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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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3. Daß durch längern Verzug dem gemeinen Wesen mehr Schaden zugefüget würde, als die 4000. Mann, die streitig, nicht nützen könten. 4. Quod propter dubios belli eventus periculum in mora. 5. Daß Euer Königliche Majestät auch in der Intention die Alliance geschlossen, daß sie alsobald, und nicht nach verflossenen drey Monaten, wie ietzund geschehe, den Succurs vermuthet. 6. Und wenn die Armee schon grösser würde, daß alsdenn nichts gewissers, denn daß sie aus Mangel Lebens-Mittel sich selber consumiren würde. 7. Uber voriges alles aber daß Fides publica, als wodurch grosse Herren, alias legibus soluti, vinculiret, und wovon sie salva reputatione nicht abtreten könten, bereits interveniret, und Ihro Churfürstliche Durchläuchtigkeit ohne längern Verzug mit den Schweden zu brechen obligiret, Herr Leßinsky hat noch dieses hinzu gethan, daß Ihro Durchläuchtigkeit de tempore & modo agendi sich resolviren möchten, ehe der Czernetzky ankäme, und wenn er von den Schweden solte zurück getrieben werden, wie er denn ohne mehr Völcker nicht stehen könte, würde man die Pohlen zum dritten mahl nicht wieder anhero bringen. Ob nun gleich alles dieses, und was noch mehr hinzu gethan worden, noch keine andere Resolution erpressen können, als daß wir uns gedulden möchten, bis der Courier von Prag wiederkäme, so wollen Euer Königliche Majestät sich versichern, daß ich kein Momentum versäume, also, daß ich bald importun fallen sölte, und mich zu befahren, daß ich durch ein zeitiges Urgiren nicht allein odiös werden, besondern die Sache gar verhindern möchte,

3. Daß durch längern Verzug dem gemeinen Wesen mehr Schaden zugefüget würde, als die 4000. Mann, die streitig, nicht nützen könten. 4. Quod propter dubios belli eventus periculum in mora. 5. Daß Euer Königliche Majestät auch in der Intention die Alliance geschlossen, daß sie alsobald, und nicht nach verflossenen drey Monaten, wie ietzund geschehe, den Succurs vermuthet. 6. Und wenn die Armée schon grösser würde, daß alsdenn nichts gewissers, denn daß sie aus Mangel Lebens-Mittel sich selber consumiren würde. 7. Uber voriges alles aber daß Fides publica, als wodurch grosse Herren, alias legibus soluti, vinculiret, und wovon sie salva reputatione nicht abtreten könten, bereits interveniret, und Ihro Churfürstliche Durchläuchtigkeit ohne längern Verzug mit den Schweden zu brechen obligiret, Herr Leßinsky hat noch dieses hinzu gethan, daß Ihro Durchläuchtigkeit de tempore & modo agendi sich resolviren möchten, ehe der Czernetzky ankäme, und wenn er von den Schweden solte zurück getrieben werden, wie er denn ohne mehr Völcker nicht stehen könte, würde man die Pohlen zum dritten mahl nicht wieder anhero bringen. Ob nun gleich alles dieses, und was noch mehr hinzu gethan worden, noch keine andere Resolution erpressen können, als daß wir uns gedulden möchten, bis der Courier von Prag wiederkäme, so wollen Euer Königliche Majestät sich versichern, daß ich kein Momentum versäume, also, daß ich bald importun fallen sölte, und mich zu befahren, daß ich durch ein zeitiges Urgiren nicht allein odiös werden, besondern die Sache gar verhindern möchte,

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                     propter dubios belli eventus periculum in mora. 5. Daß Euer Königliche Majestät
                     auch in der Intention die Alliance geschlossen, daß sie alsobald, und nicht nach
                     verflossenen drey Monaten, wie ietzund geschehe, den Succurs vermuthet. 6. Und
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[77/0113] 3. Daß durch längern Verzug dem gemeinen Wesen mehr Schaden zugefüget würde, als die 4000. Mann, die streitig, nicht nützen könten. 4. Quod propter dubios belli eventus periculum in mora. 5. Daß Euer Königliche Majestät auch in der Intention die Alliance geschlossen, daß sie alsobald, und nicht nach verflossenen drey Monaten, wie ietzund geschehe, den Succurs vermuthet. 6. Und wenn die Armée schon grösser würde, daß alsdenn nichts gewissers, denn daß sie aus Mangel Lebens-Mittel sich selber consumiren würde. 7. Uber voriges alles aber daß Fides publica, als wodurch grosse Herren, alias legibus soluti, vinculiret, und wovon sie salva reputatione nicht abtreten könten, bereits interveniret, und Ihro Churfürstliche Durchläuchtigkeit ohne längern Verzug mit den Schweden zu brechen obligiret, Herr Leßinsky hat noch dieses hinzu gethan, daß Ihro Durchläuchtigkeit de tempore & modo agendi sich resolviren möchten, ehe der Czernetzky ankäme, und wenn er von den Schweden solte zurück getrieben werden, wie er denn ohne mehr Völcker nicht stehen könte, würde man die Pohlen zum dritten mahl nicht wieder anhero bringen. Ob nun gleich alles dieses, und was noch mehr hinzu gethan worden, noch keine andere Resolution erpressen können, als daß wir uns gedulden möchten, bis der Courier von Prag wiederkäme, so wollen Euer Königliche Majestät sich versichern, daß ich kein Momentum versäume, also, daß ich bald importun fallen sölte, und mich zu befahren, daß ich durch ein zeitiges Urgiren nicht allein odiös werden, besondern die Sache gar verhindern möchte,

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 77. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/113>, abgerufen am 19.05.2024.