assessorat beym Cammer-Gericht, Graf Nytz,
seine würckliche Admission zu befördern. V. 553 ersuchet den Käyser Leopoldum um
Dimission von dem Cammer-Gerichte, und um Dispensation wegen seines noch nicht
verflossenen gewöhnlichen Sexennii. V. 609
ser Leopoldum, ihren
gefangenen Gemahl, Graf Petern von Serini, wieder loß zu geben. II 855. von
selbiger nimmt ihr Gemahl der Graf Abschied, als er solte enthauptet werden. II.
376
Seyler, (Freyherr von) V. 306
Sickingen, (Frantz Friedrich, Freyherr von) wird von
denen Evangel. Unterthanen der Gemeinde Ebernburg, Veyhel und Bingardt, um die
Wieder-Eröffnung ihrer versperrten Kirchen und Schulen ersuchet. VII. 137 bey
demselben intercediret die Königl. Schwedische Regierung zu Zweybrücken vor
gedachte Evangelische Gemeinen. VII. 156
Sickingische Herrschafft Ebernburg, vid. Ebernburg.
Siegen, vid. Nassau-Siegen.
Silms, L. wird beschuldiget, als habe er mit dem König
von Dänemarck zum Praejudiz der Stadt Hamburg Correspondenz gepflogen. VIII.
247
Simmern, (Pfaltzgraf von) vid. Ludwig Christian.
(Pfaltzgräfin von) vid. Maria Eleonora.
Sintzendorff, (Rudolph Graf von) Käyserl.
Reichs-Hoff-Rath, vor desselben hinterlassene Wittib und Kinder intercediret das
Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg bey dem Käyser Leopoldo,
damit derselben Religions-Beschwerden möchten abgestellet werden. III. 872
Snoilsky (Georg von) I. 382. 460. II. 150.
Söhlen, (Joachim Friedrich,) Fürstl. Woffenbüttelischer
geheimer Rath, wird beschuldiget, als sey er von der Stadt Höxter bestochen
worden. II. 868
Solms-Laubach (Friedrich Ernst, Graf von) Käyserl.
Cammer-Gerichts-Praesidente, demselben recommandiret der Reichs-Vice-Cantzler,
Graf von Kaunitz, die Reception des Barons von Ow in das
Cammer-Gerichts-Collegium. V. 514. 555 bey demselben justificiret sich der Baron
von Ow wegen der ihm aufgebürdeten Beschuldigungen. V. 519 denselben bittet der
Chur-Bäyerische Praesentatus zum Assessorat beym Cammer-Gericht, Graf Nytz,
seine würckliche Admission zu befördern. V. 553 ersuchet den Käyser Leopoldum um
Dimission von dem Cammer-Gerichte, und um Dispensation wegen seines noch nicht
verflossenen gewöhnlichen Sexennii. V. 609
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ser Leopoldum, ihren gefangenen Gemahl, Graf Petern von Serini, wieder loß zu geben. II 855. von selbiger nimmt ihr Gemahl der Graf Abschied, als er solte enthauptet werden. II. 376 Seyler, (Freyherr von) V. 306 Sickingen, (Frantz Friedrich, Freyherr von) wird von denen Evangel. Unterthanen der Gemeinde Ebernburg, Veyhel und Bingardt, um die Wieder-Eröffnung ihrer versperrten Kirchen und Schulen ersuchet. VII. 137 bey demselben intercediret die Königl. Schwedische Regierung zu Zweybrücken vor gedachte Evangelische Gemeinen. VII. 156 Sickingische Herrschafft Ebernburg, vid. Ebernburg. Siegen, vid. Nassau-Siegen. Silms, L. wird beschuldiget, als habe er mit dem König von Dänemarck zum Praejudiz der Stadt Hamburg Correspondenz gepflogen. VIII. 247 Simmern, (Pfaltzgraf von) vid. Ludwig Christian. (Pfaltzgräfin von) vid. Maria Eleonora. Sintzendorff, (Rudolph Graf von) Käyserl. Reichs-Hoff-Rath, vor desselben hinterlassene Wittib und Kinder intercediret das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg bey dem Käyser Leopoldo, damit derselben Religions-Beschwerden möchten abgestellet werden. III. 872 Snoilsky (Georg von) I. 382. 460. II. 150. Söhlen, (Joachim Friedrich,) Fürstl. Woffenbüttelischer geheimer Rath, wird beschuldiget, als sey er von der Stadt Höxter bestochen worden. II. 868 Solms-Laubach (Friedrich Ernst, Graf von) Käyserl. Cammer-Gerichts-Praesidente, demselben recommandiret der Reichs-Vice-Cantzler, Graf von Kaunitz, die Reception des Barons von Ow in das Cammer-Gerichts-Collegium. V. 514. 555 bey demselben justificiret sich der Baron von Ow wegen der ihm aufgebürdeten Beschuldigungen. V. 519 denselben bittet der Chur-Bäyerische Praesentatus zum Assessorat beym Cammer-Gericht, Graf Nytz, seine würckliche Admission zu befördern. V. 553 ersuchet den Käyser Leopoldum um Dimission von dem Cammer-Gerichte, und um Dispensation wegen seines noch nicht verflossenen gewöhnlichen Sexennii. V. 609
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