Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
zwischen dem Sachsen-Weimarischen, Sachsen-Eisenachischen,
und Sachsen-Gothaischen Abgesandten auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, wegen des
Votirens. VIII. 358. sqq. V. 799 zwischen dem Chur-Hause Hannover und dem
Wolffenbüttelischen Hause, in gemeinschafftlichen Negotiis. VI. 68. sqq.
zwischen denen Reichs-Praelaten. VII. 520. sqq. zwischen denen Rathmännern zu
Breßlau, und denen Königlichen Ober-Amts-Räthen. III. 402 zwischen denen
Doctoribus Juris und Medicinae, und denen Losungs-Beamten zu Nürnberg. VI.
505
Praelaten des Reichs, zwischen denenselben entstandene
Praecedenz-Streitigkeiten. VII. 520. sqq.
Praelaten, Würtenbergische, werden von Bischoff Melchior
Otten zu Bamberg, zu Abtretung derer Clöster, vermöge des Westphälischen
Friedens, vermahnet. I. 61
Praelationis Jus sollen diejenigen vor andern
Creditoribus geniessen, die einige Summen, zu Abtragung der Schwedischen
Satisfactions-Gelder, vorgeschossen. I. 16. 17
Praesidenten des Käyserlichen Cammer-Gerichts, vid.
Cammer-Gericht.
Prag, gegen die Königliche Böhmische Statthalterey zu
Prag, erkläret sich Churfürst Johann Georg der andere zu Sachsen, mit der neuen
Meßings-Auflage inne halten zu lassen, mit der Bedingung, daß die der
Erb-Vereinigung zuwider lauffende Auflagen im Königreich Böhmen auch möchten
cassiret werden. VIII. 121
Pragerischer Friede und Neben-Recess. I. 492. 514
Preßburg, Evangelische Gemeine daselbst bittet den Käyser
Leopoldum, sie bey ihrem freyen Religions-Exercitio zu schützen. II. 917. 921.
925
Preussen, (Könige von) vid. Fridericus I. Friedrich
Wilhelm.
Preußische Land-Räthe, ersuchen Churfürst Friedrich
Wilhelmen zu Brandenburg, daß er bey Friedens-Fractaten, Legationen, Allianzen
und dergleichen, mit denen Landes-Ständen, denen Landes-Verfassungen gemäß,
communiciren möge. I. 617
Preußischer, Hertzoglicher und Königlicher Titul,
zwischen dem Sachsen-Weimarischen, Sachsen-Eisenachischen,
und Sachsen-Gothaischen Abgesandten auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, wegen des
Votirens. VIII. 358. sqq. V. 799 zwischen dem Chur-Hause Hannover und dem
Wolffenbüttelischen Hause, in gemeinschafftlichen Negotiis. VI. 68. sqq.
zwischen denen Reichs-Praelaten. VII. 520. sqq. zwischen denen Rathmännern zu
Breßlau, und denen Königlichen Ober-Amts-Räthen. III. 402 zwischen denen
Doctoribus Juris und Medicinae, und denen Losungs-Beamten zu Nürnberg. VI.
505
Praelaten des Reichs, zwischen denenselben entstandene
Praecedenz-Streitigkeiten. VII. 520. sqq.
Praelaten, Würtenbergische, werden von Bischoff Melchior
Otten zu Bamberg, zu Abtretung derer Clöster, vermöge des Westphälischen
Friedens, vermahnet. I. 61
Praelationis Jus sollen diejenigen vor andern
Creditoribus geniessen, die einige Summen, zu Abtragung der Schwedischen
Satisfactions-Gelder, vorgeschossen. I. 16. 17
Praesidenten des Käyserlichen Cammer-Gerichts, vid.
Cammer-Gericht.
Prag, gegen die Königliche Böhmische Statthalterey zu
Prag, erkläret sich Churfürst Johann Georg der andere zu Sachsen, mit der neuen
Meßings-Auflage inne halten zu lassen, mit der Bedingung, daß die der
Erb-Vereinigung zuwider lauffende Auflagen im Königreich Böhmen auch möchten
cassiret werden. VIII. 121
Pragerischer Friede und Neben-Recess. I. 492. 514
Preßburg, Evangelische Gemeine daselbst bittet den Käyser
Leopoldum, sie bey ihrem freyen Religions-Exercitio zu schützen. II. 917. 921.
925
Preussen, (Könige von) vid. Fridericus I. Friedrich
Wilhelm.
Preußische Land-Räthe, ersuchen Churfürst Friedrich
Wilhelmen zu Brandenburg, daß er bey Friedens-Fractaten, Legationen, Allianzen
und dergleichen, mit denen Landes-Ständen, denen Landes-Verfassungen gemäß,
communiciren möge. I. 617
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zwischen dem Sachsen-Weimarischen, Sachsen-Eisenachischen, und Sachsen-Gothaischen Abgesandten auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, wegen des Votirens. VIII. 358. sqq. V. 799 zwischen dem Chur-Hause Hannover und dem Wolffenbüttelischen Hause, in gemeinschafftlichen Negotiis. VI. 68. sqq. zwischen denen Reichs-Praelaten. VII. 520. sqq. zwischen denen Rathmännern zu Breßlau, und denen Königlichen Ober-Amts-Räthen. III. 402 zwischen denen Doctoribus Juris und Medicinae, und denen Losungs-Beamten zu Nürnberg. VI. 505 Praelaten des Reichs, zwischen denenselben entstandene Praecedenz-Streitigkeiten. VII. 520. sqq. Praelaten, Würtenbergische, werden von Bischoff Melchior Otten zu Bamberg, zu Abtretung derer Clöster, vermöge des Westphälischen Friedens, vermahnet. I. 61 Praelationis Jus sollen diejenigen vor andern Creditoribus geniessen, die einige Summen, zu Abtragung der Schwedischen Satisfactions-Gelder, vorgeschossen. I. 16. 17 Praesidenten des Käyserlichen Cammer-Gerichts, vid. Cammer-Gericht. Prag, gegen die Königliche Böhmische Statthalterey zu Prag, erkläret sich Churfürst Johann Georg der andere zu Sachsen, mit der neuen Meßings-Auflage inne halten zu lassen, mit der Bedingung, daß die der Erb-Vereinigung zuwider lauffende Auflagen im Königreich Böhmen auch möchten cassiret werden. VIII. 121 Pragerischer Friede und Neben-Recess. I. 492. 514 Preßburg, Evangelische Gemeine daselbst bittet den Käyser Leopoldum, sie bey ihrem freyen Religions-Exercitio zu schützen. II. 917. 921. 925 Preussen, (Könige von) vid. Fridericus I. Friedrich Wilhelm. Preußische Land-Räthe, ersuchen Churfürst Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg, daß er bey Friedens-Fractaten, Legationen, Allianzen und dergleichen, mit denen Landes-Ständen, denen Landes-Verfassungen gemäß, communiciren möge. I. 617 Preußischer, Hertzoglicher und Königlicher Titul,
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(2013-02-15T13:54:31Z)
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