signia zu bestimmter Zeit nach
Franckfurt am Mäyn zu schicken. VII. 403 dem Magistrat allhier eröffnen
Bürgermeister und Rath zu Regenspurg ihre Gedancken, wegen der von Nürnberg,
nach Wien, bey dermahligen contagieusen Kranckheiten, gehenden Wiener Boten.
VII. 844 Cräyß-Convent allhier, vid. Cräyß-Convent, Fränckischer zu
Nürnberg.Nytz, (Johann Tobias Ignatius) Graf und Herr zu
Wartenburg, wird von Churfürst Maximilian Emanueln in Bäyern dem Käyserlichen
und des heil. Röm. Reichs Cammer-Richter und Cammer-Gerichts-Collegio zum
Assessore praesentiret. V. 377. 379 desselben würckliche Reception ins
Cammer-Gerichts-Collegium wird von Chur Bäyern urgiret. V. 531. seqq. bittet den
Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Grafen von Solms, seine würckliche
Admission durch eine förmliche Resolution zu befördern. V. 553 über denselben
beschweret sich der Graf von Solms bey dem Käyserlichen Herrn Cammer-Richter,
wegen eines ihm in pleno erwiesenen Torts, und was dem mehr anhängig. VI. 33.
53. 185. 235. seqq. wegen desselben ersuchet Chur Bäyern das Cammer-Gerichte,
ihn bey seiner Reception zum Assessore zu mainteniren. VI. 223 über denselben
beschweret sich der Graf von Solms bey dem Käyser Leopolde. VI. 241 vor
denselben intercediren die Churfürsten zu Mäyntz und Trier, wegen einiger gegen
ihn angebrachten Imputationen, bey dem Käyser Josepho. VI. 461. sq.
O.
Ober-Amts-Räthe zu Breßlau, praetendiren von dem
Magistrat daselbst, wider das Herkommen, die Praecedenz. III. 402Oberkirch, ein Amt im Stifft Straßburg, ist mit
Chur-Pfältzischen Trouppen besetzt, welches Chur Pfaltz bey dem Käyser
entschuldiget. III. 663Obernitz, (von) Hof-Rath, hat Wissenschafft von der
Gefangennehmung des Würtzburg. Hof-Jüden. VI. 995
signia zu bestimmter Zeit nach
Franckfurt am Mäyn zu schicken. VII. 403 dem Magistrat allhier eröffnen
Bürgermeister und Rath zu Regenspurg ihre Gedancken, wegen der von Nürnberg,
nach Wien, bey dermahligen contagieusen Kranckheiten, gehenden Wiener Boten.
VII. 844 Cräyß-Convent allhier, vid. Cräyß-Convent, Fränckischer zu
Nürnberg.Nytz, (Johann Tobias Ignatius) Graf und Herr zu
Wartenburg, wird von Churfürst Maximilian Emanueln in Bäyern dem Käyserlichen
und des heil. Röm. Reichs Cammer-Richter und Cammer-Gerichts-Collegio zum
Assessore praesentiret. V. 377. 379 desselben würckliche Reception ins
Cammer-Gerichts-Collegium wird von Chur Bäyern urgiret. V. 531. seqq. bittet den
Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Grafen von Solms, seine würckliche
Admission durch eine förmliche Resolution zu befördern. V. 553 über denselben
beschweret sich der Graf von Solms bey dem Käyserlichen Herrn Cammer-Richter,
wegen eines ihm in pleno erwiesenen Torts, und was dem mehr anhängig. VI. 33.
53. 185. 235. seqq. wegen desselben ersuchet Chur Bäyern das Cammer-Gerichte,
ihn bey seiner Reception zum Assessore zu mainteniren. VI. 223 über denselben
beschweret sich der Graf von Solms bey dem Käyser Leopolde. VI. 241 vor
denselben intercediren die Churfürsten zu Mäyntz und Trier, wegen einiger gegen
ihn angebrachten Imputationen, bey dem Käyser Josepho. VI. 461. sq.
O.
Ober-Amts-Räthe zu Breßlau, praetendiren von dem
Magistrat daselbst, wider das Herkommen, die Praecedenz. III. 402Oberkirch, ein Amt im Stifft Straßburg, ist mit
Chur-Pfältzischen Trouppen besetzt, welches Chur Pfaltz bey dem Käyser
entschuldiget. III. 663Obernitz, (von) Hof-Rath, hat Wissenschafft von der
Gefangeñehmung des Würtzburg. Hof-Jüden. VI. 995
<TEI><text><body><div><l><pbfacs="#f1100"/>
signia zu bestimmter Zeit nach
Franckfurt am Mäyn zu schicken. VII. 403 dem Magistrat allhier eröffnen
Bürgermeister und Rath zu Regenspurg ihre Gedancken, wegen der von Nürnberg,
nach Wien, bey dermahligen contagieusen Kranckheiten, gehenden Wiener Boten.
VII. 844 Cräyß-Convent allhier, vid. Cräyß-Convent, Fränckischer zu
Nürnberg.</l><l><hirendition="#in">N</hi>ytz, (Johann Tobias Ignatius) Graf und Herr zu
Wartenburg, wird von Churfürst Maximilian Emanueln in Bäyern dem Käyserlichen
und des heil. Röm. Reichs Cammer-Richter und Cammer-Gerichts-Collegio zum
Assessore praesentiret. V. 377. 379 desselben würckliche Reception ins
Cammer-Gerichts-Collegium wird von Chur Bäyern urgiret. V. 531. seqq. bittet den
Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Grafen von Solms, seine würckliche
Admission durch eine förmliche Resolution zu befördern. V. 553 über denselben
beschweret sich der Graf von Solms bey dem Käyserlichen Herrn Cammer-Richter,
wegen eines ihm in pleno erwiesenen Torts, und was dem mehr anhängig. VI. 33.
53. 185. 235. seqq. wegen desselben ersuchet Chur Bäyern das Cammer-Gerichte,
ihn bey seiner Reception zum Assessore zu mainteniren. VI. 223 über denselben
beschweret sich der Graf von Solms bey dem Käyser Leopolde. VI. 241 vor
denselben intercediren die Churfürsten zu Mäyntz und Trier, wegen einiger gegen
ihn angebrachten Imputationen, bey dem Käyser Josepho. VI. 461. sq.</l></div><div><head>O.<lb/></head><l><hirendition="#in">O</hi>ber-Amts-Räthe zu Breßlau, praetendiren von dem
Magistrat daselbst, wider das Herkommen, die Praecedenz. III. 402</l><l><hirendition="#in">O</hi>berkirch, ein Amt im Stifft Straßburg, ist mit
Chur-Pfältzischen Trouppen besetzt, welches Chur Pfaltz bey dem Käyser
entschuldiget. III. 663</l><l><hirendition="#in">O</hi>bernitz, (von) Hof-Rath, hat Wissenschafft von der
Gefangeñehmung des Würtzburg. Hof-Jüden. VI. 995</l></div></body></text></TEI>
[1100]
signia zu bestimmter Zeit nach Franckfurt am Mäyn zu schicken. VII. 403 dem Magistrat allhier eröffnen Bürgermeister und Rath zu Regenspurg ihre Gedancken, wegen der von Nürnberg, nach Wien, bey dermahligen contagieusen Kranckheiten, gehenden Wiener Boten. VII. 844 Cräyß-Convent allhier, vid. Cräyß-Convent, Fränckischer zu Nürnberg. Nytz, (Johann Tobias Ignatius) Graf und Herr zu Wartenburg, wird von Churfürst Maximilian Emanueln in Bäyern dem Käyserlichen und des heil. Röm. Reichs Cammer-Richter und Cammer-Gerichts-Collegio zum Assessore praesentiret. V. 377. 379 desselben würckliche Reception ins Cammer-Gerichts-Collegium wird von Chur Bäyern urgiret. V. 531. seqq. bittet den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Grafen von Solms, seine würckliche Admission durch eine förmliche Resolution zu befördern. V. 553 über denselben beschweret sich der Graf von Solms bey dem Käyserlichen Herrn Cammer-Richter, wegen eines ihm in pleno erwiesenen Torts, und was dem mehr anhängig. VI. 33. 53. 185. 235. seqq. wegen desselben ersuchet Chur Bäyern das Cammer-Gerichte, ihn bey seiner Reception zum Assessore zu mainteniren. VI. 223 über denselben beschweret sich der Graf von Solms bey dem Käyser Leopolde. VI. 241 vor denselben intercediren die Churfürsten zu Mäyntz und Trier, wegen einiger gegen ihn angebrachten Imputationen, bey dem Käyser Josepho. VI. 461. sq. O.
Ober-Amts-Räthe zu Breßlau, praetendiren von dem Magistrat daselbst, wider das Herkommen, die Praecedenz. III. 402 Oberkirch, ein Amt im Stifft Straßburg, ist mit Chur-Pfältzischen Trouppen besetzt, welches Chur Pfaltz bey dem Käyser entschuldiget. III. 663 Obernitz, (von) Hof-Rath, hat Wissenschafft von der Gefangeñehmung des Würtzburg. Hof-Jüden. VI. 995
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1100>, abgerufen am 22.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.