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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Käysers als Chur Sachsens Bedencken darüber. I. 439. seqq. Reichs-Contingentia, derselben Abschickung zur Reichs-Armee wird urgiret. VII. 229. 259. 268. 816. 825. Reichs-Deputations-Convent, vid. Deputations-Convent. Reichs-Directorium, Chur-Mäyntzisches, auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, wider dessen Verfahren protestiret Chur Pfaltz. III. 420 über dessen Neuerung in Puncto Legitimationis derer Gesandten, beschweren sich die Herren Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg. III. 710 Reichs-Erb-Marschall, vid. Pappenheim. Reichs-Ertz-Panner-Amts-Dignität kommt dem Hertzoglichen Hause Würtemberg vor mehr als fünff hundert Jahren her zu. IV. 903 wegen desselben will Hertzog Eberhard Ludwig zu Würtemberg eine Clausulam declaratoriam in den Käyserlichen Lehen Brief inseriret haben. VII. 487 Reichs-Execution, wider Schweden, setzet das Hertzogthum Bremen in einen elenden Zustand. III. 346 Reichs-Fürsten, sollen alles, was sie, vermöge des Westphälischen Friedens, zu leisten schuldig, in der That praestiren. I. 4 Reichs-Fürsten-Rath, vid. Fürstliches Collegium. Reichs-Fürsten-Stand, vid. Fürsten-Stand. Reichs-Generalität übergiebt bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg ein Memorial wegen ihres Tractaments. II. 398 zu deren Abfertig- und Unterhaltung thun die Reichs-Stände einen Vorschuß. II. 407 hält sich tapffer in dem Treffen wider die Türcken bey St. Gotthard. II. 452 thut bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg Ansuchung um ihren rückständigen Sold, und gewürige Resolution auf ihre eingegebene Memorialien. II. 470 derselben rückständigen Sold urgiren die Herren Reichs-Kriegs-Raths-Directores bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg. II. 473 wird dimittiret, und die Zahlung ihrer noch rückständigen Gage urgiret. II. 493
Käysers als Chur Sachsens Bedencken darüber. I. 439. seqq. Reichs-Contingentia, derselben Abschickung zur Reichs-Armée wird urgiret. VII. 229. 259. 268. 816. 825. Reichs-Deputations-Convent, vid. Deputations-Convent. Reichs-Directorium, Chur-Mäyntzisches, auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, wider dessen Verfahren protestiret Chur Pfaltz. III. 420 über dessen Neuerung in Puncto Legitimationis derer Gesandten, beschweren sich die Herren Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg. III. 710 Reichs-Erb-Marschall, vid. Pappenheim. Reichs-Ertz-Panner-Amts-Dignität kommt dem Hertzoglichen Hause Würtemberg vor mehr als fünff hundert Jahren her zu. IV. 903 wegen desselben will Hertzog Eberhard Ludwig zu Würtemberg eine Clausulam declaratoriam in den Käyserlichen Lehen Brief inseriret haben. VII. 487 Reichs-Execution, wider Schweden, setzet das Hertzogthum Bremen in einen elenden Zustand. III. 346 Reichs-Fürsten, sollen alles, was sie, vermöge des Westphälischen Friedens, zu leisten schuldig, in der That praestiren. I. 4 Reichs-Fürsten-Rath, vid. Fürstliches Collegium. Reichs-Fürsten-Stand, vid. Fürsten-Stand. Reichs-Generalität übergiebt bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg ein Memorial wegen ihres Tractaments. II. 398 zu deren Abfertig- und Unterhaltung thun die Reichs-Stände einen Vorschuß. II. 407 hält sich tapffer in dem Treffen wider die Türcken bey St. Gotthard. II. 452 thut bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg Ansuchung um ihren rückständigen Sold, und gewürige Resolution auf ihre eingegebene Memorialien. II. 470 derselben rückständigen Sold urgiren die Herren Reichs-Kriegs-Raths-Directores bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg. II. 473 wird dimittiret, und die Zahlung ihrer noch rückständigen Gage urgiret. II. 493
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[1127] Käysers als Chur Sachsens Bedencken darüber. I. 439. seqq. Reichs-Contingentia, derselben Abschickung zur Reichs-Armée wird urgiret. VII. 229. 259. 268. 816. 825. Reichs-Deputations-Convent, vid. Deputations-Convent. Reichs-Directorium, Chur-Mäyntzisches, auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, wider dessen Verfahren protestiret Chur Pfaltz. III. 420 über dessen Neuerung in Puncto Legitimationis derer Gesandten, beschweren sich die Herren Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg. III. 710 Reichs-Erb-Marschall, vid. Pappenheim. Reichs-Ertz-Panner-Amts-Dignität kommt dem Hertzoglichen Hause Würtemberg vor mehr als fünff hundert Jahren her zu. IV. 903 wegen desselben will Hertzog Eberhard Ludwig zu Würtemberg eine Clausulam declaratoriam in den Käyserlichen Lehen Brief inseriret haben. VII. 487 Reichs-Execution, wider Schweden, setzet das Hertzogthum Bremen in einen elenden Zustand. III. 346 Reichs-Fürsten, sollen alles, was sie, vermöge des Westphälischen Friedens, zu leisten schuldig, in der That praestiren. I. 4 Reichs-Fürsten-Rath, vid. Fürstliches Collegium. Reichs-Fürsten-Stand, vid. Fürsten-Stand. Reichs-Generalität übergiebt bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg ein Memorial wegen ihres Tractaments. II. 398 zu deren Abfertig- und Unterhaltung thun die Reichs-Stände einen Vorschuß. II. 407 hält sich tapffer in dem Treffen wider die Türcken bey St. Gotthard. II. 452 thut bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg Ansuchung um ihren rückständigen Sold, und gewürige Resolution auf ihre eingegebene Memorialien. II. 470 derselben rückständigen Sold urgiren die Herren Reichs-Kriegs-Raths-Directores bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg. II. 473 wird dimittiret, und die Zahlung ihrer noch rückständigen Gage urgiret. II. 493

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1127>, abgerufen am 24.11.2024.