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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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rück fahren lassen, oder dessen Verbrennung erwarten. VII. 995 bittet Käyser Carolum VI. daß sie pro Loco Comitiorum stabili ernennet werden möchte. VII. 870 ersuchet den Chur-Mäyntzischen Principal-Gesandten und Directorem auf dem Reichs-Tage zu Augspurg, Freyherrn von Otten, bey der Käyserlichen Administration in Bäyern zu intercediren, daß, bey nachgelassener Contagion, ihre gar zu enge Einsperrung relaxiret werden möchte. VIII. 12 berichtet der Reichs-Versammlung zu Angspurg ihren völlig restituirten Gesundheits-Stand, und bittet die Relaxation ihrer Sperrung zu befördern. VIII. 18 ersuchet den Chur-Mäyntzischen Principal-Gesandten und Directorem auf dem Reichs-Tage zu Augspurg, Freyherrn von Otten, weil die Contagion völlig cessiret, die Retour des Reichs-Convents auszuwürcken. VIII. 24. 29 invitiret die Reichs-Versammlung zu Augspurg, nach völlig aufgehörter Contagion, wieder zurück zu kommen. VIII. 27. 34. und berichtet denselben, daß ihre Sperrung gäntzlich aufgehoben. VIII. 34 dancket der Reichs-Versammlung zu Augspurg vor die resolvirte Retour und Translation des Reichs-Convents, und bittet, die ihr zu erweisen bewilligte Gnade in Effect zu bringen, auch solches Käyserlicher Majestät bestens zu recommandiren. VIII. 638 Regenspurgisches Hoch-Stifft, ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, sich die Sache, wegen der Stadt Wembdingen und denen Gütern zu Fünff-Städten im Rieß, bestens recommandiret seyn zu lassen. VII. 3 Regierung, Churfürstliche Brandenburgisch-Hinter-Pommerische zu Colberg, notificiret der Königlichen Schwedischen zu Stettin, daß, wofern die Schwedischen Trouppen den Durchzug durch Hinter-Pommern nehmen solten, man solches vor einen Friedens-Bruch halten würde. I. 821 derselben remonstriret die Königliche Schwedische Regierung zu Stettin, daß ein billicher Weise gesuchter innoxius Transitus vor keinen Friedens-Bruch zu halten. I. 822
rück fahren lassen, oder dessen Verbrennung erwarten. VII. 995 bittet Käyser Carolum VI. daß sie pro Loco Comitiorum stabili ernennet werden möchte. VII. 870 ersuchet den Chur-Mäyntzischen Principal-Gesandten und Directorem auf dem Reichs-Tage zu Augspurg, Freyherrn von Otten, bey der Käyserlichen Administration in Bäyern zu intercediren, daß, bey nachgelassener Contagion, ihre gar zu enge Einsperrung relaxiret werden möchte. VIII. 12 berichtet der Reichs-Versammlung zu Angspurg ihren völlig restituirten Gesundheits-Stand, und bittet die Relaxation ihrer Sperrung zu befördern. VIII. 18 ersuchet den Chur-Mäyntzischen Principal-Gesandten und Directorem auf dem Reichs-Tage zu Augspurg, Freyherrn von Otten, weil die Contagion völlig cessiret, die Retour des Reichs-Convents auszuwürcken. VIII. 24. 29 invitiret die Reichs-Versammlung zu Augspurg, nach völlig aufgehörter Contagion, wieder zurück zu kommen. VIII. 27. 34. und berichtet denselben, daß ihre Sperrung gäntzlich aufgehoben. VIII. 34 dancket der Reichs-Versammlung zu Augspurg vor die resolvirte Retour und Translation des Reichs-Convents, und bittet, die ihr zu erweisen bewilligte Gnade in Effect zu bringen, auch solches Käyserlicher Majestät bestens zu recommandiren. VIII. 638 Regenspurgisches Hoch-Stifft, ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, sich die Sache, wegen der Stadt Wembdingen und denen Gütern zu Fünff-Städten im Rieß, bestens recommandiret seyn zu lassen. VII. 3 Regierung, Churfürstliche Brandenburgisch-Hinter-Pommerische zu Colberg, notificiret der Königlichen Schwedischen zu Stettin, daß, wofern die Schwedischen Trouppen den Durchzug durch Hinter-Pommern nehmen solten, man solches vor einen Friedens-Bruch halten würde. I. 821 derselben remonstriret die Königliche Schwedische Regierung zu Stettin, daß ein billicher Weise gesuchter innoxius Transitus vor keinen Friedens-Bruch zu halten. I. 822
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rück fahren lassen, oder dessen Verbrennung erwarten. VII. 995 bittet
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                     zu Augspurg, nach völlig aufgehörter Contagion, wieder zurück zu kommen. VIII.
                     27. 34. und berichtet denselben, daß ihre Sperrung gäntzlich aufgehoben. VIII.
                     34 dancket der Reichs-Versammlung zu Augspurg vor die resolvirte Retour und
                     Translation des Reichs-Convents, und bittet, die ihr zu erweisen bewilligte
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                     würde. I. 821 derselben remonstriret die Königliche Schwedische Regierung zu
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[1124] rück fahren lassen, oder dessen Verbrennung erwarten. VII. 995 bittet Käyser Carolum VI. daß sie pro Loco Comitiorum stabili ernennet werden möchte. VII. 870 ersuchet den Chur-Mäyntzischen Principal-Gesandten und Directorem auf dem Reichs-Tage zu Augspurg, Freyherrn von Otten, bey der Käyserlichen Administration in Bäyern zu intercediren, daß, bey nachgelassener Contagion, ihre gar zu enge Einsperrung relaxiret werden möchte. VIII. 12 berichtet der Reichs-Versammlung zu Angspurg ihren völlig restituirten Gesundheits-Stand, und bittet die Relaxation ihrer Sperrung zu befördern. VIII. 18 ersuchet den Chur-Mäyntzischen Principal-Gesandten und Directorem auf dem Reichs-Tage zu Augspurg, Freyherrn von Otten, weil die Contagion völlig cessiret, die Retour des Reichs-Convents auszuwürcken. VIII. 24. 29 invitiret die Reichs-Versammlung zu Augspurg, nach völlig aufgehörter Contagion, wieder zurück zu kommen. VIII. 27. 34. und berichtet denselben, daß ihre Sperrung gäntzlich aufgehoben. VIII. 34 dancket der Reichs-Versammlung zu Augspurg vor die resolvirte Retour und Translation des Reichs-Convents, und bittet, die ihr zu erweisen bewilligte Gnade in Effect zu bringen, auch solches Käyserlicher Majestät bestens zu recommandiren. VIII. 638 Regenspurgisches Hoch-Stifft, ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, sich die Sache, wegen der Stadt Wembdingen und denen Gütern zu Fünff-Städten im Rieß, bestens recommandiret seyn zu lassen. VII. 3 Regierung, Churfürstliche Brandenburgisch-Hinter-Pommerische zu Colberg, notificiret der Königlichen Schwedischen zu Stettin, daß, wofern die Schwedischen Trouppen den Durchzug durch Hinter-Pommern nehmen solten, man solches vor einen Friedens-Bruch halten würde. I. 821 derselben remonstriret die Königliche Schwedische Regierung zu Stettin, daß ein billicher Weise gesuchter innoxius Transitus vor keinen Friedens-Bruch zu halten. I. 822

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1124>, abgerufen am 24.11.2024.