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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Ejusd. an seinen Principal-Commissarium auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, Bischoff Marquardum zu Eichstädt, wegen der Geburt einer Käyserlichen Princeßin. III. 187 Ejusd. an Hertzog Georg Wilhelmen zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, das Absterben seiner Frau Mutter, der verwittibten Käyserin Eleonorae, betreffend. IV. 410 Ejusd. an vorbesagten Hertzog zu Zell, daß sein ältester Herr Sohn, Ertz-Hertzog Josephus, zum Könige in Hungarn gekrönet worden. IV. 568 Ejusd. an Hertzog Johann Ernsten zu Sachsen-Weimar, daß er die Spanische Monarchie seinem Sohn, Ertz-Hertzog Carlu zu Oesterreich, pleno Jure cediret. VI. 105 Ejusd. an die ausschreibende Fürsten des Fränckischen Cräyßes, daß er dem Abt Ruperto zu Kempten, und dessen Successoren am Stifft, den vormahls geführten Titul eines Ertz-Marschalls der allzeit regierenden Käyserin bestätiget. IV. 92 Ejusd. an die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräyßes, daß der Stillstand mit der Cron Franckreich geschlossen. IV. 265 Ejusd. an die ausschreibende Fürsten des Nieder-Sächsischen Cräyßes, daß er das Stifft Hildesheim in seine und des Reichs Protection genommen. V. 612 Ejusd. an die gesammten Schweitzer-Cantons, das Absterben Königs Caroli II. in Spanien betreffend. V. 293 Ejusd. an seinen General-Lieutenant, Marggraf Ludwig Wilhelm zu Baden-Baden, daß er bey der Reichs-Armada ein Feld-Post-Amt anzulegen entschlossen, und solches dem Grafen von Paar committiret habe. VIII. 582 des Römischen Königs Josephi, an Churfürst Lotharium Franciscum zu Mäyntz, daß er das ihm von Reichs wegen aufgetragene Commando am Ober-Rhein über sich nehmen wolle. VI. 295 Ejusd. an die General-Staaten der vereinigten Nieder-
Ejusd. an seinen Principal-Commissarium auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, Bischoff Marquardum zu Eichstädt, wegen der Geburt einer Käyserlichen Princeßin. III. 187 Ejusd. an Hertzog Georg Wilhelmen zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, das Absterben seiner Frau Mutter, der verwittibten Käyserin Eleonorae, betreffend. IV. 410 Ejusd. an vorbesagten Hertzog zu Zell, daß sein ältester Herr Sohn, Ertz-Hertzog Josephus, zum Könige in Hungarn gekrönet worden. IV. 568 Ejusd. an Hertzog Johann Ernsten zu Sachsen-Weimar, daß er die Spanische Monarchie seinem Sohn, Ertz-Hertzog Carlu zu Oesterreich, pleno Jure cediret. VI. 105 Ejusd. an die ausschreibende Fürsten des Fränckischen Cräyßes, daß er dem Abt Ruperto zu Kempten, und dessen Successoren am Stifft, den vormahls geführten Titul eines Ertz-Marschalls der allzeit regierenden Käyserin bestätiget. IV. 92 Ejusd. an die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräyßes, daß der Stillstand mit der Cron Franckreich geschlossen. IV. 265 Ejusd. an die ausschreibende Fürsten des Nieder-Sächsischen Cräyßes, daß er das Stifft Hildesheim in seine und des Reichs Protection genommen. V. 612 Ejusd. an die gesammten Schweitzer-Cantons, das Absterben Königs Caroli II. in Spanien betreffend. V. 293 Ejusd. an seinen General-Lieutenant, Marggraf Ludwig Wilhelm zu Baden-Baden, daß er bey der Reichs-Armada ein Feld-Post-Amt anzulegen entschlossen, und solches dem Grafen von Paar committiret habe. VIII. 582 des Römischen Königs Josephi, an Churfürst Lotharium Franciscum zu Mäyntz, daß er das ihm von Reichs wegen aufgetragene Commando am Ober-Rhein über sich nehmen wolle. VI. 295 Ejusd. an die General-Staaten der vereinigten Nieder-
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                     Absterben Königs Caroli II. in Spanien betreffend. V. 293 Ejusd. an seinen
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                     von Paar committiret habe. VIII. 582 des Römischen Königs Josephi, an Churfürst
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[1086] Ejusd. an seinen Principal-Commissarium auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, Bischoff Marquardum zu Eichstädt, wegen der Geburt einer Käyserlichen Princeßin. III. 187 Ejusd. an Hertzog Georg Wilhelmen zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, das Absterben seiner Frau Mutter, der verwittibten Käyserin Eleonorae, betreffend. IV. 410 Ejusd. an vorbesagten Hertzog zu Zell, daß sein ältester Herr Sohn, Ertz-Hertzog Josephus, zum Könige in Hungarn gekrönet worden. IV. 568 Ejusd. an Hertzog Johann Ernsten zu Sachsen-Weimar, daß er die Spanische Monarchie seinem Sohn, Ertz-Hertzog Carlu zu Oesterreich, pleno Jure cediret. VI. 105 Ejusd. an die ausschreibende Fürsten des Fränckischen Cräyßes, daß er dem Abt Ruperto zu Kempten, und dessen Successoren am Stifft, den vormahls geführten Titul eines Ertz-Marschalls der allzeit regierenden Käyserin bestätiget. IV. 92 Ejusd. an die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräyßes, daß der Stillstand mit der Cron Franckreich geschlossen. IV. 265 Ejusd. an die ausschreibende Fürsten des Nieder-Sächsischen Cräyßes, daß er das Stifft Hildesheim in seine und des Reichs Protection genommen. V. 612 Ejusd. an die gesammten Schweitzer-Cantons, das Absterben Königs Caroli II. in Spanien betreffend. V. 293 Ejusd. an seinen General-Lieutenant, Marggraf Ludwig Wilhelm zu Baden-Baden, daß er bey der Reichs-Armada ein Feld-Post-Amt anzulegen entschlossen, und solches dem Grafen von Paar committiret habe. VIII. 582 des Römischen Königs Josephi, an Churfürst Lotharium Franciscum zu Mäyntz, daß er das ihm von Reichs wegen aufgetragene Commando am Ober-Rhein über sich nehmen wolle. VI. 295 Ejusd. an die General-Staaten der vereinigten Nieder-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1086>, abgerufen am 24.11.2024.