Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
chem Feld-Marschall, gemessen zu
befehlen, daß er denen Herren Executoribus Pacis in allem hülffliche Hand
leisten solle. I. 85. 100 giebt Käyser Ferdinando III. Nachricht, von
unterschiedenen bey der Execution des Westphälischen Friedens sich
hervorthuenden Schwierigkeiten, und bittet, dieselben durch seine hohe Autorität
aus dem Wege zu räumen, thut auch dabey Vorschläge, wegen eines arctioris Modi
exequendi. I. 89 derselben vorgeschlagenen arctiorem Modum exequendi approbiret
Käyser Ferdinandus der dritte. I. 95 bittet die ausschreibenden Fürsten aller
Reichs-Cräysse, ihr Nachricht zu geben, wie viel baar Geld, zu Contentirung der
Schwedischen Miliz, in Cassa vorhanden. I. 99 ersuchet die ausschreibenden
Fürsten derer Reichs-Cräysse, daß die bewilligte Satisfactions-Gelder in denen
Leg-Städten zusammen gebracht, und dadurch die Abführung der Völcker und
Restitution der Oerter befördert werden möge. I. 114 meldet dem Königlichen
Schwedischen Generalissimo, daß die würcklich zusammen gebrachten
Satisfactions-Gelder, nicht eher ausgeliefert werden könten, als bis man reale
Versicherung hätte, daß die Abdanckung der Völcker und Restitution der Oerter
ohnfehlbar darauf erfolgen solte. I. 118 derselben specificiret der Königliche
Schwedische Generalissimus noch unterschiedene schwere das
Friedens-Executions-Werck hindernde Difficultäten, welche nothwendig zu
remediren. I. 121 derselben berichtet der Churfürst zu Sachsen, als
Ober-Sächsischer Cräyß-Obrister, daß man die im Ober-Sächsischen Cräyß
assignirten Schwedischen Satisfactions-Gelder beysammen habe, und beschweret
sich über die Einqvartierung der Schwedischen Völcker in solchem Cräysse. I. 130
recommandiret dem Grafen Bent Oxenstiern die Beförderung des Exauctorations- und
Restitutions-Wercks. I. 138. 143. ingleichen dem Königlichen Schwedischen
Generalissimo. I. 148 154. 180 dieselbe ersuchet der Graf Bent Oxenstiern, ihres
Orts das vorhabende Friedens-Executions- und respective Ex-
chem Feld-Marschall, gemessen zu
befehlen, daß er denen Herren Executoribus Pacis in allem hülffliche Hand
leisten solle. I. 85. 100 giebt Käyser Ferdinando III. Nachricht, von
unterschiedenen bey der Execution des Westphälischen Friedens sich
hervorthuenden Schwierigkeiten, und bittet, dieselben durch seine hohe Autorität
aus dem Wege zu räumen, thut auch dabey Vorschläge, wegen eines arctioris Modi
exequendi. I. 89 derselben vorgeschlagenen arctiorem Modum exequendi approbiret
Käyser Ferdinandus der dritte. I. 95 bittet die ausschreibenden Fürsten aller
Reichs-Cräysse, ihr Nachricht zu geben, wie viel baar Geld, zu Contentirung der
Schwedischen Miliz, in Cassa vorhanden. I. 99 ersuchet die ausschreibenden
Fürsten derer Reichs-Cräysse, daß die bewilligte Satisfactions-Gelder in denen
Leg-Städten zusammen gebracht, und dadurch die Abführung der Völcker und
Restitution der Oerter befördert werden möge. I. 114 meldet dem Königlichen
Schwedischen Generalissimo, daß die würcklich zusammen gebrachten
Satisfactions-Gelder, nicht eher ausgeliefert werden könten, als bis man reale
Versicherung hätte, daß die Abdanckung der Völcker und Restitution der Oerter
ohnfehlbar darauf erfolgen solte. I. 118 derselben specificiret der Königliche
Schwedische Generalissimus noch unterschiedene schwere das
Friedens-Executions-Werck hindernde Difficultäten, welche nothwendig zu
remediren. I. 121 derselben berichtet der Churfürst zu Sachsen, als
Ober-Sächsischer Cräyß-Obrister, daß man die im Ober-Sächsischen Cräyß
assignirten Schwedischen Satisfactions-Gelder beysammen habe, und beschweret
sich über die Einqvartierung der Schwedischen Völcker in solchem Cräysse. I. 130
recommandiret dem Grafen Bent Oxenstiern die Beförderung des Exauctorations- und
Restitutions-Wercks. I. 138. 143. ingleichen dem Königlichen Schwedischen
Generalissimo. I. 148 154. 180 dieselbe ersuchet der Graf Bent Oxenstiern, ihres
Orts das vorhabende Friedens-Executions- und respective Ex-
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chem Feld-Marschall, gemessen zu befehlen, daß er denen Herren Executoribus Pacis in allem hülffliche Hand leisten solle. I. 85. 100 giebt Käyser Ferdinando III. Nachricht, von unterschiedenen bey der Execution des Westphälischen Friedens sich hervorthuenden Schwierigkeiten, und bittet, dieselben durch seine hohe Autorität aus dem Wege zu räumen, thut auch dabey Vorschläge, wegen eines arctioris Modi exequendi. I. 89 derselben vorgeschlagenen arctiorem Modum exequendi approbiret Käyser Ferdinandus der dritte. I. 95 bittet die ausschreibenden Fürsten aller Reichs-Cräysse, ihr Nachricht zu geben, wie viel baar Geld, zu Contentirung der Schwedischen Miliz, in Cassa vorhanden. I. 99 ersuchet die ausschreibenden Fürsten derer Reichs-Cräysse, daß die bewilligte Satisfactions-Gelder in denen Leg-Städten zusammen gebracht, und dadurch die Abführung der Völcker und Restitution der Oerter befördert werden möge. I. 114 meldet dem Königlichen Schwedischen Generalissimo, daß die würcklich zusammen gebrachten Satisfactions-Gelder, nicht eher ausgeliefert werden könten, als bis man reale Versicherung hätte, daß die Abdanckung der Völcker und Restitution der Oerter ohnfehlbar darauf erfolgen solte. I. 118 derselben specificiret der Königliche Schwedische Generalissimus noch unterschiedene schwere das Friedens-Executions-Werck hindernde Difficultäten, welche nothwendig zu remediren. I. 121 derselben berichtet der Churfürst zu Sachsen, als Ober-Sächsischer Cräyß-Obrister, daß man die im Ober-Sächsischen Cräyß assignirten Schwedischen Satisfactions-Gelder beysammen habe, und beschweret sich über die Einqvartierung der Schwedischen Völcker in solchem Cräysse. I. 130 recommandiret dem Grafen Bent Oxenstiern die Beförderung des Exauctorations- und Restitutions-Wercks. I. 138. 143. ingleichen dem Königlichen Schwedischen Generalissimo. I. 148 154. 180 dieselbe ersuchet der Graf Bent Oxenstiern, ihres Orts das vorhabende Friedens-Executions- und respective Ex-
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(2013-02-15T13:54:31Z)
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